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Struktureinheit

Sektionen

Satzung

§ 1 Name, Sitz, Kalenderjahr, Organe
  1. Der Verein heißt „Kompetenznetzwerk eLearning Dresden“. Die internationale Bezeichnung lautet: „Competence Unit for Networking and Strategies in eLearning“. Die Kurzbezeichnung lautet „CoUNSeL“.
  2. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Die Bezeichnungen werden dann um „e.V.“ (e.V. = eingetragener Verein) erweitert.
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Dresden, Deutschland.
  4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
  5. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig.

§ 2 Vereinszweck, Aufgaben
  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der interdisziplinären, intersektoralen und praxisnahen Forschung, Lehre und Projektarbeit in der Domäne des Electronic Learning (eLearning), sowie dem Wissens-Transfer zwischen den Mitgliedern.
  2. Der Verein sieht seine Aufgabe in der Vernetzung von Akteuren mit einschlägigen Kompetenzen im Bereich des eLearnings aus den Sektoren Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik.
  3. Im Rahmen des Vereins sollen insbesondere:
    1. der Informations- und Erfahrungsaustausch aller beteiligten Akteure und Interessenten aus Praxis und Wissenschaft ermöglicht werden (Netzwerkeffekt),
    2. das eLearning Profil der Technischen Universität Dresden definiert und nachhaltig gefördert werden (Effekte in Forschung & Lehre) und
    3. Adressaten an der TU Dresden sowie außerhalb in Dresden und der Region zum Thema eLearning beraten werden (Ausstrahlungseffekt).
  4. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht durch:
    1. Vermittlung von Partnern und Kontakten für wissenschaftliche Einrichtungen, Unternehmen, öffentliche Organisationen und interessierte Personen,
    2. Zusammenarbeit mit Organisationen gleicher Zielsetzung,
    3. Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen die zum Informationsaustausch geeignet sind,
    4. Bildung thematischer Arbeitskreise zur Förderung des Erfahrungsaustausches,
    5. Förderung aller Formen eines kurz- und langfristigen Wissensaustausches,
    6. Unterstützung der Mitglieder bei der Erstellung und Veröffentlichung gemeinsamer Publikationen und
    7. Pressearbeit.
§ 3 Gemeinnützigkeit, Auflösung
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Bei Auflösung des Vereins wird über die Anfallberechtigten für das Vereinsvermögen durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Vermögen, das den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen wird, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke gemäß § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.

§ 4 Mitgliedschaft, Beiträge
  1. Mitglied kann jede natürliche Person (als persönliches Mitglied) oder juristische Person (als korporatives Mitglied) werden. Mit dem Antrag auf Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied, die Satzung des Vereins und dessen Ziele anzuerkennen und zu unterstützen. Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet einstimmig über den Aufnahmeantrag. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages wirksam.
  2. Es werden jährliche Mitgliedsbeiträge in Euro erhoben. Über die Höhe und Fälligkeit für verschiedene Gruppen von persönlichen oder kooperativen Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für das Folgejahr.
  3. Die Mitgliedschaft endet:
    • bei Tod bzw. Liquidation der natürlichen bzw. juristischen Person.
    • durch freiwilligen Austritt. Dieser kann nur zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vorstand des Vereins auszusprechen.
    • durch Ausschluss. Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden. Dieses sind unter Anderem grobe Verletzungen der Mitgliedschaftspflichten und Handlungen gegen den Vereinszweck oder dessen Ansehen. Die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger schriftlicher Mahnung, führt ebenso zum Ausschluss. Ein Ausschluss erfolgt auf einstimmigen Beschluss des Vorstandes. Vor der Entscheidung über einen Ausschluss soll der Vorstand eine Anhörung durchführen und eine angemessene Frist zur Abstellung der Gründe setzen. Der Ausschluss ist mit Zugang der Ausschlusserklärung vollzogen.
  4. Die im Jahr der Beendung einer Mitgliedschaft gezahlten Jahresbeiträge werden nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet. Eventuell ausstehende Forderungen des Vereins gegen das austretende Mitglied behalten Bestand.

