Aktuelle Regelungen aufgrund der Auswirkungen von COVID-19/ Notbetrieb an der TU Dresden
Fristverlängerungen an der Fakultät SLK (neu am 21.01.2021)
Fristverlängerungen an der Philosophischen Fakultät (neu am 14.01.2021)
Einreichung von Abschlussarbeiten, aktuelle Fragen (aktualisiert am 11.01.2021)
Prüfungsanmeldung (aktualisiert am 13.01.2021)
Ablehnung eines Prüfungsergebnisses aus dem SoSe 2020 oder dem WS 20/21
Anmeldung von Abschlussarbeiten
Abschlussdokumente (Abschlussbescheinigung, Urkunden, Zeugnisse, Beilagen
Notenbescheinigungen, Bescheinigungen über 80% der Prüfungsleistungen (für Master-Bewerbungen) etc.
Ersatzleistungen für Auslandsaufenthalte (ab dem SoSe2020) für die Fachstudiengänge der Fakultät SLK
Fristverlängerungen an der Fakultät SLK
Der Prüfungsausschuss der Fakultät SLK hat am 21.01.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
1) Die Bearbeitungsfrist für Abschlussarbeiten, die zwischen 14.12.2020 und
31.01.2021 in Bearbeitung waren und sind, wird pandemiebedingt um 6 Wochen
ohne Antrag verlängert. (Die davon betroffenen Studierenden erhalten per E-Mail vom Prüfungsamt rechtzeitig einen neuen Abgabetermin mitgeteilt. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen! Selbstverständlich können die Arbeiten auch jederzeit eher eingereicht werden, die Verlängerung ist nur eine Option.)
2) Die Abgabefrist für studienbegleitende gegenständliche Prüfungsleistungen
(Hausarbeiten, lektürebezogene Aufgaben usw.) wird pandemiebedingt auf den
31.03.2021 gesetzt.
3) Prüfer:innen wird empfohlen, Anträge auf Verlängerung der Abgabe dieser
studienbegleitenden Prüfungsleistungen (zunächst) bis 23.05.2021
pandemiebedingt auch ohne angegebene explizite Begründung zu gewähren.
Zu beachten ist jeweils, dass diese Optionen auf Fristverlängerung nicht mit anderen
Fristen kollidieren.
Fristverlängerungen an der Philosophischen Fakultät
Der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät hat am 13.01.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Prüfungsanmeldung im HISQIS für alle Fächer der Philosophischen Fakultät wird bis einschließlich 01.02.2021 verlängert. Das gilt auch für Hauptfächer aus der Philosophischen Fakultät im BA-Studiengang SLK [Die Anmeldung für die Prüfungen in der SLK endet nach wie vor am 15.01.2021, hier erfolgte keine Fristverlängerung].
2. Aufgrund der nicht bzw. nicht vollständigen nutzbaren Ausleih- und Arbeitsmöglichkeiten an der SLUB seit dem 14.12.2020 werden die Abgabetermine für Abschlussarbeiten an der Philosophischen Fakultät verlängert. Die davon betroffenen Studierenden erhalten per E-Mail vom Prüfungsamt rechtzeitig einen neuen Abgabetermin mitgeteilt. Bitte verzichten Sie auf Nachfragen! Selbstverständlich können die Arbeiten auch jederzeit eher eingereicht werden, die Verlängerung ist nur eine Option.
Einreichung von Abschlussarbeiten, aktuelle Fragen (aktualisiert am 11.01.2021)
Eine generelle Verlängerung der Bearbeitungszeit durch die Schließung der SLUB erfolgt nicht, aber selbstverständlich sind wie immer begründete Einzelanträge an den Prüfungsausschuss möglich. Die Anträge sind formlos zu stellen und es muss ein den Gründen angemessener konkreter neuer Abgabetermin beantragt werden.
