Schlüsselakteur
Bei Schlüsselakteuren handelt sich um Persönlichkeiten, die durch ihr Wissen bzw. ihre (Entscheidungs-)Macht Vorhaben signifikant beeinflussen: ohne ihre Unterstützung und Beteiligung werden die gewünschten Wirkungen eines Vorhabens nicht erreicht (GTZ o.J., 19). Schlüsselakteure verfügen i.d.R. über drei Kernfunktionen: Legitimität (institutionelle Stellung und Entscheidungsbefugnisse / Rechte), Ressourcen (Wissen, Sachverstand und materielle Ressourcen) und Vernetzung („Anzahl und Festigkeit der Beziehungen zu anderen Akteuren, die dem Schlüsselakteur verpflichtet sind“) (GTZ o.J.: 26).
Die im Rahmen des Forschungsprojektes HRC zu identifizierenden Schlüsselakteure werden i.d.R. Akteure aus der kommunalen Verwaltung (Amtsleiter), Akteure aus Politik (Stadtrat, politische Ausschüsse, Ministerien) mit entsprechendem Fachwissen, Einfluss- bzw. Entscheidungsmöglichkeiten und/oder hoher Reputation im jeweiligen Fachgebiet sein. Bei bestimmten Klimaanpassungsmaßnahmen kann auch die (Wohnungs-)Wirtschaft oder auch die Zivilgesellschaft als Schlüsselakteur auftreten, wenn es bspw. um die Umsetzung von „freiwilligen“ baulichen Anpassungsmaßnahmen geht.
Weitere Typen von Akteuren sind:
- Sekundäre Akteure: sind mittelbar oder vorübergehend an einem Vorhaben beteiligt.
- Primäre Akteure: sind von einem Vorhaben direkt Betroffen, d.h. es handelt sich bspw. um Bewohner/innen.
- Veto-Player: Akteure, die ein Vorhaben blockieren können. (vgl. GTZ o.J., 19).