Schwerpunkt für zukünftige Lehrkräfte
Der Schwerpunkt vermittelt die Grundlagen des Urheber- und Datenschutzrechts unter besonderer Berücksichtigung des Schulgebrauchs.
Warum ein Zertifikatskurs für zukünftige Lehrkräfte?
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat das Gericht mit Blick auf die Pflichten einer Lehrkraft im Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material wie folgt geurteilt:
(2) Das Berufungsgericht hat angenommen, die für die Spanisch-Arbeitsgemeinschaft zuständige Lehrkraft habe es unterlassen, den ihr obliegenden Prüfungs- und Überwachungspflichten nachzukommen. Es sei zu überprüfen gewesen, ob die Fotografie ohne die Einwilligung des Berechtigten für die beabsichtigte Verwendung habe genutzt werden dürfen. Zu einer derartigen Überprüfung und Überwachung sei die Lehrkraft im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit verpflichtet; die Einhaltung dieser Pflichten sei ihr auch zumutbar. Zu den Amtspflichten bei der Wahrnehmung hoheitlicher Lehrtätigkeit gehöre die Pflicht, sich aller Eingriffe in fremde Rechte zu enthalten, die eine unerlaubte Handlung wie eine Urheberrechtsverletzung darstellten. Die Lehrkraft habe vor diesem Hintergrund erkennbare Eingriffe in fremde Urheberrechte infolge einer unterrichtsbezogenen Internetnutzung durch Schüler zu unterbinden. Sofern Schulen im Rahmen ihres Lehr- und Bildungsauftrags zur Vermittlung einer Medienkompetenz die Internetnutzung durch Schüler im Unterricht vorsähen, sei es erforderlich, die Schüler über bestehende Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit der schulischen Internetnutzung aufzuklären, zu belehren sowie die Einhaltung der Regeln im gebotenen Umfang zu überwachen. All dies sei vorliegend unterblieben. Die betroffene Lehrkraft als finaler Entscheidungsträger hätte die in Rede stehende Rechtsverletzung verhindern können, wenn sie ihrer Prüfungspflicht nachgekommen wäre [...]. (BGH, Urt. v. 10.01.2019, Az.: I ZR 267/15, Rn. 83).
Darüber hinaus bestehen Besonderheiten im Datenschutzrecht, wenn es um den Schulbereich geht, z.B. bei der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung von Schüler:innendaten, der Einwilligung, der Verwendung von Messenger-diensten, Lernplattformen (wie z.B. LernSax) oder der Benutzung von privaten Datenverarbeitungsgeräten.
Ziel des Schwerpunktes ist es daher, die Teilnehmer:innen für die Grundlagen des Urheber- und des Datenschutzrechts zu sensibilisieren. Der Kurs erläutert die wichtigsten Bausteine der jeweiligen Rechtsgebiete:
- Was ist urheberrechtlich alles geschützt?
- Wer kann Urheber:in sein?
- Welche Rechte hat der Urheber/die Urheberin?
- Welche Ausnahmemöglichkeiten gibt es, um urheberrechtlich geschützten Content von Dritten für Unterricht und Schule verwenden zu können?
- Welche Ansprüche bestehen bei einer Rechtsverletzung?
- Für welche Daten ist die DS-GVO eröffnet und welche Prinzipien liegen ihr zugrunde?
- Welche Konkretisierungen gibt es bzgl. des Schulgebrauchs?
- Wie kann rechtssicher mit digitalen Medien umgegangen werden?
Kontakt:
Dr. David Linke
Koordinator des Kurses ZIPR III
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