§ 5 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung vereint alle unter §4 dieser Satzung genannte Mitglieder mit je einer Stimme. Sie tritt mindestens alle 24 Monate zusammen.
  2. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
    • Wahl des Vorstandes für 2 Jahre,
    • Entscheidung über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge,
    • Unterbreitung von Vorschlägen für Arbeitsrichtungen und Projekte an den Vorstand,
    • Genehmigung des Vereinshaushaltes und Arbeitsprogramms,
    • Entscheidung über Anträge aus der Mitgliederversammlung und des Vorstandes und
    • Entgegennahme des Rechenschafts- und Kassenberichtes des Vorstandes und Entlastung der Vorstandsmitglieder.
  3. Der Vorstand lädt die Mitglieder schriftlich unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Gegenstandes der Beschlussfassung zur Mitgliederversammlung ein. Die Einladung erfolgt spätestens 6 Wochen vor Beginn der Versammlung.
  4. Die schriftliche Ausübung des Stimmrechtes ist möglich. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
  5. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand eröffnet und durch den Vorstandssprecher oder seinen Vertreter geleitet. Diese bestimmen auch den Protokollführer.
  6. Die Mitgliederversammlung wählt alle 2 Jahre den Vorstand des Vereins. Es können nur Mitglieder in den Vorstand gewählt werden, die als Kandidat vorgeschlagen wurden und die Kandidatur angenommen haben. Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl. Jedes Mitglied verfügt über 2 Stimmen. Für jeden Kandidaten kann nur eine Stimme vergeben werden. Gewählt sind die Kandidaten, auf die die meisten Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit ist eine öffentliche Stichwahl zwischen den Kandidaten durchzuführen.
  7. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über eine Satzungsänderung, die Änderung des Vereinszweckes und die Auflösung des Vereins.
  8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll wird von einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer unterzeichnet und in Kopie an die Mitglieder versandt.

§ 6 Vorstand
  1. Der Verein gibt sich einen Vorstand.
  2. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung oder den Gesetzestext einem anderen Organ des Vereins übertragen werden. Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere:
    • Aufstellen eines Haushaltsplanes und Arbeitsprogramms für den Verein,
    • Entscheidung über die Aufnahme von Projekten,
    • Zusammenfassung möglicher, bearbeiteter und abgeschlossener Projektinhalte sowie Fördermöglichkeiten zur gegenseitigen Information,
    • Führung der Geschäfte des Vereins,
    • Vorbereitung der Mitgliederversammlung und
    • Berichterstattung über die eigene Arbeit vor der Mitgliederversammlung.
  3. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins. Sie sind gleichberechtigt und werden auf 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
  4. Der Vorstand bestimmt einen Sprecher und einen Schatzmeister, der sogleich stellvertretender Sprecher ist.
  5. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer.
  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn beide seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.
  7. Eine Vorstandssitzung wird durch den Sprecher, bei Verhinderung durch seinen Stellvertreter, unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
  8. Beschlüsse des Vorstandes werden protokolliert. Das Protokoll wird vom Vorstandssprecher unterzeichnet und ist vom stellvertretenden Vorstandssprecher gegebenenfalls im Umlaufverfahren zu genehmigen.
  9. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Mitglieder des Vorstandes vertreten. Der Vertretungshandlung nach außen muss eine interne Beschlussfassung des Vorstands vorausgehen.
  10. Im Rahmen der Feststellung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt ist der Vorstand ist berechtigt, den Vereinszweck nach § 2 dieser Ordnung derart abzuändern, dass eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist. Beschlüsse dazu sind einstimmig zu fassen.


Dresden, 04. November 2005

Prof. Dr. Bärbel Fürstenau, Dr. Holger Rohland
Prof. Dr. Thomas Köhler, Prof. Dr. Reiner Salzer
Prof. Dr. Hermann Körndle, Prof. Dr. Eric Schoop
Prof. Dr. Hildebrand Kunath, Prof. Dr. Ralph Stelzer
Prof. Dr. Joachim Niemeier, Prof. Dr. Wolfgang Uhr


Sie können die Vereinssatzung von CoUNSeL e.V. auch bequem als PDF herunterladen.
Stand:  06.10.2009 18:54
Autor: Christian Kummer


Competence Unit for Networking and Strategies in eLearning.

Das Kompetenznetzwerk eLearning Dresden
Kontakt
CoUNSeL e.V.
c/o Prof. Dr. rer. pol. habil. Eric Schoop
Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik, insb. Informationsmanagement
Münchner Platz 3
01069 Dresden

Tel.: +49 351 463-32845
Fax: +49 351 463-32171
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