FNP – Flächennutzungsplan
Ein Flächennutzungsplan ist gem. § 1 Absatz 2 BauGB ein vorbereitender Bauleitplan eines Stadtgebiets, dessen Regelung sich nach den §§ 5 ff. BauGB richtet. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr. Im Flächennutzungsplan dient dazu eine grafische Plandarstellung, in der gem. § 5 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt wird. Der Flächennutzungsplan wird von den Gemeinden erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Der Flächennutzungsplan ist lediglich behördenverbindlich. Er entfaltet gegenüber den Bürgern im Unterschied zum B-Plan keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher keine Baurechte herleiten.