Überleitung B.Sc. 2022-2023
Seit dem 01.10.2022 sind neue Studiendokumente (Studien- und Prüfungsordnung) für den Bachelorstudiengang Hydrowissenschaften: Wasserwirtschaft, Hydrologie, Kreislaufwirtschaft gültig.
Neue Studierende des Immajahrgangs WS 2022/23 wurden direkt in die neuen Ordnungen immatrikuliert. Alle anderen Studierenden werden am 01.10.2023 in die neuen Ordnungen umgetragen, d.h. übergeleitet und müssen ihr Studium nach der neuen Ordnung abschließen.*
* Eine Ausnahme mit der Möglichkeit, das Studium nach bisheriger Ordnung zu beenden, besteht nur für Studierende, welche bis zum 30.09.2023 alle Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben und nur die Bachelorarbeit noch nicht erfolgreich absolviert wurde UND die Bachelorarbeit bis zum 30.09.2023 durch die Studierende bzw. den Studierenden angemeldet wurde.
Im Folgenden werden die Regeln des Übergangs beschrieben:
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Regeln
Die Überleitung zwischen den Ordnungen sorgt für eine Gleichstellung zwischen den Jahrgängen. Dabei werden vorhandene Studien- und Prüfungsleistungen auf der Basis der Äquivalenztabellen übernommen. Der Beschluss hierfür erfolgte durch den Prüfungsausschuss am 01.12.2022.
Bei der Übernahme gibt es Module und Prüfungsleistungen, welche automatisch vom Prüfungsamt (von Amts wegen) übertragen werden, weil eine eindeutige Äquivalenz vorliegt (Teil 1 und Teil 3 der Tabellen). Für manche Module sind jedoch individuelle Anträge durch den bzw. die Studierende zu stellen. Dies ist dann nötig, wenn es verschiedene Optionen der Anrechnung gibt, d.h. wenn vorhandene Module zu mehreren neuen Modulen eine Gleichwertigkeit aufweisen (Teil 2 der Tabellen).
Äquivalenztabellen
Auf Basis der Äquivalenztabellen, die am 01.12.2022 durch den Prüfungsausschuss Hydrowissenschaften beschlossen wurden, ist die Übernahme von bereits erbrachten Modulprüfungen und einzelnen Prüfungsleistungen geregelt.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die untenstehenden Hinweise (Das Kleingedruckte)!
Äquivalenztabellen gemäß Prüfungsausschuss-Beschluss vom 01.12.2022
- Teil 1 - Automatische Übernahme von bestandenen Modulen
- Teil 2 - Übernahme von bestandenen Modulen auf Antrag
- Teil 3 - Automatische Übernahme von bestandenen Prüfungsleistungen
- Keine Notwendigkeit für Antrag zur Übernahme von Prüfungsleistungen
Umsetzung und Arbeitshilfen
Für alle Übernahmen nach Teil 1 und 3 der Tabellen müssen Sie als Studierende gar nichts tun. Alle dort genannten Leistungen werden (durch das Studienbüro) automatisch übertragen, ohne dass dort eine Aktion von Ihnen notwendig ist.
Nur für die Überleitungen nach Teil 2 der Tabellen sind individuelle Anträge nötig. Hierzu wird rechtzeitig noch ein Antragsformular für Sie zur Verfügung gestellt.
Zur Überprüfung des individuellen Studienstands im Vorfeld der Überleitung steht folgender Modulplan für die Eintragung der individuellen Überleitung für bereit:
- Modulplan Vertiefungsrichtung Wasserwirtschaft (wird in Kürze zur Verfügung gestellt)
- Modulplan Vertiefungsrichtung Hydrologie (wird in Kürze zur Verfügung gestellt)
- Modulplan Vertiefungsrichtung Stoffstrommanagement (wird in Kürze zur Verfügung gestellt)
Hinweise - Das Kleingedruckte
Wenn Sie eine Prüfungsleistung bisher nicht bestanden haben, wird diese nicht übernommen. Das heisst aber auch, dass Sie drei neue Versuche für die neue Prüfungsleistung haben.
Für den Fall, dass Sie aber eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben / im Sommersemester 2023 entdgültig nicht bestehen, ändert daran auch die Überleitung nichts. Wenn das betreffende Modul ein Pflichtmodul ist und die endgültig nicht bestandene Modulprüfung damit zur endgültigen nichtbestandenen Abschlussprüfung des Studiengangs führt, kann keine Überleitung in die neue Ordnung stattfinden. In diesem Fall stellt die nach bisheriger Ordnung entgültig nicht bestandene Modulprüfung die Grundlage der Exmatrikulation aus dem Studiengang dar.
Einige Prüfungsleistungen haben keine Äquivalenz in den Tabellen. Hier müssen Sie prüfen, welche Leistungen das neue Modul umfasst. Vielleicht ist mit der Übernahme einer anderen Prüfungsleistung aus dem "alten" Modul das "neue" Modul bereits vollständig. Sollte dies nicht zutreffen, kann es dennoch sein, dass durch die Dozentin bzw. den Dozenten Kulanzregelungen angeboten werden (z.B. Wertung der "alten" Belegarbeit als Bestandteil der "neuen" Komplexen Leistung im Modul Projektstudium/Projekt Hydrowissenschaften). Weiterhin besteht die Möglichkeit der strukturellen Anrechnung von Leistungen.
Du siehst noch nicht durch? - Überleitungsberatung
Allgemeine und individuelle Fragen zur Überleitung sowie Bitten zur Vereinbarungen von Beratungsterminen können an folgende Kontakte gesendet werden:
Studienberatung bzw. Prüfungsamt
Bitte beachten! Füllen Sie im Vorfeld zu einem Beratungsgespräch immer den bereitgestellten Modulplan aus, so können Sie und wir uns einen bestmöglichen Überblick zu Ihrem Studienstand verschaffen.