Uni-/Fachwechsel, Anerkennungen
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Es geht hier i. d. R. um die Anrechnung
- von Leistungen, die an einer anderen Universität erbracht wurden
- von im Ausland erbrachten Leistungen
- von Leistungen, die an der TUD in einem vorhergehenden Studium bzw. in einem anderen Studiengang erbracht wurden.
I. Wechsel von der TU Dresden an eine andere Universität oder Hochschule:
Die neue Uni/Hochschule entscheidet über die Anrechnung der an der TU Dresden erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Bitte lassen Sie sich dafür, bevor Sie die TU verlassen, in Ihrem zuständigen TU-Prüfungsamt eine Notenübersicht über alle hier erbrachten Leistungen ausdrucken bzw. vereinbaren Sie bei offenen Noten die Nachsendung einer solchen Übersicht.
II. Wechsel an die TU Dresden
- Allgemeine Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
- Der Bewerbung muss eine Fachsemesteranrechnung beigefügt werden. Bitte verwenden Sie dafür dieses Formular und nicht das Formular des Immatrikulationsamtes.
- Das ausgefüllte Formular muss an den zuständigen Studienfachberater (siehe Homepage des jeweiligen Institutes) geschickt werden, der dort sein Votum zur Anrechnung von Leistungen und die Fachsemestereinstufung einträgt. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- eine Immatrikulationsbescheinigung der bisherigen Universität/Hochschule mit Angaben der studierten Fächer und der Fachsemester
- einen nach Studium der Dresdner Studiendokumente vollständig ausgefüllten Antrag auf Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungen
Dem Antrag sind eine bestätigte Notenübersicht bzw. beglaubigte Kopien der Leistungsnachweise beizufügen. Bitte beachten Sie , dass in der Spalte "Anerkennung für das Modul" die Bezeichnung des Moduls gem. Studienordnung der TU Dresden einzutragen ist. Die Spalte "Prüfungsnummer" muss nicht ausgefüllt werden.
Wurden die Prüfungsleistungen im Ausland erbracht, ist zusätzlich die Anlage "Studienbezogene Auslandsaufenthalte"einzureichen.
- eine Übersicht über die Leistungen, für die noch kein Nachweis vorliegt (Die formale Anerkennung dieser Leistungen kann nach einer Immatrikulation an der TU Dresden erfolgen.)
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können. Sie werden dann dem Antragsteller zur Vervollständigung zurück geschickt, was die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung verzögert.
Die eingereichten Unterlagen werden nach Bearbeitung durch den Fachvertreter über das Prüfungsamt zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weitergegeben. Danach wird Ihnen der Einstufungsbescheid zugeschickt. Eine direkte Weiterleitung an das Immatrikulationsam ist nicht möglich, weil Sie vorher Gelegenheit haben müssen, die Einstufung zur Kenntnis zu nehmen und ggf. in Widerspruch zu gehen.
Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre E-Mail-Adresse an!
Bitte beachten Sie, dass am Semesterende viele derartige Anträge eingehen. Stellen Sie Ihren Antrag also möglichst früh.
III. Wechsel von Studiengang oder Fach innerhalb der TU Dresden
- Die allgemeine Informationen zur Bewerbung gelten auch hier. Sie finden Sie hier. Dem Antrag auf Studiengang oder Fachwechsel muss eine Fachsemesteranrechnung beigefügt werden. Bitte verwenden Sie dafür dieses Formular und nicht das Formular des Immatrikulationsamtes.
- Mit diesem Formular und einem ausgefüllter Antrag auf Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungensprechen Sie dann direkt beim Studiefachberater des neuen Studienfaches vor. Nehmen Sie dafür eine aktuelle Übersicht Ihrer Noten mit. Nach der Votum des Fachvertreters für evtl. Anrechnungen und nach dessen Vorschlag zur Semestereinstufung reichen Sie bitte alle Unterlagen im Prüfungsamt ein.
IV. Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen
Prinzipiell erfolgt die Anrechnung wie unter I. beschrieben über das Anrechnungsformular. Zusätzlich ist noch die Anlage Studienbezogene Auslandsaufenthalte einzureichen. Auch hier werden bei der Antragstellung die im Ausland erbrachten Leistungen den hier erforderlichen Prüfungsleistungen zugeordnet. Es wird hier unbedingt empfohlen vor dem Auslandsaufenthalt Rücksprache mit dem jeweiligen Studienfachberater zu nehmen und nachzufragen, was bei einer späteren Anerkennung zu beachten ist. Lesen Sie bitte auch noch einmal die Regelungen zur Prüfungsanerkennung in Ihrer Prüfungsordnung nach, v.a. den Passus zur Notenübernahme. Diese erfolgt immer nur im Falle vergleichbarer Notensysteme, was im Falle im Ausland erbrachter Leistungen sehr selten ist.