Wer zwischen dem 14.12.2020 und dem 10.02.2021 die Abschlussarbeit einreichen muss oder will, kann wegen der aktuellen Corona-Regelungen in Sachsen und der damit verbundenen Schließung der Copy-Shops die Arbeit vorerst nur in digitaler Form einreichen. Alle, die in dieser Zeit den Abgabetermin haben, wurden bereits per E-Mail darüber informiert. Wer eher einreichen will und damit diese E-Mail nicht erhalten hat, muss folgende Dinge beachten:
1) Bitte senden Sie spätestens am festgelegten Abgabetag eine E-Mail-Adresse an das Prüfungsamt pa.phf-slk@mailbox.tu-dresden.de und hängen Sie die Datei mit Ihrer Arbeit als Anlage an. Bitte verwenden Sie (auch in Ihrem Interesse – Stichwort Formatierungen) als Dateiformat die PDF-Variante. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, dann können Sie auf eine Word-Datei ausweichen.
2) Als 2. Anlage Ihrer E-Mail senden Sie uns bitte einen Scan/ein Foto der Rückseite des „Informationsblattes zur Anfertigung der Arbeit“ Es geht hier um die unterschriebene zusätzliche Selbstständigkeitserklärung und bei Masterarbeiten zusätzlich um die Entscheidung zur Einsichtnahme Dritter.
3) Bitte überprüfen Sie, ob uns die Zusage Ihrer Zweitgutachterin/Ihres Zweitgutachters schon vorliegt. Wenn nicht, dann hängen Sie auch diesen Nachweis (Unterschrift auf der Zulassung oder E-Mail) noch mit an.
Nach aktuellem Stand müssen Abschlussarbeiten ab dem 11. Februar 2021 wieder in der von der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Form eingereicht werden, so wie auch auf dem Infoblatt, das zur Anmeldung ausgegeben wurde, beschrieben.
Da wir nicht davon ausgehen, dass es bisher wieder einen zugelassenen Publikumsverkehr im Prüfungsamt gibt, schicken Sie bitte die zwei gebundenen Ausfertigungen der Arbeit, zwei CDs, die unterschriebene „Selbstständigkeitserklärung" auf der Rückseite des Informationsblattes zur Anfertigung der Arbeit sowie ggf. die Unterschrift für die Zweitbegutachtung postalisch an: TU Dresden, Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, 01062 Dresden. Zur Fristwahrung wird der Poststempel registriert. Bitte übermitteln Sie uns per Mail nach Aufgabe der Postsendung zudem einen Scan/ein Bild des Einlieferungsbelegs. Bitte achten Sie darauf, dass die Selbstständigkeitserklärungen in der Arbeit unterschrieben wurden!
Alternativ können Sie den TU-internen Fristenbriefkasten nutzen. Dieser befindet sich zwischen Tillich- und Hülsse-Bau. Die Leerung des Fristenbriefkastens erfolgt an Arbeitstagen grundsätzlich zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr. Post, welche unterhalb der Klappe liegt, bekommt den Posteingangsstempel vom letzten Arbeitstag und alles, was oberhalb liegt, das tagaktuelle Datum. Bitte verwenden Sie für Ihre Arbeiten einen Umschlag, auf dem Sie die genaue Anschrift (Bereich GSW, Studienbüro, Prüfungsamt Phil.Fak/SLK) und Ihren Absender vermerken. Sehr dicke Arbeiten müssen bitte einzeln verpackt werden, weil der Schlitz des Briefkasten nicht so hoch ist.
► Prüfungsanmeldung [aktualisiert am 13.01.2021]
Die Online-Prüfungsanmeldung zum Wintersemester 2020/21
- für alle BA-Studierenden ab dem 2. Fachsemester
- für alle Studierenden der MA-Studiengänge außer Angewandte Medienforschung, Antike Kulturen, Europäische Sprachen (EUROS, neu, nur 1. FS) sowie und Literatur und Kultur im gesellschaftlichen Wandel (LiKWa, neu, nur 1. FS)
findet ab dem 16.11.2020 wie immer über HISQIS statt.
Anmeldeschluss ist
- für die Prüfungen im Bereich SLK der 15.01.2021.
- für die Prüfungen im Bereich PHI der 01.02.2021 (verlängert nach Beschluss des Prüfungausschusses vom 13.01.2021)
Die Anmeldung für alle oben nicht genannten Studierenden - alle BA-Studierenden im 1. Fachsemester und die Master-Studierenden der Studiengänge Angewandte Medienforschung, Antike Kulturen, EUROS (neu, nur 1. FS), SLK (neu, nur 1. FS sowie Fach- oder Studiengangwechsler zum neuen BA).
findet ab dem 18.01.2021 über selma statt.
