Energierecht
Prof. Büdenbender
Eine funktionierende Energieversorgung, beurteilt nach den Kriterien Sicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit, ist eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionsfähiges Gemeinwesen. Die für die leitungsgebundenen Energien Elektrizität, Gas und Fernwärme bestehenden technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten machen einen speziellen Rechtsrahmen erforderlich. Die praktische wie volkswirtschaftliche Bedeutung des Energierechts ist hoch; der Umstand, dass das Energierecht im juristischen Studium kein Prüfungsfach ist und nur an wenigen Fakultäten angeboten wird, ändert daran nichts.
Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Elemente des Wirtschaftsrechts, das vor einer grundlegenden Reform steht. Die Veranstaltung wird daher auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung eines Regulierungssystems für Elektrizität und Gas, konzeptionell demjenigen für Telekommunikation und Post vergleichbar, detailliert eingehen und dabei auch das noch geltende Energierecht mitbehandeln. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die spezifischen Fördersysteme für regenerative Energien und für die Kraft-Wärme-Kopplung, beides zur Schonung der nur noch begrenzt verfügbaren Energieressourcen sowie zur Entlastung der Umwelt im Hinblick auf CO2-Emissionen. Schließlich werden Grundzüge des Anlagengenehmigungsrechts für Kraftwerke und Leitungen unter Einbeziehung des Rechtsschutzes erörtert.
Voraussetzungen:
Grundkenntnisse des Vertragsrechts, des Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts.