FAQ
Inhaltsverzeichnis
Informationen für Studierende
Semester und Lehrveranstaltungen
Aktuelle Informationen zum Wintersemester 2022/23
Mit dem Herbst werden wieder deutlich steigende Corona-Infektionszahlen erwartet. Das Erweiterte Rektorat setzt im Wintersemester dennoch auf so viel Präsenzlehre wie möglich. Daher gilt auf dem Campus weiterhin die dringende Empfehlung eines Mund-Nasen-Schutzes – idealerweise einer FFP2-Maske – in den Innenräumen und überall dort, wo nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann. Darüber hinaus bemüht sich die TUD darum, wieder ein Test- und Impfangebot auf dem Campus einzurichten.
Infektionsfall
- Im Prozessablauf bei Corona-Infektion von Studierenden gibt es Änderungen, im Infektionsfall müssen nicht mehr alle Präsenzveranstaltungen, die von der betroffenen Person besucht wurden, für 7 Tage in den virtuellen Raum verlegt werden, sondern nur die von den Fakultäten festgesetzten Lehrveranstaltungen (bzw. die betroffenen Gruppen) mit besonderer Gefährdungssituation. Auch hier spielt der Schutz durch das Tragen von Masken eine herausragende Rolle. Es liegt im Ermessen der Lehrenden, im Infektionsfall auch andere Lehrveranstaltungen vorübergehend ganz oder teilweise in den virtuellen Raum zu verlegen.
Prüfungen
- Alle Prüfungen können in Präsenz stattfinden. Die Rahmenbedingungen für digitales Prüfen wurden geschaffen; die Prüfenden entscheiden im Austausch mit den Studierenden und im Benehmen mit den Prüfungsausschüssen über die Durchführungsart (Präsenz oder digital). Für Studierende, die (z.B. durch verhinderte Einreise) nicht an der festgelegten Durchführungsart teilnehmen können, sind alternative Prüfungsleistungen in Ausnahmefällen weiterhin möglich. Die Senatsfestlegungen zur Rückgabe von Prüfungsergebnissen sind mit dem Ende des Sommersemesters 2021 ausgelaufen.
Mit dem Wintersemester 2022/2023 wird das Angebot „Lehrräume als Lernräume“ als Testphase beginnen. Eine wesentliche Herausforderung der Universität ist aktuell die Vereinbarkeit von Online- und Präsenzlehre sowie der damit verbundene Arbeitsplatzwechsel. Wir möchten den Studierenden die Möglichkeit bieten, ausgewählte zentral verwaltete Lehrräume als Lernräume zu nutzen, um das individuelle Lernen zu unterstützen. Die Vergabe und Buchung der einzelnen Lernräume erfolgen jeweils zum Freitag der Vorwoche über die Online-Plattform OPAL.
Studierende, die zwischen Präsenz- und Online-Lehre wechseln, können zudem die Mensa-Speisesäle als Aufenthaltsräume nutzen.
Bitte nutzen Sie bei der Teilnahme an den Online-Veranstaltungen Kopfhörer und beachten Sie die aktuell geltenden Regelungen.
Folgende Tools können mit ZIH-Login genutzt werden:
- Videokonferenzräume für kleinere Gruppen (etwa 6 Teilnehmende) können mit Jitsi erstellt und mittels Passwort gesichert werden.
- Chaträume in Matrix mit einzelnen oder mehreren Personen ermöglichen eine textbasierte synchrone Kommunikation.
- Im Online-Speicher Cloudstore steht Studierenden 2 GB Speicherplatz zur Verfügung. Einzelne Dateien oder ganze Ordner können zum Download oder auch zur gemeinsamen Bearbeitung für bestimmte Personen freigeschaltet werden. Eine Versionierung und Kommentierung von Dateien ist möglich.
- In der Lernplattform OPAL können Arbeitsgruppen selbstständig von Studierenden erstellt und verwaltet werden. Sie erlauben die Zusammenarbeit der Gruppenmitglieder durch Werkzeuge wie Kalender, Blog, Forum, Wiki und Ordner für den Dateiaustausch. Weitere Informationen erhalten Sie im OPAL-Handbuch.
