Transferassistent
Aktuell ist aufgrund des Abschlusses der Förderperiode 2014-2020 und der Ausschöpfung von Fördermitteln leider keine Antragstellung mehr möglich.
Informationen zur Förderperiode 2021-2027 folgen demnächst.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020) vom 08. Dezember 2015
Zielstellungen:
- Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern; Innovationskraft sächsischer Unternehmen stärken; Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen.
- Beschäftigungschancen von Absolventen und qualifizierten Fachkräften aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik verbessern; den Technologie- und Wissenstransfer in Unternehmen in Sachsen stärken sowie die berufliche Mobilität zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erhöhen.
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Förderfähig ist die Einstellung und Beschäftigung von Personen mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft mit der Aufgabe, KMU durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten.
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Folgende Ausgaben/Kosten sind förderfähig: bis zu 50% der Personalausgaben bei bis zu 60.000 Euro je geförderter Person und pro Beschäftigungsjahr; maximal zwei Personen
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Laufzeit: mindestens 12 und maximal 48 Monate
- KMU der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure, sonstige Technologiemittler, zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat
- als KMU gelten kleine und mittlere Unternehmen, die die Kriterien der KMU Definition nach Anhang I AGVO erfüllen
Antragstellung ist ab sofort möglich.
Ansprechpartner im EPC

Projektmanagerin
NameFrau Jana Kolba
ESF (NFG, InnoTeam, Digitale Lernwerkzeuge)
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Nürnberger Ei (NÜR), 3. OG Nürnberger Str. 31A
01187 Dresden