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Fensterproblematik im BZW

Luftaufnahme des BZW


Stand Mai 2011
Das Problem an den Fenstern im BZW ist nach wie vor im Wesentlichen unverändert. Zur Zeit (Mitte Mai 2011) werden in den Seminarräumen 301 und 401 insgesamt 3 Fenster umgebaut, damit in diesen Räumen die Querlüftung gewährleistet ist. 
Es dürfen nur die Fenster als Drehflügel geöffnet werden, die im 
Auftrag des Dezernates 4 eine Olive (Fenstergriff) angebaut bekommen haben. 

Bisher sind für bauliche Maßnahmen etwa 8100 EUR ausgegeben worden. 
Hinzu kommen die Kosten für Gutachten und Lüftungsdienste.

Stand Oktober 2010
Die Überprüfung der Fenster ist abgeschlossen. Die beauftragte Fachfirma hat sämtliche Fenster einer gründlichen Kontrolle unterzogen und mögliche Reparaturen ausgeführt. Dies ist aktenkundig festgehalten. Zahlreiche Flügel konnten nicht funktionsfähig wiederhergestellt werden. An diesen wurden die Oliven abgebaut und die Befestigungsstellen mit auffälligen Aufklebern versehen. Ursache sind Bauteilmängel, die die weitere Nutzung unmöglich machen.

Es ist der TU Dresden trotzdem gelungen mit vertretbaren Aufwendungen in jedem Raum mindestens einen Fensterflügel nutzungsfähig herzustellen, so dass sie in der Drehfunktion geöffnet werden können. Das Kippen wird durch eine eingebaute Kippsperre verhindert. Somit besteht ab sofort wieder die Möglichkeit zum Lüften aller Räume. Das Öffnen dieser Fenster ist nicht mehr auf eingewiesene Personen beschränkt.

Zum Schutz der Mitarbeiter und Studierenden sind weiterhin Sicherheitsanforderungen einzuhalten. So muss auf Grund der hohen Gefährdung die Verwendung anderer Öffnungselemente verboten bleiben. Die angebrachten Aufkleber auf den Befestigungsstellen der Oliven dürfen nicht beseitigt werden. Das Büro für Arbeitssicherheit wird gemeinsam mit dem Dezernat Gebäudemanagement und Datenverarbeitung entsprechende Hinweise an den Zugängen anbringen. Durch diese Maßnahmen sollen Personen, aber auch Sachwerte vor Gefährdungen geschützt werden.

Die TU Dresden unternimmt weiterhin alle Anstrengungen, um mit dem Vermieter eine Lösung herbeizuführen, die das Öffnen sämtlicher Fenster gewährleistet und Gefahren für die Menschen im Gebäude ausschließt. Dies bedeutet jedoch nach heutigem Kenntnisstand umfangreiche Bauaufwendungen.

Stand 23. Juli 2010:
In Sachen Fenster im BZW gibt es einen neuen Stand. Nach dem die TU Dresden vergeblich versucht hat, mit dem Vermieter eine Einigung über die notwendigen Maßnahmen herbeizuführen, hat der Kanzler entschieden, zunächst Notmaßnahmen zu ergreifen. Von einer ausgewählten Fachfirma wird die Kippfunktion der Fenster blockiert,  jedoch eine Drehöffnung zur Stoßlüftung ermöglicht. Dies erfolgt im Sinne der Gewährleistung klimatischer Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Mitarbeiter und Studierenden. Die technische Überprüfung aller Fenster wird ebenfalls weitergeführt.

Dass weiterhin Risiken durch die Öffnung der Fenster bestehen, kann bei einer Notmaßnahme und bis zur endgültigen Feststellung der Schadensursache nicht vollständig ausgeschlossen werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden daher vom Büro für Arbeitssicherheit kurzfristig bzgl. der Sicherheitsmaßnahmen und der Bedienung der Fenster instruiert. Im Sinne der Sorgfalt wird um Verständnis gebeten, dass die Belehrung aktenkundig erfolgt.

Um Brandschutzerfordernissen zu entsprechen, sind in den Seminarräumen des Glasanbaus am A-Flügel des Gebäudes Kästen mit Glasscheiben angebracht worden, in denen sich eine Fensterolive zur Notöffnung der Fenster befindet. Eine entsprechende, extra angebrachte Beschilderung weist darauf hin. In den beiden unteren Geschossen sind jeweils zwei bauliche Fluchtmöglichkeiten vorhanden bzw. gangbar gemacht worden. 

Stand 13. Juli 2010
Am 11. Juni ist es im BZW zu einem Unfall durch Herabstürzen eines angekippten Fensters gekommen. Der Vorfall ereignete sich während eines Tutoriums der FR Psychologie im Seminarraum B401. Durch das herabfallende Fenster wurden zwei Studentinnen der Psychologie verletzt: Beide mussten ärztlich behandelt werden, mittlerweile geht es beiden wieder den Umständen entsprechend gut.

Umgehend hatte das SIB  ein Gutachten beauftragt, um die Ursachen dieses Unfalls zu klären. Ein zweites Gutachten war vom Eigentümer des Gebäudes beauftragt worden.

So lange ungeklärt ist, inwieweit bei allen Fenstern im BZW Unfallgefahr besteht, hat der Kanzler der TU Dresden, Wolf-Eckhard Wormser, zur Sicherheit verfügt, dass alle Fenster im BZW geschlossen bleiben. Mit umfangreichen flankierenden Maßnahmen wird aber für entsprechende Frischluftzufuhr und – wo technisch möglich – für Kühlung gesorgt. Das ist kein optimaler Zustand, aber angesichts der Gegebenheit muss der Schutz der Studierenden und Mitarbeiter einfach Vorrang haben.

Am 9. Juli 2010 wurde vom Dezernat 4 (Gebäudemanagement und Datenverarbeitung) eine Firma mit der Technischen Überprüfung aller Fenster beauftragt, bei der insbesondere untersucht wurde, ob eine Taumelstellung der Fenster bei korrekter Bedienung ausgeschlossen ist. Die Nutzer der Räume wurden am 9. Juli durch das Dezernat 4 über die aktuelle Situation informiert.
Diese Überprüfung hat am 12. Juli begonnen. Bereits nach der Überprüfung von etwa dreißig Fenstern kam die ausführende Firma zu dem Ergebnis, dass auch bei korrekter Bedienung solche Taumelstellungen nicht ausgeschlossen werden können.

Insofern müssen die Fenster weiterhin bis zum Eintreffen der Gutachten und der daraus resultierenden Aktivitäten verschlossen bleiben.

„Die Sicherheit aller Nutzer und Besucher des BZW steht für uns an allererster Stelle“, hebt der Kanzler der TU Dresden, Wolf-Eckhard Wormser, hervor.
„Wir sprechen mit Hochdruck mit dem Eigentümer des Gebäudes über notwendige bauliche Maßnahmen und über Brandschutzmaßnahmen unter den gegenwärtigen schwierigen Bedingungen“, so Wolf-Eckhard Wormser.

Allgemeine Hinweise zum Verhalten bei extremen Außen- und Raumtemperaturen findet man im Rundschreiben Nr. GAS 01/2003:
http://www.verw.tu-dresden.de/VerwRicht/Sachwort/download.asp?file=rsgas0103.pdf 

Generell gilt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5:
http://www.baua.de/cln_135/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A3-5.html 

Last modified: 17.05.2011 12:04
Author: Pressestelle

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