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier:
https://tu-dresden.de/gsw/studium/studienbuero/downloads
Anmeldeschluss ist der 01.02.2021.
Bitte beachten Sie aktuelle folgende wichtige Regelung: Die Anmeldung von Prüfungen, deren Ergebnis aufgrund des Senatsbeschlusses vom 29.04.2020 nicht angenommen wurde, ist erst dann möglich, wenn die Nichtannahme vorher rechtsverbindlich erklärt wurde (s. nächster Absatz).
► Ablehnung eines Prüfungsergebnisses aus dem SoSe 2020 oder dem WS 20/21
Gemäß Senatsbeschluss vom 29.04.2020 können die Studierenden selbst entscheiden, ob sie einzelne Prüfungsergebnisse des Sommersemesters 2020 bzw. verlängerte PL aus dem WS 19/20 annehmen oder nicht. Dieser Beschluss wurde am 14. Oktober vom Senat auch für die kommenden Prüfungen im WS 2020/21 getroffen.
Die Annahme bedarf keiner gesonderten Erklärung. Im Falle der Ablehnung eines Prüfungsergebnisses erklären Studierende dies gegenüber dem Prüfungsamt bis zum Ende des nachfolgenden Semesters. In diesem Fall kann die Prüfungsleistung im selben Prüfungsversuch erneut abgelegt werden, wobei die spätere Bewertung zählt. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen, sofern deren Wiederholung beschränkt ist.
Bitte verwenden Sie im Falle einer Ablehnung für Prüfungen aus dem SoSe 2020 dieses Formular, für Prüfungen aus dem WS 20/21 dieses Formular und schicken Sie es vollständig ausgefüllt und (digital) unterschrieben bis zum 31.03.2021 bzw. bis zum 30.09.2021 per E-Mail an das Prüfungsamt pa.phf-slk@mailbox.tu-dresden.de. Bitte füllen Sie das Formular auch aus, wenn Sie eine 5,0 durch Nichterscheinen zur Prüfung bzw. durch Nichteinreichen einer schriftlichen Arbeit nicht annehmen wollen. Es gibt keinen Automatismus dafür, dass nicht erbrachten Leistungen von Amts wegen nicht angerechnet werden!
► Anmeldung von Abschlussarbeiten
Bitte mailen Sie uns das ausgefüllte Formular mit der Betreuungszusage (Unterschrift) Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers von Ihrer TU-Mailbox-Adresse. Alternativ dazu kann uns diese(r) auch - parallel zu Ihrem Formular - die Übernahme der Betreuung per E-Mail mitteilen. Die Unterschrift der Zweitgutachterin/des Zweitgutachters kann bei der Abgabe der Arbeit nachgereicht werden. Wenn Sie unsicher sind, ob die von Ihnen ausgewählte Person das Gutachten übernehmen sind, dann fragen Sie bitte bei uns nach. Grundsätzlich begutachten dürfen alle HochschullehrerInnen (ProfessorInnen, PD).
Wir melden Ihre Arbeit an und teilen Ihnen den Abgabetermin und alle notwendigen Hinweise zur Anfertigung der Arbeit per E-Mail mit.
► Notenbescheinigungen, Bescheinigungen über 80% der Prüfungsleistungen (für Master-Bewerbungen)
Ihre Wünsche auf Ausstellung der o. g. Bescheinigungen richten Sie bitte per E-Mail an das Prüfungsamt. Die Bescheinigungen werden Ihnen per Post oder - nach ausdrücklicher Aufforderung durch Sie - auch als Scan an die TU-Mailbox-Adresse zugeschickt.
► Abschlussdokumente (Abschlussbescheinigung, Urkunden, Zeugnisse, Beilagen)
Die Bescheinigungen über den erreichten Studienabschluss erhalten Sie unaufgefordert an die im SELMA hinterlegte Postanschrift zugeschickt, sobald die letzte Note bei uns eingegangen ist und die Gesamtnote berechnet werden kann.
Bis die endgültigen Dokumente vom Prüfungsausschuss und vom Rektor unterschrieben sind, dauert es ca. vier Wochen. Eine Abholung dieser Dokumente ist aktuell nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Wir senden Ihnen aber alles gern zu. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mai. Wir hinterlegen Ihren Zusendewunsch auch gern schon vorab.
