Datenschutz- und Einwilligungserklärung für „2nd Innovation Day of Compressor Technology“
1. Zweck und datenerhebende Stelle
Die Datenerhebnung erfolgt zum Zweck der Registrierung, Planung der Räumlichkeiten und Verpflegung sowie Erstellung einer Teilnehmerliste im Rahmen des 2nd Innovation Day of Compressor Technology. Im Anschluss an die Veranstaltung erfolgt die Vergabe eines Links sowie Passwortes für den Download der freigegebenen Präsentationen der Veranstaltung. Hierfür ist Frau Dr.-Ing. Christiane Thomas (Bitzer-Professur für Kälte-,Kryo- und Kompressorentechnik, TU Dresden, 1. christiane.thomas@tu-dresden.de, +49 (0)351 463 32546) verantwortlich. Nach Übermittlung des o.g. Links werden die Daten gelöscht.
2. Datenverarbeitung
Die Daten werden als Excel-Datei auf dem Lehrstuhleigenen Server gespeichert, für die Registrierung zur Veranstaltung und für die Erstellung der E-Mails für den Download der Unterlagen verwendet. Im Anschluss daran werden die Daten gelöscht.
3. Freiwilligkeit und Widerruf
Die Angaben sind freiwillig diese Einwilligung kann jederzeit wiederrufen werden. Im Falle der Verweigerung der Einwilligung oder eines Widerrufes kann trotzdem an der Veranstaltung teilgenommen werden – allerdings muss eine separate Anmeldung per E-Mail unter der o.g. E-Mailadresse erfolgen. In diesem Falle ist eine nachträgliche Möglichkeit der Übermittlung der Unterlagen nur mit spezieller Anfrage seitens des Teilnehmers möglich. Im Falle eines Widerrufs kann eine unverzügliche Löschung verlangt werden.
4. Datenübermittlung
Es erfolgt keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte.
5. Veröffentlichung
Im Rahmen der Veranstaltung wird eine Teilnehmerliste erstellt und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Darin sind die Namen und E-Mail-Adressen der Teilnehmer enthalten.
6. Speicherdauer
Die Daten werden max. bis Ende des Jahres 2019 gespeichert.
7. Auskunftsrecht
Mir ist bekannt, dass ich jederzeit Auskunft über die zu meiner Person verarbeiteten Daten sowie die möglichen Empfänger dieser Daten, an die diese übermittelt wurden, verlangen kann und mir eine Antwort mit der Frist von einem Monat nach Eingang des Auskunftsersuchens zusteht.
8. Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Mir ist bekannt, dass ich mich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden1 sowie an die zuständige Aufsichtsbehörde2 für den Datenschutz wenden kann.