Corona Informationen
Informationen zur erweiterten Notbetreuung von Kindern
Nach Einschätzung der TU ist die Notbetreuung von Kindern (Zuge der neuen Rechtsverordnung des Freistaates Sachsen vom 30.04.2020) möglich wenn:
1. BEIDE Elternteile zum sog. „betriebsnotwendigen Personal der Behörden des Freistaates“ (und somit auch der TU) zählen.
(dies war schon seit März der Fall)
Bei Bedarf ist das vorausgefüllte Formular (https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AV_Kita_Anlage2_01_05_2020_final.pdf, insbesondere Seite 2, siehe auch Anhang) über die/den Vorgesetzte/n (meist der/die Lehrstuhlinhaber/in, zur Bestätigung der Betriebsnotwendigkeit) per Mail zur Bestätigung an das Dezernat Personal zu richten. Bitte geben Sie als Ansprechpartner/in des Arbeitgebers den/die Fachvorgesetzte/n (ebenfalls meist der/die Lehrstuhlinhaber/in) für etwaige Rückfragen an. Das unterzeichnete Formular wird von dort per E-Mail zurückgesandt, bei Bedarf postalisch nachgereicht.
2. EIN Elternteil an „zugelassenen Veranstaltungen“ einer Hochschule (Lehrveranstaltungen/ Prüfungen) mitwirkt:
(dies ist neu)
Das wird sicherlich auf einige Eltern hier an der Fakultät Psychologie zutreffen.
Auch wenn die Rechtsverordnung des Freistaates Sachsen nicht klar regelt ob die Mitwirkung an Lehrveranstaltungen/ Prüfungen in Präsenz oder auch digitaler Form umfasst ist, hat die TU entschieden, beides gelten zu lassen.
Bei Bedarf ist das gleiche Formular (hier insbesondere Seite 3) über die/den Vorgesetzte/n (meist der/die Lehrstuhlinhaber/in zur Bestätigung bzgl. des Einsatzes in der Lehre von ihr/ihm) per Mail zur Bestätigung an das Dezernat Personal zu richten. Auch hier bitte als Ansprechpartner/in des Arbeitgebers den/ die Fachvorgesetzte/n für etwaige Rückfragen angeben. Das unterzeichnete Formular wird von dort per E-Mail zurückgesandt, bei Bedarf postalisch nachgereicht.
Wenn keine Tätigkeit im Homeoffice oder am Arbeitsplatz aufgrund von erforderlicher Kinderbetreuung möglich ist, dann besteht unverändert die Möglichkeit
3. einer Arbeitsbefreiung (bezahlt, max. 10 Tage für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren) für Beschäftigte
Ein entsprechender Antrag kann als elektronisch signiertes PDF-Dokument oder eingescannt mit handschriftlicher Unterschrift per Mail an dezernat2@tu-dresden.de gesandt werden.
Informationen zur Vergabe von Mitteln aus dem Gleichstellungsfonds
Im Rahmen der Mittelvergabe (Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier) werden die Gleichstellungsbeauftragten des Bereiches Mathematik-Naturwissenschaften diesmal auch über solche Anträge beraten, die einen "Ausgleich von Corona-bedingten Ungleichheiten" zum Ziel haben. Wenn sich Ihr Antrag vor allem darauf bezieht, dann tragen Sie bitte in das Antragsformular das „Ziel 11“ ein, das momentan noch nicht in den Richtlinien erfasst ist.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Gleichstellungsbeauftragten des Bereiches Mathemathik und Naturwissenschaften.