Studien- und Prüfungsordnung 2020
Allgemeine Hinweise
Achtung, die neuen Ordnungen gelten bis zum 01.10.2021 zunächst nur für neu-immatrikulierte Studierende. Die alten, bis dahin noch gültigen Studiendokumente finden Sie hier!
Die Fakultät Bauingenieurwesen führt derzeit neue Studien- und Prüfungsordnungen (= neue Studiendokumente) für die drei Studiengänge Diplomstudiengang Bauingenieurwesen (grundständig), Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen (Fernstudium) und Diplom-Aufbaustudiengang Bauingenieurwesen (Fernstudium und Direktstudium) ein. Die zugehörigen Unterlagen (Studienordnung, Prüfungsordnung, Studienablaufplan, Modulbeschreibungen) finden Sie nachfolgend zum Downloaden.
Zeitlich ist dieser Übergang wie folgt geregelt. Die neuen Ordnungen gelten
- ab 01.10.2020 für alle neu im 1. Semester immatrikulierten Studierenden des Diplomstudiengangs Bauingenieurwesen (grundständig)
- ab 01.10.2020 für alle neu im 1. Semester immatrikulierten Studierenden des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen (Fernstudium),
- ab 01.10.2021 für alle Studierenden der Fakultät Bauingenieurwesen in den drei genannten Studiengängen.
Demnach studieren alle Studierenden der drei genannten Studiengänge, mit Ausnahme der neu im 1. Semester an der Fakultät Bauingenieurwesen immatrikulierten Studierenden bis zum 30.09.2021 nach den bisher bekannten Ordnungen weiter. Studierende, die am 30.09.2021 von der „alten“ Ordnung zur „neuen“ Ordnung übertreten, wurden in Informationsveranstaltungen über diesen Prozess informiert. Einzelheiten regeln die beiden Äquivalenztabellen (1. modulbasiert und 2. prüfungsleistungsbasiert, nachfolgend zum Downloaden). Weitere Fragen dazu werden in zwei Online-Informationsveranstaltungen beantwortet:
Beachten Sie bitte, dass Informationen zu den neuen Studiendokumenten ausschließlich auf dieser Webseite zu finden sind. Die anderen Webseiten der Fakultät Bauingenieurwesen beinhalten Informationen gemäß der „alten“ (bis zum 30.09.2021 gültigen) Studiendokumente. Im September 2021 wird die Homepage der Fakultät angepasst.
Noch ein Hinweis für alle neuen Studierenden im 1. Semester: Gemäß den neuen Studiendokumenten ist das bisher geforderte Praktikum auf der Baustelle ersatzlos entfallen. Sie müssen daher kein bauhandwerkliches Praktikum während Ihres Studiums nachweisen. Es empfiehlt sich trotzdem, auf freiwilliger Basis sogar mehrere Praktika auf der Baustelle zu absolvieren, da dadurch die verschiedenen Vorlesungsinhalte oft einfacher verstanden werden.
Weitere Rückfragen können zu vorgenannten Informationsveranstaltungen gestellt werden.
Ordnungen zum Downloaden:
Diplomstudiengang Bauingenieurwesen (grundständig):
Nicht rechtsverbindliche Lesefassung auf Grundlage der in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlichten Studiendokumente (nachzulesen in AB 10/2020 vom 10.09.2020):
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Studienordnung für den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen vom 27.07.2020 (Lesefassung)
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Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen vom 27.07.2020 (Lesefassung)
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Studienablaufplan für den Diplomstudiengang Bauingenieurwesen vom 27.07.2020 (Lesefassung)
Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen (Fernstudium):
Nicht rechtsverbindliche Lesefassung auf Grundlage der in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr.: 11 der TU Dresden veröffentlichten Studiendokumente (nachzulesen in AB 11/2020 vom 25.09.2020):
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Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen vom 24.08.2020 (Lesefassung)
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Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen vom 24.08.2020 (Lesefassung)
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Studienablaufplan (Vollzeit) für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen vom 24.08.2020 (Lesefassung)
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Studienablaufplan (Teilzeit) für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen vom 24.08.2020 (Lesefassung)
Diplom-Aufbaustudiengang Bauingenieurwesen (Fernstudium und Direktstudium)
Nicht rechtsverbindliche Lesefassung auf Grundlage der in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr.: 12 der TU Dresden veröffentlichten Studiendokumente (nachzulesen in AB 12/2020 vom 25.09.2020):
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Studienordnung für den Diplom-Aufbaustudiengang Bauingenieurwesen vom 25.09.2020 (Lesefassung)
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Prüfungsordnung für den Diplom-Aufbaustudiengang Bauingenieurwesen vom 25.09.2020 (Lesefassung)
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Studienablaufplan für den Diplom-Aufbaustudiengang Bauingenieurwesen vom 25.09.2020 (Lesefassung)
Ergänzende Informationen zum Übergang „alte“/“neue“ Studiendokumente zum 01.10.2021
Studierende, die ihr Studium bis zum 30.09.2021 nicht abgeschlossen haben, führen ihr Studium auf Basis der „neuen“ Studiendokumente weiter. Dieser Übergang bedarf der Regelung bezüglich der Übernahme der bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen. Nachfolgend finden Sie dazu in sogenannten „Äquivalenztabellen“ detaillierte Festlegungen (1. Modulbezogene Vorgaben, 2. Prüfungsbezogene Vorgaben). Die zugehörigen Formulare werden ab Sommer 2021 zur Verfügung gestellt.
- Übernahme von Amts wegen auf Modulebene
- Übernahme von Amts wegen auf Prüfungsebene (Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen)
- Übergangsregeln für 2-er-Module im SS 2021 / WS 2021/22 / SS 2022 infolge Übergang SOalt nach SOneu
Hinweis zur Härtefallregelung
Für den Fall, dass entsprechend der Äquivalenztabellen nach der neuen
Studienordnung eine nach alter Ordnung bestandene Modulprüfung
wiederholt werden müsste, kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss
anstelle der Prüfungsnote die Modulnote anerkannt werden.