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Informationen für Studierende des grundständigen Studiengangs Rechtswissenschaften


Bekanntlich läuft der grundständige Studiengang Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der TU Dresden aus. Letztmals im Sommersemester 2008 werden für diesen Studiengang Lehrveranstaltungen angeboten. Die Lehrveranstaltungen gemäß dem Studienplan, der auf 8 Semester ausgerichtet ist, haben ohnehin bereits im Sommersemester 2007 ihren Abschluss gefunden. Beginnend mit dem Wintersemester 2008/2009 werden folglich keine Lehrveranstaltungen für den grundständigen Studiengang mehr angeboten. Dies gilt auch für Repetitorien sowie für den Examensklausurenkurs. Infolge der großen Lehrbelastung, die auf die Mitglieder der Juristischen Fakultät wegen der anderen Studiengänge zukommt, ist eine andere Verfahrensweise nicht möglich.


Soweit Studenten des grundständigen Studiengangs noch nicht über die erforderlichen Scheine verfügen, um sich zur Ersten Juristischen Prüfung anzumelden, besteht in besonders begründeten Härtefällen die Möglichkeit, die erforderlichen Scheine noch zu erwerben. Dies geschieht durch Anbindung an für andere Studiengänge angebotene Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen der betreffende Dozent Klausuren und/oder Hausarbeiten zum Erwerb von Scheinen im Rahmen des grundständigen juristischen Studiengangs anbietet.


Die an der Juristischen Fakultät der TU Dresden noch immatrikulierten Studenten des grundständigen juristischen Studiengangs werden gebeten, sich für die weitere Planung ihres Studiums auf die vorstehend dargelegten Gegebenheiten einzustellen.


Prof. Dr. U. Büdenbender
Studiendekan


Last modified:   03.12.2007 10:59
Author: Stefan Liehmann