Eine Übersicht aller Tools finden Sie auf den Seiten des ZiLL.
Die Sonderstellung der Medizinischen Fakultät ergibt sich daraus, dass sie neben Aufgaben in Forschung und in Lehre auch die Krankenversorgung absichern muss. Neben den Interessen von Studierenden und Lehrenden müssen auch die von Patientinnen und Patienten gewahrt werden.
Deshalb hat der Freistaat Sachsen eine gesetzliche Sonderregelung für die Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig eingeführt. Neben einem eigenen Budget steht ihnen auch eine separate Verwaltung zu, um Regeln zum Patient:innenschutz aufzustellen. Diese Autonomie ist die Grundlage für eigene Corona-Maßnahmen.
Da beispielsweise die Impfquote an der Medizinischen Fakultät schnell sehr hoch war und gleichzeitig die 3G-Kontrolle aufgrund der Voraussetzungen leichter zu gewährleisten ist, werden bei den Corona-Maßnahmen andere Schwerpunkte als in der übrigen Universität gesetzt. Hier steht der Eigen- und Fremdschutz beim direkten Patient:innenkontakt im Vordergrund.
Um eine schnelle Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall zu gewährleisten, wird die Nutzung der Corona-Warn-App samt der an den Räumen angebrachten QR-Codes auch beim Basisschutz dringend empfohlen.
- Hier können Veranstalter:innen einen Code zum Check-In erstellen: https://www.coronawarn.app/de/eventregistration/
- Für Personen ohne Corona-Warn-App steht ein Dokument zur Kontaktnachverfolgung bereit.
Info: Wie nutzt die Corona-Warn-App meine Daten und was passiert damit?
Um den bestmöglichen Schutz aller TUD-Angehörigen im Infektionsfall zu gewährleisten, hat der Gesundheitsdienst der Universität zwei geordnete Prozessabläufe veröffentlicht, die die Zuständigkeiten und Informationsketten innerhalb der TUD für Mitarbeiter:innen bzw. Studierende/Lehrende klären. Dieser Ablauf greift bereits, wenn Personen Kontakt mit Infizierten hatten.
- Beschäftigte orientieren sich bitte an folgendem Prozessablauf.
- Studierende bzw. Lehrende finden ihren Prozessablauf hier.
Als einfache und effiziente Schutzmaßnahme wirkt nach wie vor das Tragen von FFP2-Masken.
Die TUD spricht die deutliche Empfehlung aus, FFP2-Maske immer und überall auf dem Campusgelände zu tragen. Dies insbesondere, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass der Mindestabstand zu anderen Menschen eingehalten wird. Die Empfehlung gilt ebenfalls für Lehrveranstaltungen, auch am Platz, sowie für Präsenzprüfungen (mindestens eine medizinische Maske).
Info: Während die sogenannten OP-Masken vorrangig dem Fremdschutz dienen, bieten FFP2-Masken (verkehrsfähige Maskentypen nach § 4 Absatz 2 Corona-ArbSchV und deren Anlage ) bei korrekter Handhabe einen deutlich höheren Eigenschutz und werden daher zur Nutzung empfohlen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regelung-zu-masken-1842704.
Während des Corona-bedingten Lockdowns entstanden unter dem Motto "TUDGemeinsam" zahlreiche Vernetzungs- und Hilfsangebote für Studierende.
Gasthöreranträge können weiterhin gestellt werden. Interessierte informieren sich bitte vor Antragstellung bei der jeweiligen Lehrkraft, ob eine Teilnahme an der virtuellen Lehrveranstaltung möglich ist. Da für den späteren Zugang zur Lehrveranstaltung ein Gast-Login benötigt wird, kann das Gast-Login mit beantragt werden. Das ist formlos auf dem Gasthörerantrag und unter zusätzlicher Angabe des Geburtsorts möglich. Das Formular für den Gasthörerantrag kann wie bisher schon auf der Webseite als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Bitte senden Sie die Gasthöreranträge per Mail an das Zentrum für Weiterbildung.
Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. eines Impf- oder Genesenenstatus entfällt für den Zugang zu allen Lehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen. Wir appellieren jedoch eindringlich an alle Teilnehmenden in Präsenz (auch Geimpfte und Genesene), mehrmals pro Woche einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Bei Lehrveranstaltungen mit besonderer Gefährdungssituation, wie Laborpraktika, sowie bei Präsenzprüfungen, bei denen bisher die 1G-Regel galt, sollte der Test maximal 24h vorher selbst oder in öffentlichen Testzentren durchgeführt werden.
Auch ist im Corona-Basisschutz auf OPAL keine Kenntnissnahmeerklärung bzgl. des 3G-Nachweises mehr nötig.
Zusätzlich zu ihren Schutzregelungen setzte die TU setzte bereits während der Pandemiehochphasen auf eine Verantwortungskultur und die Besonnenheit der Studierenden im Umgang mit der selbstständigen 3G-Kontrolle. Es wird dringend empfohlen, neben dem Testen auf die EInhaltung der Hygieneempfehlungen - wie Abstand und Masketragen - nicht zu verzichten.
Prüfungen
Es gelten nach wie vor folgende Beschlüsse, Festlegungen und Ausführungsbestimmungen:
- Handreichung Digitales Prüfen, Version 1.0, Stand 13.10.2021
Die Hinweise/Festlegungen zum Sommersemester 2020 bis zum Sommersemester 2022 finden Sie auf unseren Archivseiten.
Proctoring ist an der TU Dresden weiterhin nicht erlaubt. |
Rektoratsseitig wird die Nutzung von BigBlueButton empfohlen, da hier eingestellt werden kann, dass sich die Prüflinge untereinander nicht sehen.
Weiterführende Informationen: vgl. Anleitung Video-Aufsicht.
Das Angebot, digitale Prüfungen durchzuführen, ist als alternative Durchführungsform zu „klassischen“ Präsenzformaten zu betrachten. Eine frühzeitige Planung und Kommunikation unter allen Beteiligten ist sehr zu empfehlen, um Fragen und Bedenken, besonders zur Verarbeitung personenbezogener Daten (vgl. (DP-7.1) Warum wird eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung benötigt?) und zur Videoaufsicht zu besprechen.
Der für diese Konstellation zur Verfügung gestellte Baustein in OPAL (Download: bildungsportal.sachsen.de/opal/) kann direkt in den jeweiligen Kurs eingebaut werden.
Studierende sollten von den Prüfenden aktiv aufgefordert werden, zeitnah - spätestens aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin - ihre Einwilligung zu erklären, um eine ordnungsgemäße Prüfungsplanung zu ermöglichen.
Sofern (Berufs-) Praktika pandemiebedingt abgebrochen werden mussten/müssen oder nicht durchgeführt werden konnten/können, sollte der Kompetenzerwerb ersatzweise über andere Praktikumsmöglichkeiten oder alternative Lehr-/Lernformen angeboten werden. Ist dies nicht möglich, sollten für abgebrochene Praktika kulante Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, zu welchem Zeitpunkt der Abbruch erfolgte, da erst nach einem gewissen Zeitraum ein Kompetenzerwerb anzunehmen und nachweisbar ist. Hierfür wird empfohlen, ab 50 % der vorgesehenen Praktikumszeit von einem ausreichenden Kompetenzerwerb auszugehen, der eine erfolgreiche Absolvierung der zugehörigen Prüfungsleistung (z.B. Praktikumsbericht) erlaubt.
