FAQ
1. Allgemeines
Ja. Genaueres finden Sie hier...
Schreiben an den Prüfungsausschuss, in dem das persönliche Anliegen geschildert wird. Bitte verwenden Sie dazu Ihren persönlichen Kopfbogen (mit Name, Anschrift, PLZ, Ort, Tel.-Nr., E-Mail), Datum der Antragstellung, Adresse (TU Dresden, An den Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät/Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, 01062 Dresden), eine Betreffzeile und die Unterschrift des Antragstellers.
Ja, seit dem 01.01.2009 (Inkrafttreten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes) ist das uneingeschränkt möglich.
- Magisterstudiengang: nach erfolgreichem Abschluß aller Fächer (Gesamtzeugnis)
- Lehramtsstudiengang (Staatsexamen): nach erfolgreichem Abschluß des jeweiligen Faches (Einzelzeugnis)
- Diplomstudiengang Soziolgie (alte und neue PO): nach erfolgreichem Abschluss der Fachprüfungen bzw. der in der Studienordnung genannten Module
- Bachelorstudiengang (nur für Studierende, die vor dem WS 2007/08 immatrikuliert wurden): nach erfolgreichem Abschluss der in der Studienordnung genannten Module
Das Zeugnis liegt in der Regel ca. zwei Wochen nach der (letzten) Prüfung im Prüfungsamt zu Abholung bereit.
Formulare, Informationsblätter und andere Dateien liegen im pdf-Format vor. Um diese Dateien öffnen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können Sie hier herunterladen.
2. Fragen zum modularisieren Studiengang
Um ein Modul erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie die Modulprüfung bestehen. Diese kann aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Für alle diese Prüfungsleistungen müssen Sie sich vorab online anmelden. Es kann sich dabei um Klausuren, Hausarbeiten, Essays und Referate handeln, aber auch um andere Leistungen wie praktische Arbeiten oder Protokolle, die in der Modulbeschreibung als Prüfungsleistung definiert sind. Diese Prüfungsleistungen sind den Lehrveranstaltungen zugeordnet, die im Rahmen eines Moduls belegt werden. Ihr Studienablaufplan, den Sie als Anhang zur Studienordnung Ihres Faches finden, gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, in welchem Semester welche Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen absolviert werden sollten um die Regelstudienzeit einzuhalten. Von begründeten Ausnahmen abgesehen richten sich die Angebote der Fachbereiche nach diesem Studienablaufplan, so dass Sie davon ausgehen können, dass Sie jedes Semester die Lehrveranstaltungen/Prüfungsleistungen absolvieren können, die Ihr Studienablaufplan für Sie vorsieht.
Es wird empfohlen, die Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs aufmerksam studieren. Sie sind als Anlage in der Studienordnung enthalten. Diese, ebenso wie Änderungen, finden Sie auf den Seiten der Philosophischen Fakultät und der Fakultät SLK unter der Rubrik Ordnungen. Offene Fragen zu den notwendigen Prüfungsleistungen sollten Sie zu Semesterbeginn mit dem jeweiligen Dozenten oder mit dem zuständigen Studienfachberater klären.
Die Anmeldung erfolgt online über die Seiten des Prüfungsamts über das Programm HIS-QIS. Sie benötigen für die Anmeldung Ihre Matrikelnummer in Kombination mit der Prüfungsidentifikationsnummer. Letztere finden Sie auf dem Stammdatenblatt Ihres Semesterbogens. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur dann möglich ist, wenn Sie im entsprechenden Studiengang immatrikuliert und für das jeweilige Semester rückgemeldet sind. Während des Anmeldezeitraums sehen Sie im Anmeldesystem, für welche Prüfungsleistungen Sie sich im Rahmen ihres Studiengangs im laufenden Semester anmelden können. Sie wählen die Prüfungsleistungen aus, die Sie absolvieren möchten. Für Ihre Unterlagen müssen Sie sich eine Anmeldebestätigung ausdrucken (diese verbleibt bei Ihnen und muss nicht im Prüfungsamt eingereicht werden). Für Fragen zum Anmeldesystem steht Ihnen das Prüfungsamt zur Verfügung.
Die Anmeldefrist liegt in der Regel im zweiten Monat des Semesters, also im November (Wintersemester) und im Mai (Sommesemester). Die genauen Fristen werden auf der Seite des Prüfungsamts veröffentlicht (Termine und Fristen). Die Anmeldefristen sind unbedingt einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass die einzelne Prüfung zum Zeitpunkt der Ablegung angemeldet sein muss - auch dann, wenn die Anmeldezeit nach der Prüfung noch weiterläuft. Nachträgliche Anmeldungen sind nicht möglich. Wenn Sie die Anmeldung versäumen, können Sie die Prüfungen im laufenden Semester nicht absolvieren. Bei Fragen und Problemen sollten Sie sich umgehend und rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist an das Institut, das die Prüfungsleistung anbietet, oder das Prüfungsamt wenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Prüfungsleistung, die sie im laufenden Semester absolvieren wollen, nicht finden oder sich dafür aus anderen Gründen nicht anmelden können. Insbesondere in den letzten Tagen der Anmeldezeit muss mit langen Wartezeiten im Prüfungsamt gerechnet werden.
