Covid-19 Prävention
Informationen
rund um SARS-CoV-2 und COVID-19-Prävention
--- Vom Krisenmanagement zu einer neuen Balance ---
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier Hinweise zur Vorsorge und Antworten auf häufige Fragen zum Fakultätsbetrieb während der Pandemie.
Das Dekanat organisiert die betriebsnotwendigen Prozesse, wir alle aber finden gerade Wege, die Krise in jeder Hinsicht - physisch und psychisch - gesund zu überstehen, jeweils an dei Lage angepasst den Lehrbetrieb zu organisieren und Vorkehrungen zu treffen, die Arbeit nach der Krise bestmöglich gestalten zu können.
Das Dekanat ist gut vorbereitet, um Sie nach Kräften bei all Ihren Fragen zu unterstützen. Gemeinsam werden wir die jeden Tag neuen Herausforderungen meistern und daran wachsen. Das Frühjahr 2020 hat schon sehr gut bewiesen, dass wir in dieser Krisensituation schöpferisch neue Wege finden und sehr ruhig und verantwortungsvoll miteinander umgehen. Natürlich gibt es auch Sorgen, viele jenseits der Arbeit; da sind weder Ignoranz und Leichtsinn noch Panik und Gerüchteküche gute Ratgeber. Mit der folgenden Fragenliste, die wir ständig aktualisieren und - auch mit Ihrer Hilfe - erweitern, möchten wir Ihnen Sicherheit in der dynamischen Situation geben.
Wir gehen dabei nach dem guten journalistischen Prinzip "What we know ..." vor: Wiedergabe und Ausweisung gesicherten Wissens, vermeiden von Konjunktiven und klare Kennzeichnung von offenen Fragen ("What we don't know"). Damit kennzeichnen wir, dass uns eine Reihe von FRAGEN bewusst ist, zu denen es noch keine gesicherten Antworten gibt, um deren Beantwortung wir uns aber kümmern.
FAQ - Offizielles
Aktuelle Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) an der TU Dresden finden Sie im Newsticker unter: https://tu-dresden.de/corona/tud-corona-ticker.
FAQs zu Corona sowie Handlungs- und Hygieneempfehlungen an der TU Dresden können Sie hier beziehen: https://tu-dresden.de/corona.
Die allgemeinen Handlungsempfehlungen des Rektorats sind in diesem PDF zu finden: Aktuelle Handlungsempfehlungen als PDF und werden regelmäßig aktualisiert.
Das ZLSB aktualisiert seine Hinweise auf seiner ZLSB - Newsseite laufend. Diese Informationen werden hier (auf der Seite der Fakultät) nicht redundant gepflegt, um Widersprüche durch versetzte Updates zu vermeiden.
Neben den folgenden Punkten finden Sie hier auch Antworten zum Prüfungsgeschehen, zu Praktika, Fristen etc.
- Der Start der Präsenzlehrveranstaltungen des Sommersemesters 2020 an der TU Dresden wird verschoben, mindestens bis zum 04. Mai 2020.
- Ab sofort bis auf Weiteres werden die zentralen Lehr- und Lernräume verschlossen.
- Der Publikumsverkehr im Studienbüro Lehramt wird ab sofort eingestellt. Die Sprech- und Öffnungszeiten sind aufgehoben. Wir bleiben für Sie von Montag bis Freitag telefonisch (täglich 9:00 bis 15:00 Uhr) unter den Nummern:
- 0351 463 39429 (Front Desk Studienbüro),
- 0351 463 43161 (Front Desk Studienbüro),
- 0351 463 42519 (Prüfungsamt) und
- über den Formmailer erreichbar. Bitte rechnen Sie jedoch temporär mit Verzögerungen bei den Bearbeitungszeiten.
Aktuelle Informationen der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-1725960
Aktuelle Informationen für Bedienstete des Freistaates Sachsen als pdf
Handlungsanweisung für Angestellte des Freistaats und Beamte
Erlass des Freistaates Sachsen, 17.3.2020
https://medienservice.sachsen.de/medien/news/235174
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden über Ausgangsbeschränkungen
Link
Bitte konsultieren Sie für aktuelle Infos https://tu-dresden.de/corona
- Wenn die Beaufsichtigung oder Betreuung für Kinder geboten ist und eine andere geeignete Aufsichtsperson nicht zur Verfügung steht, können die Beschäftigten gemäß der Hinweise des SMS vom 10.03.2020 bis zu drei Arbeitstage unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden.