Online-Sprechstunden können (weiterhin) angeboten/genutzt werden. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die virtuelle Durchführung von individuellen Sprechzeiten als unproblematisch eingeschätzt. Es wird empfohlen, hierfür das Tool BigBlueButton (BBB) zu verwenden und den Studierenden den Link unter Verwendung des ZIH-Logins zur Verfügung zu stellen. Bei der Identifikation der/des Studierenden sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Name der/des Studierenden im virtuellen Raum angezeigt wird; auch sollte sich die/der Studierende mit ihrem/seinem Studentenausweis und/oder Personalausweis, z.B. durch kurzes Hochhalten in die Kamera, identifizieren.
Bei der Nutzung von virtuellen Räumen wird empfohlen, die Funktion des Bildschirmteilens mit großem Bedacht anzuwenden. Abgesehen werden sollte davon insbesondere vor dem Hintergrund, der/dem Studierenden einen Einblick in ihr/sein CN-Studienleistungskonto bzw. in das HISPOS-Leistungsdatenfenster zu ermöglichen.
Zur Organisation der virtuellen Sprechstunden ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass sich über BBB feste, individuell konfigurierbare Räume mit dem gleichen Zugangslink konfigurieren lassen. Weitere Informationen dazu können der BBB-Anleitung (deutsch / englisch) entnommen werden.
Grundsätzlich sind die Prüfungsleistungen (d.h. Prüfungsarten) anzubieten, die in den Prüfungsordnungen/Modulbeschreibungen festgehalten/hinterlegt sind. Alternative Prüfungsleistungen sind wie bisher im Rahmen des Nachteilsausgleichs auf Antrag der/des Studierenden an den Prüfungsausschuss gestattet.
Die Teilung von Prüfungsleistungen wie in den Coronasemestern ist nicht gestattet.
Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. eines Impf- oder Genesenenstatus für den Zugang zu allen Präsenzprüfungen ist nicht erforderlich. Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Hygieneregeln hingewiesen. Auf dem Campus gilt weiterhin die dringende Empfehlung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes – idealerweise einer FFP2-Maske – in den Innenräumen und überall dort, wo nicht ausreichend Abstand gehalten werden und es so zu engem Kontaktaufkommen kommen kann.
Ferner wird empfohlen, sich regelmäßig mittels privater Selbsttests zu testen, sofern erforderlich, stehen Ihnen Testzentren in Dresden und Zittau zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch den Prozessablauf zum Verhalten im Infektionsfall oder bei Symptomen.
Für Präsenzveranstaltungen ist nach den aktuell geltenden Regelungen kein Hygienekonzept mehr erforderlich.
Hinweise:
Je nach Enwicklung der Pandemielage und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung können sich Änderungen in den oben dargestellten Regeln ergeben.
Für Studierende und Beschäftigte der Medizinischen Fakultät in Einrichtungen auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten vorrangig die Regelungen des Krisenstabes der Hochschulmedizin.
Informationen zu digitalen Prüfungen können über die Seiten des Zentralen Prüfungsmanagements (Aktuelle Hinweise zur Prüfungsverwaltung im Wintersemester 2022/2023) bzw. über die Seiten des ZiLL (Digitale Prüfungen) eingeholt werden.
Darüber hinaus bietet das ZiLL Online-Workshops sowie Beratungen zu digitalen Prüfungen an.
Es besteht formal kein Unterschied zwischen einer digitalen Vor-Ort- und einer digitalen Fernprüfung. Die Rahmenbedingungen (Technik, Bearbeitungszeit, Aufgabenstellungen, Aufsicht, ggf. zugelassene Hilfsmittel) sind identisch. Es kommt nicht zu einer Ungleichbehandlung der Prüflinge.
Für öffentliche mündliche Prüfungsleistungen, die digital durchgeführt werden, können Zuhörerinnen und Zuhörer zugelassen werden, sofern die Prüfungsordnung dies regelt.
Bei der Planung der öffentlichen digitalen mündlichen Prüfungen sollen die Grundsätze der Planung öffentlicher mündlicher Prüfungen in Präsenz Berücksichtigung finden (z. B. Berücksichtigung der Raumkapazität; Umgang mit Studierenden, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfungsleistung unterziehen wollen).
