Hygienekonzept
Das komplette Hygienekonzept des PIZ ist, als
Langfassung und
Kurzfassung
verfügbar.
Wir möchten, dass alle gesund bleiben und deshalb sind die aktuell geltenden Hygiene-Regeln bei uns für alle Mitarbeiter*innen, Kundinnen und Kunden verbindlich.
Allgemeine Regeln
- regelmäßiges, richtiges Händewaschen,
- Hygiene beim Husten und Niesen,
- die Einhaltung des aktuell geltenden Abstandes (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen.
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Verpflichtend ist das Tragen der MNB
- auf dem Gang des PIZ und
- in den Räumen des PIZ, sobald sich darin 2 oder mehr Personen aufhalten
Im Recherchesaal (Raum 115) kann die MNB abgenommen werden,
- sobald dort alle Mitarbeiter*innen, Kundinnen und Kunden sich nicht mehr im Raum bewegen und zwischen allen Personen ein Abstand von mindestens 3 m vorhanden ist.
Das Tragen der MNB ist Pflicht,
- wenn das Einhalten des Mindestabstandes (1,5 m) nicht möglich ist.
Rechtliche und orientierende Grundlage für das Hygienekonzept im Patentinformationszentrum an der TU Dresden (PIZ Dresden) ist die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie mit der Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus. (Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 14. Juli 2020: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
und den Hygienemaßnahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vom 16.04.2020:
Die Ansprechpartnerin für das Hygienekonzept im PIZ Dresden ist:
Frau Claudia Pohlandt, Tel. + 49 (0) 351 463-37854,