MIT DEM MASTERSTUDIUM AUF DEM BESTEN WEG ZUM
FACHANWALT!
Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen des
Masterstudiengangs erwerben Sie jetzt gleichzeitig die
theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt „Gewerblicher
Rechtsschutz“ und damit eine der wesentlichen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachanwalt (§§ 4, 14h
FAO). Mit einer dreijährigen anwaltlichen Tätigkeit und dem
Sammeln von 80 Fällen machen Sie dann die Voraussetzungen für
die Zulassung komplett.
WELCHE VORTEILE BRINGT DAS?
Sie müssen keinen zusätzlichen
Fachanwaltslehrgang besuchen und sparen so neben wertvoller
Zeit auch die dafür anfallenden und oft sehr hohen
Kursgebühren.
WIE FUNKTIONIERT DAS?
Am Ende des Sommersemesters werden 3 zusätzliche
Klausuren speziell zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse
für die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung „Gewerblicher
Rechtsschutz“ angeboten und nach der Korrektur an die Teilnehmer
ausgegeben. Außerdem erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat,
welches insbesondere das Curriculum der besuchten
Lehrveranstaltungen enthält (vgl. § 6 FAO). Diese Unterlagen
können dann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur
Beantragung der Zulassung zum Fachanwalt vorgelegt werden.
INHALT
Die Veranstaltungen des Masterstudienganges decken
sämtliche Bereiche ab, die zum Erwerb der theoretischen
Kenntnisse im Gewerblichen Rechtsschutz notwendig sind.
Insbesondere im Rahmen des Praktikerforums werden die für die
praktische Tätigkeit besonders zu berücksichtigenden
Problemfelder vermittelt.
Die nach § 4a FAO notwendigen 3 zusätzlichen
Klausuren werden mit einer Bearbeitungszeit von je 5 Stunden am
Ende des jeweiligen Sommersemesters angeboten. Sie beinhalten
schwerpunktmäßig Fragen zum Wettbewerbs-, Marken- und
Patentrecht. Sie sind auf die Inhalte des Praktikerforums
ausgerichtet und werden von erfahrenen externen Praktikern
konzipiert und korrigiert.
KOSTEN
Für die Teilnahme an den Klausuren fallen lediglich
Prüfungsgebühren in Höhe von derzeit 150 EUR pro Klausur
an.
ZUSATZINFORMATIONEN
Die Teilnahme an den zusätzlichen Klausuren ist
selbstverständlich freiwillig. Es kann auch allein der
LL.M.-Abschluss gemacht werden!
Für die Anerkennung Ihrer Leistungen im Rahmen der
Fachanwaltsausbildung ist die jeweilige Rechtsanwaltskammer
zuständig.