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„Law in Context“: Hinweise zum PrüfungsablaufAufgrund der häufig gestellten Fragen zum Prüfungsablauf der anstehenden Modulprüfungen möchten wir auf Folgendes hinweisen: 1) Nach der aktuellen Beschlusslage der zuständigen Stellen setzt die Prüfungsteilnahme an einem Folgemodul den erfolgreichen Abschluss des hierfür notwendigen Grundlagenmoduls nicht mehr zwingend voraus. Mit
dieser Entscheidung wird den Studierenden entgegengekommen, um
möglichen Zeitverlust bzw. erheblichen Prüfungsstau zu vermeiden. In
diesem Zusammenhang wird auf § 3 der Prüfungsordnung und die damit
verbundenen Rechtsfolgen verwiesen. Das bedeutet z.B.: Sie dürfen die Prüfung
„Vertiefung Zivilrecht“ ausnahmsweise ohne bisher nachgewiesenen,
erfolgreichen Abschluss „Einführung in das Zivilrecht“ mitschreiben. ABER: Um von dieser Ausnahme Gebrauch machen zu können, werden die Teilnahme am Grundmodul (Vorlesung/Übung) sowie der erfolglose Erstversuch zwingend vorausgesetzt. Nur unter diesen Voraussetzungen bringen Sie die für weiterführende Veranstaltungen und Module notwendigen Grundlagen und Kompetenzen mit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur dann, wenn das Grundlagenmodul im Nachgang erfolgreich bestanden wird, die erforderlichen Leistungspunkte im Vertiefungsmodul erworben werden. 2) Gem. § 14 Absatz 2 der Prüfungsordnung ist eine Modulprüfung bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen abgelegt wurden und die Modulnote mindestens „ausreichend“ (4,0) ist bzw. die unbenotete Modulprüfung „bestanden“ ist. Wichtig: Die
Modulnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der
Prüfungsleistungen, z.B.: für das Modul „Einführung in das Zivilrecht“
sind zwei Klausuren (= d.h. zwei Prüfungsleistungen) erforderlich. 3) Zu jeder Klausur wird eine Wiederholungsklausur angeboten. Die Wiederholung ist nur zulässig, wenn für sämtliche Prüfungsleistungen des Moduls die Anmeldung vorlag und alle Klausuren mitgeschrieben wurden. (Ausnahme: z.B. durch Attest nachgewiesene Krankheit) Die Wiederholungsklausur ist grds. nicht als Erstversuch möglich. Nur nicht bestandene Modulprüfungen können wiederholt werden. Ein Verbesserungsversuch ist – außer in den Fällen des Freiversuchs (§ 15 der Prüfungsordnung) – nicht möglich. Auch zu den Wiederholungsklausuren hat erneut eine Anmeldung (online) zu erfolgen! Wichtig:
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung, die aus mehreren
Prüfungsleistungen besteht, umfasst nur die nicht mit mindestens
„ausreichend“ (4,00) bewertete Prüfungsleistung. Dresden, 14.05.2009 |
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