Während des Anmeldezeitraums können Sie jederzeit Änderungen Ihrer Prüfungsanmeldung vornehmen, also auch von Prüfungen zurücktreten. Für Ihre Unterlagen sollten Sie sich nach der Vornahme von Änderungen erneut eine Anmeldebestätigung ausdrucken. Nach Ende der Anmeldezeit ist kein Rücktritt von den Prüfungen mehr möglich, es sei denn, es werden beim Prüfungsausschuss schwerwiegende Umstände geltend gemacht, die ein Ablegen der Prüfung verhindern. Dafür muss ein formloser Ausnahmeantrag gestellt werden, dem Nachweise beizufügen sind, die die gemachten Angaben bestätigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
Wenn Sie an einer angemeldeten Prüfung unentschuldigt nicht teilnehmen oder eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden. Sollten Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, dann reichen Sie umgehend eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) im Prüfungsamt ein. Dabei ist unbedingt anzugeben, zu welcher Prüfung - unter Angabe der Prüfungsnummer - Sie krank waren und für welchen Termin die Prüfung angesetzt war. Im Zeitraum der Krankheit müssen Sie nicht im Prüfungsamt erscheinen. Sie können den Krankenschein auch mit der Post senden oder nach Ihrer Genesung einreichen.
Den Termin für die Abgabe schriftlicher Arbeiten (Seminararbeit, Essay etc.) legt die Prüferin/der Prüfer fest. Der späteste Termin ist immer der letzte Tag des Semesters, also der 31.03. oder der 30.09. Es kann aber jederzeit ein früherer Termin festgelegt werden. Wenn Sie nun feststellen, dass Sie diesen Termin nicht einhalten können, dann sprechen Sie umgehend bei der Prüferin/dem Prüfer vor. Sollte es sich um Gründe wie eigene Krankheit, Krankheit des Kindes, Probleme bei der Bestellung von Literatur etc. handeln, wäre es gut, wenn Sie zu diesen Gespräch auch gleich Nachweise dafür zur Vorlage mitnehmen.
Stimmt Ihre Prüferin/Ihr Prüfer einer Fristverlängerung zu, dann gibt es zwei Varianten des weiteren Vorgehens:
1. Lagen der reguläre Abgabetermin vor dem Semestereinde und der verlängerte Termin immer noch vor dem 31.03. oder dem 30.09., dann müssen Sie diese Verlängerung dem Prüfungsamt nicht mitteilen. Es handelt sich dann nur um eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der Prüferin/dem Prüfer.
2. Vereinbaren Sie einen neuen Termin über den 31.03. bzw. 30.09. hinaus, dann muss dies vor dem Ablauf der regulären Frist über das auf der Homepage veröffentlichte Formular dem Prüfungsamt angezeigt werden. Der neue Termin wird im HISQIS eingetragen.
Lehnt die Prüferin/der Prüfer eine Fristverlängerung ab, dann können Sie versuchten, über einen Antrag an den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung zu erwirken. Bitte reichen Sie diesen (formlosen) Antrag unter Nennung Ihrer Gründe im Prüfungsamt ein. Von dort wird der Antrag dann an den jeweiligen Prüfungsausschuss weitergeleitet. Sie erhalten dann vom Prüfungsausschuss Bescheid.
Im Online-Anmeldesystem können Sie jederzeit Ihre aktuellen Daten einsehen. Alle Noten, die dem Prüfungsamt gemeldet wurden, können tagesaktuell abgerufen werden. Wenn noch Noten fehlen, liegen diese auch noch nicht im Prüfungsamt vor. Sehen Sie deshalb bitte von telefonischen Nachfragen im Prüfungsamt ab. Weiterhin können Sie sich jederzeit eine Notenübersicht ausdrucken und sich einen Überblick über erbrachte Leistungen verschaffen. Notenübersichten mit Stempel und Unterschrift (für Bewerbungen etc.) erhalten Sie während der Öffnungszeit im Prüfungsamt.
Bitte benutzen Sie grundsätzlich die pdf-Dokumente unter "Bescheinigungen". Eine vollständige Übersicht Ihrer Leistungen finden Sie auf der Seite "Kontoauszüge". Die Darstellung unter "Notenübersicht" (HTML) ist sehr unübersichtlich. Sie enthält auch Leistungen, die in früheren Studiengängen an der TU Dresden erbracht wurden und bezieht sich damit nicht nur auf den aktuellen Studiengang. Notenübersichten mit Stempel und Unterschrift (für Bewerbungen etc.) erhalten Sie während der Öffnungszeit im Prüfungsamt. Hierfür muss kein Ausdruck mitgebracht werden.
