Juristische Fakultät | |||||||||||||||||||||||||
Allgemeine StaatslehreHerr Prof. Wyduckel Gegenstand der Veranstaltung sind Grundlagen und Grenzen staatlich verfasster Gemeinwesen im supra- und transnationalen Rahmen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Organisation, Funktion und Legitimation. Behandelt werden u. a. Begriff und Struktur des Staates, das Verhältnis von Staat und Souveränität, Staatlichkeit und Überstaatlichkeit, das staatliche Gewaltmonopol, die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen staatlicher Ordnung, der Staat als politisches System, Formen staatlicher Organisation, Staat und Staatengemeinschaft, insbesondere unter dem Aspekt von Föderalismus, Regionalismus und Autonomie, die Sicherung individueller Rechtspositionen durch Grundund Menschenrechte, Voraussetzungen der Legitimation des demokratischen Rechts- und Verfassungsstaates, Funktionswandel der staatlichen Ordnung, insbesondere die staatliche Steuerungskapazität im Zeichen der Globalisierung. Gliederungsplan der Veranstaltung und Literaturverzeichnis werden in der ersten Stunde bekannt gegeben. Zu jeder Stunde werden zusätzlich Skripten mit Wiederholungsfragen ausgegeben, die nach jeder Vorlesungseinheit im Copy-Shop Mommsenstraße erhältlich sind. |
| ||||||||||||||||||||||||
Deutsche und Europäische VerfassungsgeschichteHerr Prof. Wyduckel Gegenstand der Veranstaltung sind Grundlagen und Entwicklung von Staat und Verfassung seit dem ausgehenden Mittelalter bis zur Gegenwart im europäischen Rahmen von den Anfängen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis zur Maastricht-Union. Behandelt werden die rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Strukturen Deutschlands und Europas im geschichtlichen Wandel (Aufbau und Organisation von Reich und Staat, insbesondere föderative Strukturen, Stellung des Einzelnen in der staatlichen und überstaatlichen Gemeinschaft, Herausbildung einer rechts- und verfassungsstaatlichen Ordnung). Im Rahmen der Veranstaltung wird exemplarisch auch auf die sächsische Verfassungsentwicklung eingegangen. Gliederungsplan der Veranstaltung und Literaturverzeichnis werden in der ersten Stunde bekannt gegeben. Zu jeder Stunde werden zusätzlich Skripten mit Wiederholungsfragen ausgegeben, die nach jeder Vorlesungseinheit im Copy-Shop Mommsenstraße erhältlich sind. |
| ||||||||||||||||||||||||
EnergierechtHerr Prof. Büdenbender Als Einstieg werden die technischen, wirtschaftlichen und energiepolitischen Hintergründe des Energierechts als Schlüssel zum Verständnis der Materie dargestellt. Die Rechtsbeziehungen der Energieversorgungsunternehmen zu ihren Kunden sowie die Staatsaufsicht über die leitungsgebundene Energiewirtschaft bilden den Schwerpunkt der Vorlesung. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht der rechtspolitische Quantensprung, der sich infolge der Energierechtsreform von 1998, ergänzt um deren Novellierung 2001 und (voraussichtlich) die Gasnovelle 2002, daraus ergibt, dass die bis 1998 gesetzlich zugelassenen Versorgungsmonopole zugunsten des Wettbewerbsprinzips beseitigt worden sind. Erhebliche Bedeutung kommt dabei dem Anspruch auf Netzzugang (Durchleitung) zu, der als besonderes Phänomen des Wettbewerbs das Recht begründet, Anlagen eines Konkurrenten auch gegen dessen Willen in Anspruch zu nehmen, umWettbewerb gegenüber dessen Kunden zu entfalten. Schließlich ist das Zusammenspiel von wettbewerblicher Kontrolle und Staatsaufsicht ordnungspolitisch von besonderer Bedeutung. Daraus ergeben sich rechtlich wie rechtspolitisch interessante Fragen. Unter dem Aspekt der einschlägigen Rechtsquellen ist das Energierecht eine Materie, die durch zivil- wie öffentlich-rechtliche Elemente in einer untrennbaren Verwobenheit gekennzeichnet ist. Hinzu kommen Wechselwirkungen zwischen Europa- und nationalem Recht. Trotz der Spezialität der Materie wirken zahlreiche rechtliche Grundsatzfragen in diese Disziplinen hinein, die – auch unter Examensaspekten – zum juristischen Grundwissen zählen. Vor diesem Hintergrund ist das Energierecht in mehrfacher Hinsicht für die Studenten interessant: Einmal, weil es sich um eine Materie mit großer praktischer Bedeutung handelt, die einen der volkswirtschaftlich wichtigstenWirtschaftszweige betrifft, zum anderen, weil sie Gelegenheit gibt, die Konsequenzen allgemeiner Rechtsprinzipien in einer Sonderrechtsmaterie zu erkennen. |
| ||||||||||||||||||||||||
Evangelische und katholische KirchenrechtsgeschichteHerr Prof. Büdenbender Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab 5. Fachsemester Jura. Sie ist auch für Theologie- und Philosophiestudenten zu empfehlen, sofern sie bereit sind, sich in juristische Fragestellungen einzuarbeiten.
Es ist vorgesehen, die Veranstaltungsreihe mit einem Kolloquium abzuschließen. Thema: Was heißt und zu welchem Ende studiert man Kirchenrechtsgeschichte? Voraussetzungen: |
| ||||||||||||||||||||||||
Rechtsgeschichte I (Römische Rechtsgeschichte)Herr Prof. Meyer Die Veranstaltung bietet eine Einführung in die Rechtsgeschichte und seine Bedeutung für die Rechtswissenschaft, Rechtsanwendung und Rechtspolitik. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Römischen Rechtsgeschichte von der älteren Zeit bis zur Spätantike. Darauf aufbauend werden einige zentrale Institutionen des Römischen Privatrechts behandelt. Da diese Institutionen das deutsche Recht und auch die übrigen europäischen Rechtsordnungen wesentlich prägen, wird damit gleichzeitig eine Basis für ein besseres Verständnis des Privatrechts, für die Rechtsvergleichung und die Diskussion um ein Europäisches Privatrecht geschaffen. |
| ||||||||||||||||||||||||
WeltraumrechtFrau Prof. von Schorlemer Weltraumrecht beschäftigt sich mit dem jenseits des Luftraums liegenden nicht-staatlichen Gebiet der »outer space« (engl.) / »espace cosmique« (frz.). Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung der Rechtsverhältnisse in diesem Gebiet ist der Weltraumvertrag, der im Rahmen der Vorlesung näher analysiert wird. Des weiteren beschäftigt sich die Vorlesung mit dem internationalen Nutzungs- und Verteilungsregime, das für den Geostationären Orbit entworfen wurde; mit Fragen der Haftung von Staaten, speziell für Weltraumschrott; mit der Tätigkeit des UN Committee on the Peaceful Use of Outer Space (COPUOS) sowie der Wirkung der 2. UN-Konferenz über die Erforschung und friedliche Nutzung des Weltraums (UNISPACE III, 1999). Voraussetzungen: |
| ||||||||||||||||||||||||