Prüfungen
Die Vorlesungszeit geht typischerweise bis in die erste Woche im Februar, danach haben Sie Zeit zur selbstständigen Prüfungsvorbereitung. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Prüfungen statt sowie das Einführungs- bzw. Einführungs- und Programmierpraktikum.
Es wird zu den meisten Fächern Lernräume geben, deren Termine im Foyer auf Aufstellern rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Prüfungen in den Bachelor-Studiengängen gibt es im ersten Semester für die folgenden Fächer/Module:
- Einführung in die Mathematik 2,
- Algorithmen und Datenstrukturen,
- Einführungspraktikum,
- Einführung in die Medieninformatik.
Die Prüfungen im erstem Semester für den Diplomstudiengang sind:
- RoboLab und Programmierung von Strategiespielen (2 Prüfungsleistungen),
- Einführung in die Mathematik 2,
- Algorithmen und Datenstrukturen,
- Technische Grundlagen (Prüfungsleistung: Klausur).
Die Prüfungen in Rechnerarchitektur sowie das Hardwarepraktikum des Moduls Technische Grundlagen und Hardwarepraktikum finden laut Regel-Studienablaufplan nach dem zweiten Semester statt. Alle weiteren Zeitpunkte für Modulprüfungen können im jeweiligen Studienablaufplan (Bachelor Informatik, Bachelor Medieninformatik, Diplom Informatik) nachgeschlagen werden. Die konkreten Prüfungstermine finden sich unter diesem Link. Zu den Prüfungen muss man sich einschreiben. Detaillierte Informationen finden sich hier. In der Regel erfolgt die Einschreibung über jExam.
Bitte beachten Sie, dass der Einschreibungszeitraum zu den Prüfungen begrenzt ist. Eine spätere Einschreibung ist nicht möglich. Das Abmelden von einer Klausurprüfung kann hingegen bis 3 Werktage vor der Prüfung erfolgen.
Die Prüfungszeit an der Fakultät Informatik beginnt in der Regel immer am Anfang der vorlesungsfreien Zeit und dauert ca. vier Wochen.
Beachten Sie aber bitte, dass das Einführungspraktikum in den Bachelor-Studiengängen Informatik und Medieninformatik bzw. das Einführungs- und Programmierpraktikum im Diplomstudiengang Informatik nach der Prüfungszeit als Blockpraktikum in den Semesterferien absolviert werden. Da mündliche Prüfungen von den Studierenden selbst koordiniert werden, sind sie terminlich unabhängig vom üblichen Prüfungszeitraum.
Deutschsprachige Studiengänge: Für alle schriftlichen Prüfungen in den Pflichtmodulen läuft die Anmeldung i.d.R. über jExam. Die Anmeldung für Modulprüfungen mit wahlpflichtigem Inhalt (die Prüfung ist meist eine mündliche) erfolgt über das jeweilige Formular (siehe unten) beim Prüfungsamt. Der Prüfungstermin wird individuell mit dem Hauptprüfer selbst vereinbart.
Englischsprachige Studiengänge: Die Anmeldung zu den Prüfungsleistungen erfolgt in selma.
Hier finden Sie die Formular-Seiten für die jeweiligen Studiengänge:
Informatik | Bachelor | Master | Diplom |
---|---|---|---|
Medieninformatik | Bachelor | Master | |
Computational Science and Engineering | Master | ||
Computational Logic | Master | ||
Distributed Systems Engineering | selma | ||
Computational Modeling and Simulation | selma |
Prüfungen in den Modulen INF-B-5*0 haben nicht den Charakter einer Komplexprüfung, sondern jede Lehrveranstaltung wird einzeln geprüft. Für jede Prüfungsleistung muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Die Modulnote wird vom Prüfungsamt auf Basis der vollständigen Leistungsnachweise und des entsprechenden Formulars ermittelt.
Ja, nach dem neuen Sächsischen Hochschulgesetz (§20 Abs. 3) dürfen auch im Urlaubssemester Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Die Beurlaubung wird aber dennoch nur bei wichtigen Gründen genehmigt.
Regulär kann man sich ohne Angabe von Gründen bis drei Werktage (einschließlich dem Prüfungstag) vor einer schriftlichen und bis zwei Wochen vor mündlichen und sonstigen Prüfungsleistungen ohne Angabe von Gründen abmelden.
Beispiel: Am Montag soll eine schriftliche Prüfung stattfinden, von der Sie sich abmelden wollen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Rücktritt von der Prüfung bis Donnerstag der vorherigen Woche, 23:59 Uhr, anmelden.
Haben Sie sich für die Prüfung, von der Sie sich abmelden möchten, über jExam angemeldet, können Sie sich dort auch wieder abmelden. Bei mündlichen, über das Prüfungsamt angemeldete Prüfungsleistungen erfolgt die Abmeldung über das Prüfungsamt. Haben Sie einen Prüfungstermin mit einem/r Hochschullehrer/in vereinbart, so müssen Sie den Termin in der angegebenen Frist i.d.R. im jeweiligen Sekretariat absagen.
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung ist der Antrag auf krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungsleistungen und das Formular Ärztliche Bescheinigung zu verwenden. Diese Bescheinigungen sind im Original, bis spätestens 5 Werktage nach dem Prüfungstermin, einzureichen und können per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten der TUD eingeworfen werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich.
Die offiziellen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten an der TU Dresden für ärztliche Bescheinigungen mit Fristen finden Sie hier.
Der Briefumschlag ist mit vollständiger Anschrift (siehe folgend) zu versehen, sonst können die Briefe nicht korrekt zugeordnet werden und Ihr Rücktritt kann nicht wirksam werden:
TU Dresden
Fakultät Informatik
Prüfungsamt | [Ihr Studiengang]
01062 Dresden
Diese Briefkästen werden von der Poststelle täglich geleert und mit Datumsstempel versehen.