- Nach den (bis zu) drei Arbeitstagen kann eine unbezahlte Freistellung erfolgen, wenn es die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse gestatten. Bevorzugt haben die Leitern/innen der Struktureinheiten diesem Personenkreis (insbes. mit Kindern unter 12 Jahren) Home-Office oder die Inanspruchnahme von flexibler Arbeitszeit/Gleitzeitguthaben, Nacharbeit anzubieten.
- Wird eine Quarantänemaßnahme gegenüber einem pflegebedürftigen nahen Angehörigen (vgl. § 7 Abs. 3 PflegeZG), der in einen Pflegegrad nach SGB XI eingestuft ist oder voraussichtlich eingestuft werden wird, ausgesprochen, besteht für Beschäftigte ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Ein Antrag ein Pflegeunterstützungsgeld kann bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt werden.
- Nach den (bis zu) zehn Arbeitstagen kann eine unbezahlte Freistellung erfolgen, wenn es die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse gestatten. Bevorzugt haben die Leiter/innen der Struktureinheiten Home-Office zu prüfen oderdiesem Personenkreis die Inanspruchnahme von flexibler Arbeitszeit/Gleitzeitguthaben, Nacharbeit anzubieten.
Nein, seit Dienstag, 17. März, sind in Dresden, Tharandt, Zittau, Görlitz, Bautzen und Rothenburg alle Mensen und Cafeterien geschlossen.
Weitere aktuelle Informationen des Studentenwerks: https://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/newsartikel-4680.html
Alle Einrichtungen der SLUB sind geschlossen. Die umfangreichen digitalen Angebote stehen natürlich (mit Ihrer Kartennummer) wie gewohnt zur Verfügung. www.slubdd.de/corona
Ja, es gibt keinen Grund, sich an dieser Stelle Sorge zu machen. Da der Unibetrieb aufgrund behördlicher Maßnahmen des Infektionsschutzes seit 21.3. vorübergehend eingestellt werden muss, trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko (§615 Satz 3 BGB). Sinngemäßes betonte der Rektor auch in seiner Videobotschaft.
Dies deckt sich mit Aussagen des BMAS:
"Kann der Arbeitgeber bei Auftreten des Coronavirus aufgrund einer behördlichen Anordnung des Infektionsschutzes Arbeitnehmer nicht beschäftigen, werden diese von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei. Die Erbringung der Arbeitsleistung ist ihnen unmöglich. Die ausgefallenen Arbeitszeiten müssen grundsätzlich nicht nachgearbeitet werden. Im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber der Arbeitgeber sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen."
Hinzu kommt, dass unsere Arbeitsverträge entweder im Tarifvertrag oder beamtenrechtlich geregelt sind, was mit einem höheren Schutz als in der Privatwirtschaft oder bei Selbständigen einhergeht.
Sollten Sie selbst krank werden oder Kinder betreuen müssen, gelten alle Regelungen der Lohnfortzahlung wie auch sonst bei Krankschreibungen.
Für uns alle ist die derzeitige Situation neu. Es ist vor allem eine Situation, bei der die Unsicherheit und die Belastungsfaktoren steigen. Jede und jeder reagiert darauf anders und auch unterschiedlich schnell.
Es gibt aber auch viele Gemeinsamkeiten in den Belastungssituationen und in den Möglichkeiten, damit umzugehen. Wir können durch Austausch von Erfahrungen Unterstützung finden. Kolleginnen und Kollegen sind dafür eine gute Adresse, das Dekanat und der Dekan haben offene Ohren.
Seit 30.3. gibt es an der TU Dresden auch eine professionelle Beratungshotline.
(bzw. hier).
Zögern Sie nicht, Reden hilft!
Das Dekanat ist in jedem Falle weiter per Mail zu erreichen. Hier ist die größte Informationsdichte. Die meisten Fragen können wir direkt beantworten bzw. wir wissen am schnellsten, wo die Infos zu erlangen sind. Hier muss auch alles zumindest bekannt sein, damit wir ohne Zeitverzug auskunftsfähig bleiben und angemessen reagieren können.
Schicken Sie weitere Fragen bitte per Mail , wir pflegen das dann entsprechend ein. An den folgenden Fragen sehen Sie, hinsichtlich welcher Themen wir in einem Klärungsprozess sind.
