12.12.2018
Das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz und seine Nutzungsfreiräume für Lehre und Forschung
01060 Dresden
Der erste Teil der Veranstaltung betrifft das am 1. März 2018 in Kraft getretene Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (Urh-WissG). Hochschulen kommen mit Inkrafttreten der Reform in den Genuss spürbarer Handlungsfreiräume und Rechtssicherheiten betreffend Lehrveranstaltungen und Präsentationen von Inhalten und Ergebnissen. Damit erschöpft sich das neue Gesetz jedoch nicht, denn für die wissenschaftliche Forschung sind ebenfalls mehr Nutzungsmöglichkeiten geschaffen worden. Kern der Reform sind die Schranken des Urheberrechts, konkret die Vorschriften über die gesetzlich erlaubten Nutzungen von geschützten Werken für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen. Regelungen, die bisher auf eine Vielzahl von Vorschriften verteilt waren, werden nun in einem neuen Unterabschnitt gebündelt. Künftig kann laut Gesetzentwurfsbegründung jede Nutzergruppe auf eine Vorschrift zugreifen, die möglichst präzise die Art und den Umfang der erlaubten Nutzungen bestimmt. Das verspricht eine größere Nutzerfreundlichkeit in der wisssenschaftlichen Praxis. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird der Frage nachgegangen, an welchen Leistungen innerhalb von Hochschulen geistiges Eigentum entstehen kann und wem dieses zusteht bzw. wer daran auf welche Weise Nutzungsrechte erwirbt.
Die Teilnehmergebühr beträgt 350 Euro zzgl. gesetzl. MwSt pro Teilnehmer. Teilnehmende aus Mitgliedseinrichtungen der TechnologieAllianz zahlen ermäßigt 280 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.
Um eine formlose Anmeldung wird bis spätestens 26. November 2018 gebeten. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt.