Informationen zur Reform des Bachelorstudiengangs im Zuge der Psychotherapiereform
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Informationen zur Reform des Bachelorstudiengangs im Zuge der Psychotherapiereform
Im Rahmen der Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThG und PsychThApprO) werden momentan die Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt.
Zum Wintersemester 2021/22 wird eine Änderung des polyvalenten Bachlorstudiengang Psychologie in Kraft treten, der entsprechend der Anforderungen des PsychThG und der PsychThApprO konzipiert wurde. Die Prüfung der berufsrechtlichen Anforderungen befindet sich derzeit in der finalen Prüfung durch das sächsische Landesprüfungsamt.
Bei erfolgreicher Prüfung werden damit die Zugangsvoraussetzungen zum ebenfalls bundesweit neu konzipierten Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie erfüllt, welcher mit einer Approbationsprüfung zum:r psychologischen Psychotherapeut:in endet.
Bachelor Studiendokumente gültig ab WiSe 2021/22
Studienordnung: Link
Prüfungsordnung: Link
weitere Informationen finden Sie hier
Eine Umstellung des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist zum Wintersemester 2022/2023 geplant.
Studierenden, welche zum WiSe 2020/2021 ihr Studium begonnen haben, wird dringend geraten, in die neue Studienordnung überzutreten. Es wäre mit großen Komplikationen verbunden, das Studium in der Fassung vom WiSe 2020/21 zu beenden oder sich für einen approbationskonformen Masterstudiengang zu bewerben bzw. die Approbation zu erlangen. Ein Bachelorabschluss ist nur noch mit der zum WiSe 2021/22 in Kraft tretenden Fassung der Studien- und Prüfungsordnung möglich.
Studierende, welche vor dem WiSe 2020/2021 ihr Studium begonnen haben, können auch in die neue Studienordnung übertreten. Dies bietet die Möglichkeit sich im Anschluss auf die neuen klinischen Masterstudiengänge zu bewerben und sich nach der neuen gesetzlichen Grundlage für den Beruf als Psychotherapeut:in zu qualifizieren.
Für Studierende, welche im SoSe 2021 an Lehrveranstaltungen für die Nachqualifizierungen im Bachelor Psychologie an der TU Dresden teilgenommen haben, können diese Lehrveranstaltungen im Rahmen des Übertritts angerechnet werden.
Eine Übersicht über die klinischen Lehrveranstaltungen im WiSe 21/22 findet sich im Stundenplan für Ba 5. Fachsemester. Link
Bei einem Übertritt in die neue Studienordnung wird eine Äquivalenzanrechnug der bisherigen Prüfungsleistungen vorgenommen. Die Übersicht über die Anerkennung wird aktuell erstellt und kann zu Beginn des WiSe 21/22 online eingesehen werden.
Bezüglich der Änderung von klinischen Lehrinhalten können sich Studierende je nach dem individuellen Studiumsverlauf in dieser Übersicht einen Überblick über noch zu erbringende Leistungen verschaffen.
Übertritte sind ab dem 01.09.2021 bis zum 31.10.2021 möglich und per Formular beim Prüfungsamt zu beantragen.
Formular ist im Dokumentencenter verfügbar hier
Ablauf für einen Übertritt
Ablauf: 1.Runterladen & ausdrucken; 2.Unterschreiben; 3.Einscannen; 4.Per Mail an: pruefungsamt.psychologie@tu dresden.de
Personen, welche nicht im Bachelor Psychologie an der TU Dresden eingeschrieben sind, können leider keine Lehrveranstaltungen im Rahmen der Nachqualifikation belegen.
Sollten Studierende in die neue Studienordnung übergetreten sein, ist es in der Regel (individuelle Abweichungen kann es vereinzelt bei Universitäten geben) möglich sein, sich auf „alte“ Masterstudiengänge im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie andere psychologische Masterstudiengänge zu bewerben. Wichtig hierbei ist immer die Überprüfung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen.
Praktika
Im Rahmen der Umstellung des Bachelor Psychologie an der TU Dresden ändern sich in der neuen Studienordnung 2021/2022 die Praktikumsvoraussetzungen.
Hinweise für Praktika im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, welche schon jetzt beachtet werden können, finden Sie in einem Extra-Dokument: hier.
Weitere Hinweise zur Durchführung auf der Bachelor-Praktikumsseite: hier.
Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Bitte formulieren Sie ihr Anliegen im ersten Schritt schriftlich per Mail und geben Sie ihre Telefonnummer mit an, sodass wir im Zweifel auf Sie zukommen können. Bei Fragen rund um das Thema Anrechnung von Leistungen aus der alten Studienordnung oder Modulwahl außerhalb der klinischen Fächer sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Modulverantwortlichen.
Einschreibung in Lehrveranstaltungen
Studierende, die in die neue Bachelor-Ordnung übertreten wollen, müssen bei der online-Einschreibung in die Lehrveranstaltungen in jExam die 2021er Ordnung auswählen. Sonst werden Lehrveranstaltungen, die nur für diese Ordnung angeboten werden, nicht angezeigt. (jExam-Benutzerdaten->Studiengang korrigieren)
Der Übertritt in die neue Ordnung muss dafür noch nicht vollzogen oder beantragt sein, aber muss dann unbedingt zeitnah erfolgen.
Informationen zur Einschreibung finden Sie auf dieser Seite: Link