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Allgemeine Informationen zum Studium

Ziele des Studiums

Das Studium der Zahnmedizin hat die Diagnose, Prophylaxe und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und Kiefer zum Inhalt. Das Ausbildungsziel besteht in der Vermittlung grundlegender methodischer Kenntnisse, praktischer Fertigkeiten und einer dem Einzelnen wie der Allgemeinheit verpflichteten ärztlichen Einstellung. Grundlage der Ausbildung ist die Approbationsordnung für Zahnärzte - AppOZ vom 26. Januar 1955, zuletzt geändert in der Verordnung vom 8. Januar 1987 (BGBl. 1, S. 114).

Studienvoraussetzungen

1. die Allgemeine Hochschulreife 
2. der Test für Medizinische Studiengänge 


Die Bewerbungen zum Test und zum Studium erfolgen form- und fristgemäß bei der:

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) 
44128 Dortmund


Die dafür notwendigen Bewerbungsunterlagen und Hinweise zur Bewerbung finden Sie in der Broschüre "ZVSInfo", die für jedes Semester neu erscheint. Sie ist über die Hochschulen, Gymnasien und bei Arbeitsämtern erhältlich. Achtung: Bewerbungstermin für das Wintersemester ist der 15. Juli - die Anmeldung zum Test muß bereits bis zum 15. September des Jahres vor der Bewerbung erfolgen. Für Medizinische Studiengänge bestehen bundesweite Zulassungsbeschränkungen, die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Besonderen Auswahlverfahren.

Die Kriterien für die Auswahl sind neben der Abiturdurchschnittsnote und dem Testergebnis auch die Wartezeit (hier zählen Bewerbungssemester). Einige Bewerber/innen erhalten ihren Studienplatz nach einem Auswahlgespräch. Eine Darstellung der Auswahlkriterien finden Sie im "ZVS-Info".

Studieninhalte - Studienverlauf

Die Regelstudienzeit für den Studiengang Zahnmedizin beträgt einschließlich der Zahnärztlichen Prüfung 10 Semester und 6 Monate. Der vorklinische Studienabschnitt umfaßt 5 Semester. Er beinhaltet die naturwissenschaftliche Vorprüfung nach zwei Semestern und schließt mit der Zahnärztlichen Vorprüfung ab. Darauf aufbauend und von gleicher Dauer ist der klinische Studienabschnitt.

Im vorklinischen Studienabschnitt wird Wissen in folgenden naturwissenschaftlichen Grundlagenfächem vermittelt: - Biologie - Chemie - Physik Leistungsnachweise müssen für das Praktikum der Chemie und der Physik erbracht werden. Falls das Reifezeugnis keinen Leistungsnachweis in Latein enthält, ist zusätzlich ein Praktikum der medizinischen Terminologie zu absolvieren. Danach kann die naturwissenschaftliche Vorprüfung nach zwei Semestern abgelegt werden.

Im vorklinischen Studienabschnitt sind weiterhin die Grundlagenfächer: Anatomie Physiologische Chemie Physiologie Zahnersatzkunde zu absolvieren.

Leistungsnachweise müssen für folgende Praktika erbracht werden:

    - Anatomische Präparierübungen
    - mikroskopisch-anatomischer Kurs
    - Praktikum der Physiologie
    - Praktikum der Physiologischen Chemie
    - Technisch-propädeutischer Kurs
    - Phantornkursus 1 der Zahnersatzkunde
    - Phantomkursus 11 der Zahnersatzkunde

Der vorklinische Studienabschnitt wird mit der Zahnärztlichen Vorprüfung abgeschlossen.

Im klinischen Studienabschnitt erfolgt erstmals die Ausbildung an Patienten. Folgende Kurse und Praktika sind mit Leistungsnachweis zu belegen: 
    - pathohistologischer Kursus 
    - Kursus der klinisch-chemischen und physikalischen Untersuchungsmethoden 
    - radiologischer Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes 
    - Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde - Kursus der kieferorthopädischen Propädeutik 
    - Operationskursus für zwei Semester 
    - Kursus der kieferorthopädischen Behandlung für zwei Semester

Weiterhin müssen Studierende die Teilnahme als Askultant/in in der 
    - Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und in
    - chirurgischen Poliklinik

sowie die Teilnahme als Praktikant in: 
    - der Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten für drei Semester 
    - der Hautklinik 
    - dem Kursus der Zahnerhaltungskunde für zwei Semester 
    - dem Kursus der Zahnersatzkunde für zwei Semester nachweisen. 
Erst danach dürfen sie sich der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) unterziehen, die das Studium abschließt.

Nach erfolgreicher Prüfung kann die Approbation (Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Zahnarzt/Zahnärztin) beantragt werden. Anschließend muß eine mindestens 2-Jährige Tätigkeit in "abhängiger" Stellung, d.h. unter Anleitung eines fachkundigen Zahnarztes, erfolgen.

Eine Weiterbildung ist möglich zum: 
    - Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Dauer 4 Jahre)
    - Fachzahnarzt für Oralchirurgie (Dauer 3 Jahre) oder 
    - Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (erfordert eine zweite Approbation als Arzt)

Berufsfelder

Nach Abschluß des Studiums und der anschließend vorgeschriebenen (2-jährigen) Tätigkeit in abhängiger Stellung ist eine Tätigkeit
    - als Zahnarzt/-ärztin in eigenständiger Praxis 
    - als Zahnarzt/-ärztin in Anstellung - an Hochschulen und Forschungseinrichtungen möglich.

Ansprechpartner/-innen

Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
(Studiendekanat):
Fetscherstr. 74, 01307 Dresden

Frau Rost Tel.: 0351/458 3819

Zentrale Studienberatung:
Tel.: 0351/ 463 6279

Link zum Zentrum für ZMK
Link zur Fachschaft Zahnmedizin
Link zum Studiendekanat
Stand:   10.06.2008 17:50
Autor: Ralph Schneider

Kontakt
Sekretariat
Lydia Schink
Tel.: +49 351 458-3382
Fax: +49 351 458-5348
email iconmkg-chirurgie@uniklinikum-dresden.de

Sitz:
Universitätsklinikum der Technischen Universität Dresden,
Haus 28/Haus 30


Post:
Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Universitätsklinikum der Technischen Universität Dresden
01307 Dresden
Fetscherstraße 74

Pakete:
Universitätsklinikum der Technischen Universität Dresden
Haus 30, Zi. 005