ERASMUS
Das ERASMUS-Programm für die europäische
Hochschulkooperation ist ein Programm der EU mit dem Ziel, die
Qualität der Hochschulbildung zu verbessern, deren europäische
Dimension auszubauen und die Mobilität von Studierenden und
Dozenten zu verstärken.
Was bietet ERASMUS?
• einen 3 bis 12 Monate dauernden Auslandsaufenthalt
an einer der Partnerinstitutionen
• die Befreiung von den Studiengebühren an der
Gastinstitution.
• die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten
Studienleistungen durch die Heimatinstitution, z.B. durch die
Teilnahme an dem Europäischen System zur Anrechnung von
Studienleistungen (ECTS) (Einschränkungen s.o.).
• den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines
Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes (ca. 100
€ pro Monat, ohne Unterscheidung, ob BAfög-berechtigt oder
nicht). BAfög-berechtigte Studierende können für den
Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAfög in Anspruch nehmen (seit
der BAfög Novelle 2001 bleiben EU-Zuschüsse auf das BAfög
anrechnungsfrei).
• die Unterstützung bei der fachlichen Vorbereitung auf
den Auslandsaufenthalt und in der Regel die Betreuung durch die
Gasthochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
(alle Partneruniversitäten haben ERASMUS-Koordinatoren, die als
Ansprechpartner fungieren, aber Ausnahmen bestätigen die Regel,
d.h. nicht alle ERASMUS-Koordinatoren erfüllen die in sie
gesetzten Erwartungen)
• Sie behalten Ihren Status als Studierende(r) der TU
Dresden.
Wie und mit wem funktioniert ERASMUS für Mediziner in
Dresden?
Die Medizin kann auf der Grundlage von ERASMUS-
Vereinbarungen im Studienjahr 2012/2013 wieder Studierende für
eine Dauer zwischen 3 und 12 Monaten an die betreffenden
Fakultäten entsenden:

Quelle: Wikipedia Commons:
http://en.wikipedia.org/wiki/File:Location_European_nation_states.svg
In Stara Zagora (Bulgarien), Frankreich, Italien und Spanien
studieren ERASMUS-Studenten in der Landessprache, während in
Varna (Bulgarien), Polen, Tschechien, Ungarn und
Kroatien die Teilnahme am englischsprachigen Studiengang
möglich ist.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich das Learning
Agreement am Beginn des ERASMUS-Aufenthalts meist noch etwas
ändert. Da der Studienplan naturgemäß nicht ident sein wird und
Überschneidungen oft die eine oder andere Veranstaltung
ausschließen, ist nicht davon auszugehen, dass alle
erforderlichen Lehrveranstaltungen absolviert werden können.
Hier ist ein erhebliches Maß an Eigeninitiative erforderlich,
um die erworbenen Leistungsnachweise in der Regel nach der
Rückkehr zu ergänzen. Das erfordert einen klaren Mehraufwand.
Die Erfahrungen damit sind aber überwiegend positiv.
Erfahrungsberichte können Sie hier
abrufen:
Akademisches Auslandsamt
Annerkennung im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erbrachter
Studienleistungen
Im Rahmen des ERASMUS-Austauschprogrammes werden Leistungen
durch das „Transcript of Records“ in international
standardisierter Weise bestätigt. Ist die Prüfung im Ausland
erfolgreich abgeschlossen worden, werden diese Leistungen
prinzipiell anerkannt. Die Anerkennung aller im Rahmen eines
ERASMUS-Aufenthalts komplett abgeschlossener Fachgebiete (die
den Leistungsnachweisen lt. Approbationsordung
entsprechen) erfolgt ausschließlich durch das Sächsische
Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (SächsLPA).
Ein Ausstellen von Leistungsnachweisen durch die Fakultät oder
das Uniklinikum an Stelle der Anerkennung durch das LPA ist
nicht erlaubt. Entscheidend für die Anerkennung sind die
erbrachten Semesterwochenstunden (ECTS-Punkte) und die positive
Note. Die Studierenden legen dafür dem LPA das „Transcript of
Records“ vor, welches den Titel der Unterrichtsveranstaltung /
des Fachgebietes, die ECTS-Punkte und die Benotung enthält. Die
Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch
das LPA ist aus gesetzlichen Gründen immer gebührenpflichtig
(dzt. € 25,-). Es wird deshalb bei Anerkennung von mehreren
Leistungsnachweisen empfohlen, diese in einem Vorgang beim LPA
anrechnen zu lassen.
