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Informationen für Studierende des grundständigen Studiengangs Rechtswissenschaften
Soweit Studenten des grundständigen Studiengangs noch nicht über die erforderlichen Scheine verfügen, um sich zur Ersten Juristischen Prüfung anzumelden, besteht in besonders begründeten Härtefällen die Möglichkeit, die erforderlichen Scheine noch zu erwerben. Dies geschieht durch Anbindung an für andere Studiengänge angebotene Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen der betreffende Dozent Klausuren und/oder Hausarbeiten zum Erwerb von Scheinen im Rahmen des grundständigen juristischen Studiengangs anbietet. Die an der Juristischen Fakultät der TU Dresden noch immatrikulierten Studenten des grundständigen juristischen Studiengangs werden gebeten, sich für die weitere Planung ihres Studiums auf die vorstehend dargelegten Gegebenheiten einzustellen. Prof. Dr. U. Büdenbender |
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