Veranstaltungen auf dem Campus
Auch bei Veranstaltungen, bei denen es sich nicht um Lehre und Prüfungen, dienstliche Veranstaltungen oder notwendige Gremiensitzungen handelt, wird im Rahmen des Basisschutz' dringend empfohlen:
- FFP2-Maske in öffentlichen Räumen und bei einem Abstand unter 1,5 m zueinander tragen,
- Mindestabstand einhalten
- Kontakte beschränken
- Hygieneregeln einhalten
Ein Hygienekonzept ist nach den aktuellen Regelungen für Veranstaltungen auf dem Campus nicht notwendig.
Das Dresdner Hochschulsportzentrum (DHSZ) hat für das Sommersemester wieder ein umfassendes Programm mit Kursen aus den Bereichen Gesundheit, Fitness und Kraft zusammengestellt. Das Kursangebot mit allen wichtigen Infos zu Zeiten und Kosten ist auf der Website des DHSZ zu finden.
Immatrikulation / Rückmeldung
Am 17.12.2020 wurde das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) um den Paragraphen 114a erweitert. Es folgte die Sächsische Regelstudienzeitverordnung vom 29. April 2021 (SächsGVBl. S. 513), die durch die Verordnung vom 27. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 146) geändert worden ist. Danach erhalten alle immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden für das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 eine um maximal 4 Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Alle betreffenden Studierenden erhalten darüber eine Bescheinigung im selma-Portal unter Dokumente/| Bescheide/Bescheinigungen. Mit der Regelstudienzeitverlängerung entstehen Ihnen Vorteile, insbesondere hinsichtlich BAföG, der Einhaltung der Regelstudienzeit sowie bei der Erhebung von Studiengebühren.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 6 Abs. 4 Nr. 7 Immatrikulationsordnung der TU Dresden ist zu exmatrikulieren, wer in seinem Studiengang innerhalb der letzten vier studierten Fachsemester nicht mindestens einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat. Die Semester während der Coronapandemie (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/22) werden hierbei nicht berücksichtigt.
Internationales
Aufgrund der Covid 19 Pandemie gibt es derzeit weltweit sehr viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Dies betrifft auch Bereiche, die unter Umständen für Ihre geplante Bewerbung an der TU Dresden für das Sommersemester 2021 relevant sein können, wie z.B. die Möglichkeit, Sprachkurse und Sprachtests zu absolvieren, Dokumente beglaubigen zu lassen oder diese per Post zu verschicken.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, sollte Ihre Frage in den FAQs des Akademischen Auslandsamts zur Bewerbung trotz Coronakrise noch nicht beantwortet werden.
Auslandsaufenthalte
Zu diesem Thema hat das International Office Fragen und Antworten zusammengefasst. Bei Anliegen zu einem geplanten Auslandsaufenthalt wenden Sie sich bitte an die entsprechende Kontaktperson im Akademischen Auslandsamt oder an das ServiceCenterStudium.
Zu Praktika im Ausland finden Sie Informationen auf der Seite des LEONARDO-Büro Sachsen.
Studium mit Familie
Verlängerung der Regelstudienzeit auf Grund der Corona-Pandemie
Am 17.12.2020 wurde das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) um den Paragraphen 114a erweitert. Danach erhalten alle immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 eine um jeweils ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
Am 29.04.2021 wurde im Rahmen der Sächsischen Regelstudienzeitverordnung die individuelle Regelstudienzeit auch für das Sommersemester 2021 erhöht.
Studierende erhalten darüber automatisch bis zum Ende des Sommersemesters 2021 eine Bescheinigung für jedes Semester in Ihrem Selma Dokumentenordner. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit wird allen Studierenden die Möglichkeit gegeben, ihr Studium um die Corona-Semester zu verlängern. Gleichwohl besteht bei entsprechender Beantragung (formlos) auch die Möglichkeit, dass eine bereits gewährte pandemiebedingte Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 aufgehoben wird.Durch die Verlängerung der Regelstudienzeit erhöht sich auch die Förderungshöchstdauer für das BAföG.