Wenn die im Ausland nachgewiesenen Leistungen in einem
Fachgebiet für den Erwerb des entsprechenden hiesigen
Leistungsnachweises aber nicht ausreichend sind (gilt auf Grund
der Aufteilung über mehrere Studienjahre regelhaft z. B. für
Innere Medizin oder Chirurgie), können die im „Transcript of
Records“ bestätigten Studiennachweise als Teilleistung für
einen Dresdner Schein anerkannt werden. Diese Anerkennung
erfolgt dann durch den für den entsprechenden Leistungsnachweis
verantwortlichen Fachvertreter, der nach Komplettierung der
Anforderungen dann auch den regulären Leistungsnachweis
ausstellt.
Teilnahmevoraussetzungen
• Sie sind an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden
als Vollzeitstudent eingeschrieben
• Sie besitzen gute Englischkenntnisse.
• Sie haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm
teilgenommen.
Wie und wo bewirbt man sich für einen
Austauschplatz?
Im Vorfeld empfehlen wir Ihnen, sich in der
ERASMUS-Sprechstunde zu informieren,
die Prof. Aringer jeden
Donnerstag um 8:00 Uhr anbietet (Medizinische Klinik III,
Haus 27, 1. OG, hinter Leitstelle D, Raum 1.417).
Bitte melden Sie sich unbedingt vorher im Studiendekanat bei
Frau Satlow per E-Mail stdaaa@mailbox.tu-dresden.de oder
unter Telefon 0351 458 2967 an.
Sie können Ihre Anfragen auch gern per E-Mail an Frau Satlow
senden: stdaaa@mailbox.tu-dresden.de.
Allgemeine Informationen zum ERASMUS-Programm gibt
die ERASMUS-Hochschulkoordinatorin der TU Dresden, Frau Dagmar
Krause, Akademisches Auslandsamt (AAA),
Mommsenstr. 12 (Toeplerbau, Zi. 219), Sprechzeiten Dienstag
12:30-18:00, Donnerstag 12:30-15:30, Freitag 9:00-12:00 (Tel.
0351 463 34698, Fax 463 37738, dagmar.krause@mailbox.tu-dresden.de).
Im Fall einer Bewerbung beachten Sie bitte
folgende Antragsinformationen
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
Internationale Angelegenheiten
Frau Veronika Satlow
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
• formloses Anschreiben mit Angaben zur Zielstellung
des beantragten Studienaufenthaltes
(Motivationsschreiben)
• tabellarischer Lebenslauf
• 1 Passbild
• Zeugniskopie des Physikums und aktuelle
Notenübersicht
• ECTS Bewerbungsformular
(Das Formular bitte elektronisch ausfüllen, nicht
handschriftlich, ausdrucken, unterschreiben und zusätzlich eine
elektronische Version (ohne Unterschrift) als E-Mail-Anhang
senden an martin.aringer@uniklinikum-dresden.de)
• (Das ECTS-Learning Agreement muss erst dann ausgefüllt
werden, wenn die Bewerber ausgewählt wurden.)
• Kopie beider Seiten des Personalausweises
ERASMUS auch mit anderen Hochschulen im Ausland?
Im Prinzip besteht die Möglichkeit, auch wenn für die
gesamte TU Dresden nur 4 Plätze im sog. Free Mover Programm zur
Verfügung stehen. Der Austausch mit Medizinischen Fakultäten
außerhalb einer etablierten bilateralen Übereinkunft unterliegt
diesem Programm. Informationen sind z.B. über http://www.daad.de/hochschulen/de/5.4.3.html im
Internet verfügbar. Darüber hinaus ist Frau Krause vom AAA der
TU Dresden eine kompetente Ansprechpartnerin.
Formulare
Formulare und weitere Informationen
finden Sie hier:
Ausschreibung Medizin
2012_13
Bewerbungsformular
Learning
Agreement
Kontaktdatenblatt
Evaluationsbogen ERASMUS Medizin
Wichtige Links
Weitere nützliche Informationen zum Austauschstudium finden
Sie hier:
ERASMUS Programm
für Lebenslanges Lernen (LLP)
European
Commission Education and
Training
Akademisches
Auslandsamt der TU
Dresden
ERASMUS
Initiative TU Dresden
Leonardo Büro
Sachsen