Hinweise für Minimalbetrieb,
Homeoffice und Vorbereitung des Semesters
In Abstimmung mit der Öffentlichkeitsarbeit sind wir zum Schluss gekommen, dass die Bedingungen an jedem Platz zu verschieden sind. Wir können Ihnen aber folgende Abwesenheitsnotiz vorschlagen. (Kolleginnen und Kollegen, die nicht in Notfallteams ohnehin anderen Regelungen unterliegen und daher gar keine Abwesenheitsnotiz brauchen). Passen Sie das bitte Ihren jeweiligen Vertetungsregelungen an. Bei näherer Betrachtung brauchen wir hier aber gar keine qualitativ anderen Regelungen als sonst auch bei Urlaub und Krankheit.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Mail!
Die TU Dresden befindet sich wegen der Corona-Pandemie derzeit im Minimalbetrieb. Es mag mit einer Antwort auf Ihr Anliegen daher etwas dauern. [ggf. Weiterleitungs- bzw Vertretungshinweis]. Die wichtigsten Informationen, wie die TUD unter den derzeitigen Rahmenbedingungen der Pandemie agiert, finden Sie unter: https://tu-dresden.de/tu-dresden/corona.
Dear Ladies and Gentlemen,
Thank you very much for your mail!
Due to the corona pandemic, TU Dresden is currently operating in emergency mode. Therefore, the reply to your message might take longer than usual. Please familiarise yourself with the latest information on the TUD website https://tu-dresden.de/tu-dresden/corona.
Um die Ansage für Ihr Telefon zu aktivieren, leiten Sie Ihr Telefon bitte - technisch in der gewohnten Weise - auf die Nummer 38891 um. Da Sie nun keine Möglichkeit haben, die Rufumleitung selbst einzustellen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Service Desk (servicedesk@tu-dresden.de). Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden die Rufumleitung für Sie vornehmen.
Der Text der Telefonansage lautet wie folgt (danach auch in englischer Entsprechung):
„Sehr geehrte Damen und Herren! Die Technische Universität Dresden befindet sich wegen der Corona-Pandemie aktuell und bis auf Weiteres im Notbetrieb. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage tu-dresden.de. Die telefonische Erreichbarkeit ist durch den Notbetrieb stark eingeschränkt. Bitte richten Sie in dringenden Fällen Ihre Anfrage per E-Mail an Ihre jeweiligen Ansprechpartner. Wir bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung in dieser für uns alle so schwierigen Situation – und bleiben Sie gesund!“
- Als Personalverantwortliche wenden Sie sich bitte ans Dekanat (Schlüsselübergabe, Rückgabe von Büchern oder elektronischen Geräten etc.).
- Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter, die selbst davon betroffen sind, weisen Sie Ihre Vorgesetzten bitte darauf hin, damit die nötigen Schritte zwischen Vorgesetzten und Dekanat abgestimmt werden können.
Unser neues IT-Team ew-it@tu-dresden.de hat dazu geschrieben:
Auf Grund der erhöhten VPN Nachfrage bitten wir alle Mitarbeiter der Fakultät bei der Nutzung von VPN folgendes zu beachten:
- Verwenden Sie den VPN Tunnel über Cisco nur, wenn Sie Zugriff auf interne Ressourcen benötigten. Da das TU Netz ursprünglich nicht für so eine Ausnahmesituation ausgelegt war, sind die bestehenden Kapazitäten ausgeschöpft. Es ist bekannt, dass es zu Einwahlschwierigkeiten und Verbindungsabbrüchen kommen kann. [FF: Dies gilt vor allem für Telekomanschlüsse]
- Bitte vermeiden Sie deshalb privates Surfen oder Streaming von Video/Audio Inhalten über das VPN.
- Die TU arbeitet natürlich daran diese Situation zu verbessern. Infolge dessen hat das ZIH ein zweites VPN (OpenVPN) eingerichtet um die Kapazitäten zu erweitern
Beachten Sie jedoch: Bei dieser alternativen Lösung ist kein Zugriff auf unsere Fakultätslaufwerke möglich. Es funktionieren aber alle TU Dienste und Ihr Homelaufwerk.
Eine Anleitung zur Verwendung von OpenVPN finden Sie hier:
https://tu-dresden.de/zih/dienste/service-katalog/arbeitsumgebung/zugang_datennetz/vpn/openvpn/installation-von-openvpn-unter-windows
Das Dekanat bemüht sich um belastbare Regelungen seitens der Zentralen Universitätsverwaltung. Sobald Gesichertes vorliegt, werden wir das hier aktualisieren.
