Nächste Veranstaltung:
Termin: 09.03.2023, 17:00 Uhr
Ort: Hörsaalzentrum (HSZ/E01/U) – Bergstraße 64, 01069 Dresden
Eine digitale Teilnahme ist ebenfalls möglich
(den Link erhalten Sie rechtzeitig vorab).
Referent: Prof. Handschumacher
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular schnellstmöglich an .
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung von der GWT-TUD GmbH per E-Mail eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über den Kostenbeitrag von 50,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt.
Weitergehende Informationen zum FORUM Bau und Immobilie finden Sie unter https://www.g-wt.de/veranstaltungen/kommende-veranstaltungen/forum-bau-und-immobilie-prof-otto/
Thema:
Behinderungs- und Bedenkenanzeigen bei Bauverträgen – Voraussetzungen und Rechtsfolgen aus Sicht von Auftraggebern und Auftragnehmern
Unser Referent am 9. März 2023 ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Johannes Handschumacher, Honorarprofessor für Bau- und Immobilienrecht an der TU Dresden und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der BATTKE GRÜNBERG Rechtsanwälte PartGmbB, Dresden, an. Er wird Sie umfassend in das Thema einführen: Alle am Bau beteiligten Parteien sind verpflichtet, untereinander zu kooperieren. Vieles wird ohne weiteres im täglichen Miteinander direkt auf der Baustelle oder im Rahmen von Baubesprechungen geregelt. Nicht selten muss sich der Werkunternehmer aber schriftlich äußern, um seine Rechte zu wahren bzw. sich von Ansprüchen des Auftraggebers freizuhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn er sich in der Ausführung seiner Leistungen behindert sieht oder er zum Beispiel Bedenken gegen die Art der Ausführung hat.
Die Regelungen der VOB/B hierzu sind komplex und nicht für jedermann verständlich. Das führt häufig zu Rechtsunsicherheiten auf Auftragnehmer- wie auch auf Auftraggeberseite.
Der Vortrag will dabei helfen, die Voraussetzungen für eine wirksame und rechtskonforme Behinderungs- bzw. Bedenkenanzeige darzustellen, einschließlich der sich hieraus für beide Seiten ergebenden Rechtsfolgen und unter Bezug auf aktuelle Rechtsprechung.
Inhaltliche Schwerpunkte des Vortrags:
- Die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B
Voraussetzungen für eine Fristverlängerung
Dauer der Fristverlängerung
Zumutbare Maßnahmen zur Weiterführung von Arbeiten
Abrechnungsmöglichkeiten
Verschulden und Rechtsfolgen
Kündigungsmöglichkeiten
- Die Bedenkenanzeige nach § 13 Abs. 3, § 4 Abs. 3 VOB/B
Voraussetzungen für die Haftungsbefreiung
Kausalität
Prüfungs- und Hinweispflichten
Umfang und Reichweite der Haftungsbefreiung
Mitverschulden des Auftraggebers
Prozessuales
Die Veranstaltung gliedert sich in den Fachvortrag und die anschließende Diskussion, bei der Sie Ihre Fragen und Hinweise vortragen und miteinander ins Gespräch kommen können.
Weitere Veranstaltungen:
Termin: 22.06.2023
Ort: wird noch bekannt gegeben
Eine digitale Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Referent: Prof. Weber
Thema: Änderungs- und Zusatzleistungen bei Bau- sowie Architekten- und Ingenieurverträgen nach VOB und BGB (Nachträge)
Termin: 28.09.2023
Ort: wird noch bekannt gegeben
Eine digitale Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Referent: Prof. Otto
Thema: Bestimmung der „tatsächlich erforderliche Kosten“ bei Änderung von Bauverträgen (650c BGB) – Ermittlung, Dokumentation und Prüfung aus Sicht von AN und AG
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