► Ersatzleistungen für Auslandsaufenthalte (ab dem SoSe2020) für die Fachstudiengänge der Fakultät SLK
Ersatzleistungen als Anerkennung für den Auslandsaufenthalt sind nur in
Ausnahmefällen und für diejenigen Studierenden sinnvoll, die sich bereits in einer
fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden.
Der nachfolgende Katalog von Alternativangeboten ermöglicht es den Betroffenen,
planmäßig ihren Abschluss zu absolvieren. Der Katalog dient nicht dazu, den
Auslandsaufenthalt generell zu ersetzen.
1. Wir plädieren in jedem Fall für entsprechende Härtefallanträge durch betroffene
Studierende, um längere Verweildauern im Studium und damit eine drohende
Überschreitung von Regelstudienzeiten zu vermeiden.
2. Teilnahme an online-Kursen ausländischer Universitäten sind absolut zu
bevorzugen – hier wäre zu prüfen, ob über Erasmus Sonderregelungen für kurze,
vereinfachte Bewerbungsmodalitäten zu organisieren wären, die eben „nur“ den
Zugang zum E-Learning-Angebot der Partneruniversität ermöglicht.
3. Bei Praktika an ausländischen Organisationen muss gewährleistet werden, dass
die Tätigkeit überwiegend in der Fremdsprache erfolgt und/oder die interkulturelle
Kompetenz geschult wird.
4. Zu empfehlen sind insbesondere für das Lehramt, wenn möglich: Einsatz im
Fremdsprachenunterricht mit kooperierenden Schulen, jedoch sind die Schulen in
dieser Zeit besonders stark belastet, es muss bezweifelt werden, dass hier
Kapazitäten frei sind.
5. Tandem mit entsprechender Supervision bzw. Evaluierung und Buddy-Programm
(https://tu-dresden.de/gsw/slk/studium/internationales/buddy-programm)
können, wenn möglich, akzeptiert werden; der organisatorische Aufwand ist bei
größeren Gruppen allerdings hoch. Details werden durch die Institute der Fakultät
SLK sowie die Studienfachberater:innen geregelt.
6. Einzelne Sprachkurse der Institute der Fakultät SLK können – wenn angeboten –
für die Anerkennung zugelassen werden, soweit diese Kurse als Zusatzangebot (d.
h. nicht curricular) vorgesehen sind. Eine Einzelfallprüfung durch die
Studienfachberater:innen ist allerdings notwendig.
7. Bei keiner der Anrechnungen darf es zu einem Leistungs(teil)erlass kommen, da
die für den Studienabschluss erforderlichen Kompetenzen in ihrer Gänze
nachzuweisen sind.
► Kulanzverlängerung für die Einreichung von Prüfungsleistungen des Sommersemesters
Aufgrund der vierzehntägigen Schließung SLUB in der vorlesungsfreien Zeit kann die Abgabefrist für schriftliche wissenschaftliche Arbeiten als Prüfungsleistungen (also bspw. Hausarbeiten, lektürebezogene Aufgaben, Kurzüberprüfungen) des Sommersemesters auf den 15. Oktober 2020 gelegt werden ohne fristverlängernden Antrag bei den Prüfungsämtern.
► Schriftliche Prüfungsleistungen aus dem WS 19/20 (Hausarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Essays etc.)
Aufgrund der sich der Normalität annähernden, verbesserten Nutzungsbedingungen der SLUB legten beide Prüfungsausschüsse als neuen Abgabetermin für die schriftlichen Prüfungsleistungen des Wintersemesters 2019/20 das Ende der Lehrveranstaltungszeit dieses Sommersemesters plus drei Wochen, also den 7. August 2020 fest. Individuelle Anträge auf Verlängerung dieser Frist sind in begründeten Fällen nach wie vor möglich. Bitte mailen Sie diese mit Anlagen zum Nachweis der vorgebrachten Gründe an das Prüfungsamt.
Sämtliche an den Prüfungsausschuss zu richtenden Anträge sind digital per Mail (bitte verwenden Sie nur die von der TUD eingerichtete Mailadresse) über das Prüfungsamt einzureichen.