Wir wissen, dass es (schon vorher) Schwierigkeiten wegen zu eng gesetzter Fristen gab, so dass eine weitere Bearbeitung softwareseitig ausgeschlossen war, obwohl bestimmte Härtefallregelungen abgestimmt sind. Wir nutzen die Gelegenheit, um hier bessere Lösungen einzufordern.
HIerzu testen wir gerade mehrere Varianten und haben schon gute Erfahrungen sammeln können. In den nächsten Tagen werden wir das hier vorstellen. Sie können schon einmal ausprobieren, ob dies hier funktioniert. (Der Raum funktioniert, die zu klärende Frage ist nur, ob die Einladung mit dem Link funtioniert. Stay tuned ;-) )
Das Thema eLearning hat für uns mehrere Dimensionen.
- Ein Minimalangebot binnen der nächsten zwei Wochen (vormals reguläre Semesterpause) ist obligatorisch für alle Lehrenden, um erwartbaren Anfragen der Studierenden zu begegnen. Hier geht es um einfachste OPAL-Lehrveranstaltungen mit Dateiablagen für Präsentationen und Literatur.
- Testung und Implementierung weiterer Ausbaustufen (nachvertonte, geführte Präsentationen, Diskussionsrunden, Tests etc.). Dies können wir als ohnehin fällige Weiterbildungsaufgabe verstehen - alle Interessierten und Erfahrenen sind hier zum Wissensaustausch eingeladen. Wer möchte sich an einer EW-Arbeitsgruppe eLearning beteiligen? AG eLearning
- Auf einer abstrakteren Metaebene wünsche ich mir einen kontroversen Austausch zum Thema Digitalisierung und Bildungswesen. Wenn sich der Staub gelegt hat, ist jetzt die Chance und Aufgabe zugleich, das Thema strukturierter und konkreter anzugehen. Das reicht von technischen Lösungen bis zu psychosozialen, philosophischen, verfassungsrechtlichen Konsequenzen. Wer wenn nicht unser Berufsstand soll uns das abnehmen.
- Als Service für die Eltern unter uns werden wir auch ein paar Links zu Onlineangeboten zusammenführen.
(Auch das kann man auch aus wissenschaftlicher Sicht betrachten. Hier ergeben sich auch viele gute Themen für Qualifikationsarbeiten!)
Da das Thema über die Corona-Krise hinausgeht und uns weiter beschäftigen wird, aktualisieren wir ständig die Informationen auf einer nachhaltigen Themenseite eLearning.
Der Notpostbetrieb ist beendet.
Die Post wird wieder täglich im Postraum angeliefert und kann dort abgeholt werden.
Nach umfangreichen Tests mit verschiedenen Tools sind hier die Erfahrungen zusammengefasst. (Informationen des ZIH)
Die Gebäude der TU Dresden sind wieder geöffnet.
Das Gebäude Weberplatz ist montags bis freitags 6 Uhr geöffnet und 22 Uhr verschlossen.
Am Wochenende ist das Gebäude geschlossen.
Der Sicherheitsdienst schaut Freitag immer im SPLUS nach, ob Veranstaltungen/Prüfungen für das Wochenende angemeldet sind und öffnet mit einer Vorlaufzeit von ca. 30 Minuten.
Ansonsten ist der Sicherheitsdienst unter seiner bekannten Telefonnummer zu erreichen.
„Laut der zentralen Lehrraumbewirtschaftung gibt es bislang bei der Planung des WiSe 2020/2021 keine Abweichungen vom Terminplan trotz Notbetrieb.
Die Studienorganisation bittet Sie, Ihre Eintragungen im WEB CMS KVV vorzunehmen und die daraus erzeugten Lehrankündigungen digital zu unterschreiben und einzureichen.
Bitte senden Sie die Lehrankündigungen digital möglichst bis Mitte Mai per Mail an studienorganisation.ew@mailbox.tu-dresden.de .“
"Wir bleiben für Sie hier, bitte bleiben Sie für uns zu Hause".
Ergänzungen und weitere Fragen können Sie uns per Mail schicken. Wenn es "nur" eine positive Rückmeldung ist, freut uns das auch und verschafft uns ein gesundheitsförderliches Lächeln.
Bleiben Sie alle gesund!
Herzlich,
Ihr Friedrich Funke