Nicht bestandene Prüfungsleistungen können erst wiederholt werden, wenn alle Prüfungsleistungen eines Moduls erbracht wurden und das Modul insgesamt nicht bestanden wurde (Ausnahme: „Freischussregelung“, siehe jeweilige Prüfungsordnung). Besteht eine Modulprüfung beispielsweise aus einer Klausur und einer Hausarbeit, deren Mittelwert die Modulnote bildet, und ist die Klausur nicht bestanden (5,0), die Hausarbeit aber mit 3,0 oder besser bestanden, dann ist die Modulprüfung erfolgreich absolviert. Eine Wiederholung der Klausur ist dann nicht möglich.
Für Module, in denen sich die Prüfungsleistungen über mehrere Semester erstrecken, kann dies bedeuten, dass sich erst in einem späteren Semester entscheidet, ob eine Prüfungsleistung wiederholt werden kann oder nicht. Beispiel: eine Modulprüfung besteht aus einer ersten Klausur im Wintersemester und einer zweiten Klausur im Sommersemester. Wird die erste Klausur nicht bestanden, ist zunächst die zweite Klausur zu absolvieren, bevor die erste (im Falle des Nichtbestehens der Modulprüfung) wiederholt werden kann.
Ist eine Modulprüfung erstmalig nicht bestanden, müssen innerhalb eines Jahres alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen wiederholt werden. Für diese müssen Sie sich nach dem beschriebenen Verfahren erneut anmelden. Wann eine Prüfung wiederholt werden kann, richtet sich danach, wann das jeweilige Institut dies anbietet. Generell wird eine Prüfung erneut angeboten, wenn auch die dazugehörige Lehrveranstaltung erneut angeboten wird, in der Regel also im darauffolgenden Studienjahr. Für einige Prüfungsleistungen wird jedoch auch ein zusätzlicher Termin für eine Wiederholungsprüfung angeboten, der schon am Beginn des darauffolgenden Semesters (also im April bzw. Oktober) liegt. Ist dies der Fall, wird der Wiederholungstermin vom jeweiligen Institut bekannt gegeben. Auch für diese Prüfungen müssen Sie sich vorab online anmelden.
Wird eine Modulprüfung auch nach der ersten Wiederholung nicht bestanden, ist ein zweiter Wiederholungsversuch möglich. Im Rahmen einer zweiten Wiederholung müssen die Prüfungsleistungen spätestens dann absolviert werden, wenn sie das nächste Mal regulär angeboten werden. Ist auch die zweite Wiederholungsprüfung erfolglos, so gilt das Modul als end-gültig nicht bestanden. Das Studium in diesem Studiengang kann dann nicht fortgesetzt werden.
Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme ist die Freiversuchsregelung (siehe Regelung in der jeweilige Prüfungsordnung)
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt nicht online, sondern persönlich im Prüfungsamt. Informationen zum Verfahren, zu Fristen und das Formular erhalten Sie auf der Seite des Prüfungsamts. Insbesondere wenn Sie zu einem festgesetzten Termin das Studium abgeschlossen haben möchten empfiehlt sich eine zeitige Kontaktaufnahme mit Ihrer Fachstudienberatung, die Sie auf fachspezifische Besonderheiten (etwa Zeitplanungen für die Korrektur und das Absolvieren des Kolloquiums) aufmerksam machen.
Es gelten die Regelungen des Kernbereichs im Fachbachelorstudiengang der Philosophischen Fakultät.
3. Fragen zum Magisterstudiengang/Diplomstudiengang/Lehramtsstudiengang (Staatsprüfung)
Nein, die Nachweise können jeweils zwei Wochen vor der (ersten) Prüfung im HF und eine Woche vor der (ersten) Prüfung im NF im Prüfungsamt nachgereicht werden.
JA. Dieser muss im Prüfungsamt schriftlich erklärt werden (entweder auf einem Formular direkt im Prüfungsamt oder per E-Mail unter pa.phf-slk@mailbox.tu-dresden.de.
JA, Studierende, die kein philologisches Fach studieren, müssen bei der Anmeldung zur Magisterprüfung 4 SWS wahlobligatorische Fremdsprachenausbildung nachweisen (ohne Note). Ausnahme: Studierende, die im Rahmen ihres Studiums das Latinum erworben haben, sind von dieser Regelung befreit.
JA, alle Studierende müssen bei der Anmeldung zur Magisterprüfung im Hauptfach 4 SWS Studium generale nachweisen (sog. Sitzschein, ohne Note). Anerkannt werden alle fachfremden Lehrveranstaltungen, die an einer Universität besucht wurden. Ausnahme: Fremdsprachen
Nein, es reicht die Vorlage von Original und Kopie (Kopien bleiben im Prüfungsamt).
JA, siehe Infoblatt Fristen im Magisterstudium.
Ja, alle Prüfungen die bis zum Ende des neunten Fachsemesters absolviert wurden (dabei zählt das Fach mit der höchsten Fachsemesterzahl), können zur Notenverbesserung im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Das gilt auch für Einzelprüfungen.
Gemeinsames Akademisches Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften . .