Jura | |
50 Jahre
internationaler Schutz der Menschenrechte
Ringvorlesung der Juristischen Fakultät der TU Dresden in Zusammenarbeit mit amnesty international
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Dienstag, 18.30-20.00 Uhr GER/ 38 Prof. Fastenrath Tel. 7333 |
Energierecht
Herr Prof. Büdenbender Das Energierecht ist eine in Zivil- und öffentlichem Recht zugleich angesiedelte Materie. Wegen des Energiebedarfs von jedermann ist die praktische Bedeutung groß. Der Reiz liegt einmal in der Anwendung allgemein anerkannter Rechtsinstitute auf das Energierecht, zum anderen in der Vernetzung mit Nachbardisziplinen. Im einzelnen werden behandelt: Recht der Energielieferungsverträge, Anschluß- und Versorgungspflicht, Haftungsfragen, ordnungspolitischer Rahmen einschließlich der Durchleitungsproblematik, Wirtschaftsaufsicht über Energieversorgungsunternehmen, Anlagengenehmigungsrecht. |
ab 20.10.1998, Dienstag, 16.40-18.10 Uhr HSZ/ 401 Prof. Büdenbender Tel 7449 |
Methodenlehre
Herr Prof. Amelung Einführung in die Theorie der Normen und ihrer Interpretation |
Freitag,
11.10-12.40 Uhr HSZ/ 2 Fr. Hochgemuth Tel. 7302 |
Deutsche und Europäische
Verfassungsgeschichte
Herr Prof. Wyduckel Gegenstand der Veranstaltung sind Grundlagen und Entwicklung von Staat und Verfassung seit dem ausgehenden Mittelalter bis zur Gegenwart im europäischen Rahmen. Gliederungsplan der Veranstaltung und Schrifttumsverzeichnis werden in der ersten Stunde bekanntgegeben. Zu jeder Stunde werden zusätzliche Skripten mit Wiederholungsfragen ausgegeben. |
ab 21.10.1998, Mittwoch, 11.10-12.40 Uhr HSZ/ 2 Fr. Hochgemuth Tel. 7302 |
Rechtsgeschichte I
(Römische Rechtsgeschichte)
Herr Prof. Schanbacher Römische Rechtsgeschichte und Römisches Recht. Die Vorlesung gliedert sich in zwei Teile, einen historischen und einen dogmatischen Teil. Gegenstand des historischen Teils ist die Römische Rechtsgeschichte von der älteren Zeit bis in die Zeit der Spätantike. Der dogmatische Teil behandelt Institutionen des Römischen Privatrechts. |
ab 22.10.1998, Donnerstag, 9.20-10.50 Uhr POT/ 81 Fr. Hochgemuth Tel. 7302 |
Rechtsgeschichte
II (Deutsche Rechtsgeschichte)
Herr Prof. Schroeder Die Deutsche Rechtsgeschichte führt von der germanisch-fränkischen Periode über die Hauptstrecke des Mittelalters bis in die Neuzeit, wobei sie hauptsächlich Verfassung, Rechtsbildung, Strafrecht und Rechtsgang untersucht. Aufgabe der Vorlesung ist es insbesondere, den geschichtlichen Wurzeln der deutschen Rechtsentwicklung nachzuspüren und gleichzeitig deutlich zu machen, wie sehr die Gegenwart der Vergangenheit verpflichtet ist. |
23.10.98
13.00-18.10 Uhr, 24.10.98 9.20-16.20 Uhr, 15.01.99 13.00-18.10 Uhr, 16.01.99 9.20-16.20 Uhr GER/ 38 Fr. Hochgemuth Tel. 7302 |
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