Grundsätzlich ist ein krankheitsbedingter Rücktritt *vor* der Prüfung geltend zu machen. Rücktrittserklärungen, die ohne Teilnahme an der Prüfung erst nach dem Prüfungstermin bei dem Prüfungsausschuss eingehen und auf Gründen basieren, die bereits vor dem Prüfungstermin vorgelegen haben können daher in der Regel nicht anerkannt werden.
Nehmen Sie an einer Prüfung teil, erklären Sie damit grundsätzlich, prüfungsfähig zu sein, ohne dass Sie sich nachträglich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen berufen können.
Letztlich machen wir darauf aufmerksam, dass der Rücktritt erst dann rechtsverbindlich wirksam wird, wenn er durch den Prüfungsausschuss genehmigt ist. Wird der Rücktritt durch den Prüfungsausschuss nicht genehmigt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Ein Rücktritt von einer Prüfung liegt dann vor, wenn die Frist für das Abmelden ohne Angabe von Gründen bereits verstrichen ist. Der Rücktritt muss dem Prüfungsausschussvorsitzenden unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Weitere Hinweise zum Rücktritt finden Sie hier.
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung ist der Antrag auf krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungsleistungen und das Formular Ärztliche Bescheinigung zu verwenden. Diese Bescheinigungen sind im Original, bis spätestens 5 Werktage nach dem Prüfungstermin, einzureichen und können per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten der TUD eingeworfen werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich.
Die offiziellen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten an der TU Dresden für ärztliche Bescheinigungen mit Fristen finden Sie hier.
Der Briefumschlag ist mit vollständiger Anschrift (siehe folgend) zu versehen, sonst können die Briefe nicht korrekt zugeordnet werden und Ihr Rücktritt kann nicht wirksam werden:
TU Dresden
Fakultät Informatik
Prüfungsamt | [Ihr Studiengang]
01062 Dresden
Diese Briefkästen werden von der Poststelle täglich geleert und mit Datumsstempel versehen.
Wenn eine Modulprüfung vor dem im Studienablaufplan festgelegten Semester abgelegt wird, gilt sie als Freiversuch. Eine im Freiversuch nichtbestandene Modulprüfung gilt als nicht durchgeführt. Eine im Freiversuch bestandene Modulprüfung kann zur Verbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Es zählt dann die bessere Note. Achtung, wenn Sie den nächsten regulären Prüfungstermin verstreichen lassen, ist eine Notenverbesserung nicht mehr möglich.
In jExam werden alle Prüfungsleistungen als reguläre Prüfungsleistung hinterlegt. Wenn der erste Versuch (siehe [Was ist ein Freiversuch?]) als Freiversuch registriert werden soll, müssen Sie sich im Prüfungsamt melden. Die Mitarbeiter des Prüfungsamt prüfen, ob es sich bei der Prüfungsleistung um einen Freiversuch handelt und ermöglichen die Einschreibung für die reguläre Prüfung in jExam.
Wiederholungsprüfung 1 (WH1): Nicht-bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuchs einmal wiederholt werden. (Schriftliche Prüfungsleistungen werden an der Fakultät Informatik in der Regel jedes Semester angeboten. Die Möglichkeit zur Wiederholung für diese Prüfungen besteht also schon nach einem Semester.)
Wiederholungsprüfung 2 (WH2): Eine zweite Wiederholung muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin nach der WH1 abgelegt werden. Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden.
(Die Prüfungstermine werden fakultätsüblich auf den Webseiten veröffentlicht.)
Achtung! Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nicht zulässig. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen und haben Sie eine dieser Prüfungsleistungen nicht bestanden, die andere jedoch schon und ist die Modulnote (berechnet laut geltender Modulbeschreibung) min. "ausreichend" (4,0), dann kann die nicht bestandene Prüfungsleistung nicht wiederholt werden.
Nein. Die Modulprüfung ist grundsätzlich bestanden, wenn der (gegebenenfalls gewichtete) Durchschnitt der zugehörigen Prüfungsleistungen mindestens „ausreichend“ (4,0) ist (siehe auch Kompensation von Prüfungsleistungen).
Die Kompensation von Prüfungsleistungen bezieht sich auf Modulprüfungen mit mehreren Prüfungsleistungen. Soweit in den Modulbeschreibungen nicht anders angegeben, muss lediglich die gesamte Modulnote min. "ausreichend" (4,0) sein. Eine aus mehreren Prüfungsleistungen bestehende Modulprüfung kann bei entsprechender Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen bestanden sein, auch wenn eine der Prüfungsleistungen nicht bestanden ist.
Das Immatrikulationsamt führt die Exmatrikulation von Amts wegen zum Semesterende durch.
Die Formulare zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie auf der Formular-Seite des Prüfungsamts. Die Nachweise der erbrachten Studienleistungen sind im Original inklusive von Modul-/Kurs- bzw. Lehrveranstaltungsbeschreibungen zusammen mit dem Antrag auf Anrechnung einzureichen bzw. bei Abgabe im Prüfungsamt vorzulegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die fachliche Anerkennung von einem für das Fach verantwortlichen Hochschullehrer durchgeführt wird.
Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Zuge eines Studiengangswechsels, beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Seite.
Im Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Zuge eines Studiengangwechsels müssen Offene Prüfungsverfahren angegeben werden.
→ Darunter zählen alle Prüfungen, für die eine Anmeldung vorliegt und die noch nicht erfolgreich absolviert sind bzw. für die noch keine Bewertung vorliegt.
Kurz und knapp:
Technische Universität Dresden
Fakultät Informatik
Prüfungsamt | [Ihr Studiengang]
01062 Dresden