Rücktritt von Prüfungen
Beschluss des Prüfungsausschusses, Sitzung vom 13.01.2020
Rücktritt von Prüfungen ohne Angabe von Gründen:
Auszug aus der PrüfungsO, §4 Abs. 2:
Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich der Studierende anzumelden. Eine spätere Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Form und Frist der An- und Abmeldung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt [...].
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis vier Kalendertage vor der Prüfung (bei mündl. Prüfungen ggf. vier Kalendertage vor Beginn des ersten Tages des Prüfungszeitraumes) ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung von der Prüfung kann selbständig in HISQIS vorgenommen werden. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine selbstständige Abmeldung über HISQIS nicht mehr möglich! Die Online-Abmeldung gilt ausschließlich nur für Klausuren und mündliche Prüfungen!
Beachte: Wurde von einer Prüfung zurückgetreten (auch versehentlich) ist eine Änderung über HISQIS nicht mehr möglich. Hierzu ist eine zeitnahe schriftliche Anzeige (per E-Mail) mit der ausdrücklichen Bestätigung der Prüfungsteilnahme, an das Prüfungsamt nötig.
Beachte: Die Online-Abmeldung für studienbegleitende Prüfungen ist nicht mehr möglich. Hierzu ist ein begründeter formloser Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig.