25.02.2020
Ausschreibung von Sächsischen Landesstipendien, Promotionsstipendien zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen der TU Dresden (ohne Medizinische Fakultät), Wiedereinstiegsstipendien
Ausschreibung von:
Sächsischen Landesstipendien:
Der Freistaat Sachsen gewährt Landesstipendien zur Förderung von Promotionen an der TU Dresden. Die Förderdauer beträgt längstens drei Jahre. In Ausnahmefällen kann die Förderdauer um ein viertes Jahr verlängert werden.
• Das monatliche Stipendium beträgt 1.350 EUR zzgl. eines Familienzuschlages von 100 EUR pro Kind sowie ggf. besondere Zuwendungen für Sach- und Reisekosten sowie für Kosten eines Auslandsaufent-halts bis zur Höhe von insgesamt 1.500 EUR.
• Antragsberechtigt: Promotionsinteressierte aller Fachbereiche
Stipendienprogramm zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen der TU Dresden (ohne Medizinische Fakultät):
• Die TU Dresden unterstützt mit diesem Förderprogramm (angehende) Promovendinnen und Habilitandinnen der TU Dresden mit einem bis zu dreijährigem Vollstipendium.
• Das monatliche Stipendium beträgt 1.365 EUR für Promovendinnen und 1.750 EUR für Habilitandinnen zzgl. eines Familienzuschlages von 400 EUR für das erste und 100 EUR für jedes weitere Kind.
• Antragsberechtigt: Graduierte Frauen, die eine Promotion oder Habilitation an der TU Dresden anstreben sowie Promovendinnen und Habilitandinnen, die noch nicht länger als zwei Jahre an der Promotion bzw. Habilitation arbeiten.
Wiedereinstiegsstipendien:
• Der Freistaat Sachsen vergibt zur Förderung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (1) einjährige Stipendien zum Abschluss der Promotion/Habilitation nach mindestens neunmonatiger familienbedingter Unterbrechung für Wissenschaftler*innen sowie (2) Stipendien für promovierte Wissenschaftlerinnen, die nach einer mind. dreijährigen beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft ihre wissenschaftliche Arbeit erneut aufnehmen, um innerhalb von sechs Monaten die Voraussetzungen für eine Berufung an eine Hochschule in die Wege zu leiten.
• Das monatliche Stipendium beträgt 985 EUR für Promovierende und 1.285 EUR für Habilitierende zzgl. eines Familienzuschlages von 100 EUR pro Kind.
• Antragsberechtigt: Promovierende und Habilitierende sowie promovierte Wissenschaftlerinnen
GA-Förderprogramme: (Antragsberechtigung nur mit der GA-Mitgliedschaft möglich. Diese kann unter www.tu-dresden.de/ga beantragt werden)
Travel Awards:
• Unterstützung von Promovierenden und Postdocs mit Reisekostenzuschüssen von bis zu 1.000 EUR für Tagungen, Konferenzen, Sympo-sien und Workshops im In- und Ausland.
• Antragsberechtigt: Promovierende und Postdocs aller Fachbereiche der TU Dresden (GA-Mitgliedschaft)
Reisekostenzuschüsse für Kurzforschungsaufenthalte und Sommer-/Winterschulen im Ausland:
• Eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 EUR ermöglicht Promovierenden und Postdocs die Realisierung von Forschungsaufenthalten von bis zu drei Monaten und/oder die Teilnahme an Sommer-/Winterschulen im Ausland.
• Ein Kinderbetreuungszuschuss in Höhe von max. 500 EUR für den gesamten Zeitraum des Kurzforschungsaufenthalts kann für mitreisende Kinder beantragt werden.
• Antragsberechtigt: Promovierende und Postdocs aller Fachbereiche der TU Dresden (GA-Mitgliedschaft)
Abschluss- und Nachbereitungsstipendien:
• Unterstützung von Promovierenden bis zu drei Monaten mit einem Stipendium in der Abschluss- und Nachbereitungsphase der Promotion.
• Das monatliche Stipendium beträgt für Promovierende 1.365 EUR und für Postdocs 1.750 EUR zzgl. eines Familienzuschlages von 400 EUR für das erste und 100 EUR für jedes weitere Kind.
• Antragsberechtigt: Promovierende aller Fachbereiche der TU Dresden (GA-Mitgliedschaft)
Proofreading Service:
• Dieses Förderprogramm bietet Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Proofreading Services (Deutsch oder Englisch) von fremdsprachigen Veröffentlichungen Promovierender der TU Dresden. Die Zuschüsse betragen bis zu 200 EUR pro Proofreading Service.
• Antragsberechtigt: Promovierende aller Fachbereiche der TU Dresden (GA-Mitgliedschaft)
• Antragsfrist: Anträge können jederzeit bis spätestens zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden.
Die Förderanträge sind von den Kandidaten*innen zentral bis zum 31. März 2020 (Ausnahme: Proofreading Service) entsprechend der jeweiligen Programmausschreibung bei der Graduiertenakademie einzureichen (Ausnahme: Sächsische Landesstipendien: Bewerbungen sind direkt beim Studentenwerk Dresden einzureichen).
Die einzureichenden Antragsunterlagen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Für alle GA-Förderprogramme ist die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie Voraussetzung zur Antragsberechtigung.
Alle Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Webseiten der Graduiertenakademie.
Für aufkommende Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie der TU Dresden per E-Mail an und/oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin für eine Antragsberatung unter der genannten E-Mailadresse.