Nichtanrechnung von Semestern auf die Studienzeit
Es gibt Sonderregelungen für das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021. Aufgrund der Corona-Pandemie können nicht beurlaubte Studierende, die ihrem Studium nicht im vollen Umfang nachgehen konnten, nach Ende des jeweiligen Semesters (ab 1.10.) einen verkürzten Antrag auf Nichtanrechnung der o.g. Semester stellen. Dabei muss Folgendes beachtet werden:
Die Rückmeldung für das kommende Wintersemester 2021/22 sollte ordnungsgemäß erfolgt sein. Der Antrag muss nur online im Selma-Portal im Menü unter [Studienorganisation] und [Antragsübersicht] ausgefüllt und abgeschickt werden. Das Antragsformular soll nicht ausgedruckt und in Papierform eingereicht werden. Nachweise sind nicht erforderlich. Vorher sollte jede/r Studierende zunächst bei der zuständigen Behörde hinterfragen, ob die Nichtanrechnung eines Semesters und die damit verbundene Rückstufung des Fachsemesters Auswirkungen auf ggf. bereits erhaltene finanzielle Zuwendungen hat (z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente, BAföG, Bildungskredite, Stipendien).
Urlaubssemester auf Grund von Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere und Studierende mit Kind(ern) können sich beim Immatrikulationsamt für die Zeit der Mutterschutzfrist bzw. die gesetzliche Elternzeit vom Studium beurlauben lassen. In Anlehnung an das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) stehen Studierenden laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) während der ersten drei Lebensjahre des Kindes insgesamt sechs zusätzliche Urlaubssemester zur Kinderbetreuung zur Verfügung. Während eines Urlaubssemesters kann ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen. Beratung hierzu erhalten Sie beim Campusbüro Uni mit Kind. Welche Möglichkeiten darüber hinaus derzeit bestehen, können Studierende in den FAQ´s unter dem Menüpunkt „Immatrikulation und Rückmeldung“ nachlesen.
Teilzeitstudium
Derzeit ist es an der TU Dresden in allen angebotenen Fernstudiengängen sowie in vielen Direktstudiengängen möglich, ein Teilzeitstudium aufzunehmen.
Organisation des Wintersemesters 2021/2022
Hier sind alle Informationen der TU Dresden zur Organisation des Wintersemesters 2021/2022 zu finden.
In diesen besonderen Zeiten können Sie sich als Studierende mit Familienaufgaben des Verständnisses Ihrer Dozierenden / Modulverantwortlichen sicher sein, wenn manche Aufgaben nicht in der geplanten Zeit zu schaffen waren. Teilen Sie deshalb ganz offen Ihre aktuellen Herausforderungen mit und entwickeln Sie gemeinsam individuelle Lösungen, die für beide Seiten passend sind. Sollten Sie Unterstützung bei der Lösungssuche benötigen, können Sie sich auch an das Campusbüro Uni mit Kind oder das Sachgebiet 9.3 Diversity Management, Koordinatorin für Familienfreundlichkeit der TU Dresden, wenden.
Erweiterter Nachteilsausgleich
Unabhängig von der Corona-Pandemie kann der erweiterte Nachteilsausgleich – wenn dieser in der für Sie gültigen Prüfungsordnung verankert ist - für Prüfungsleistungen sowie Prüfungsvorleistungen formlos bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden. Bitte beachten Sie, rechtzeitig den Bedarf einer Lösung ihrer individuellen Problemsituation anzumelden. Weitere Ansprechpartner:innen sind die Prüfungsämter, die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und die Fachschaftsräte. Gern unterstützt Sie auch das Campusbüro Uni mit Kind bei der Inanspruchnahme des erweiterten Nachteilsausgleichs.
Mutterschutzzeit
In den Mutterschutzfristen nach § 3 des Mutterschutzgesetzes beginnt kein Lauf von Prüfungsfristen und sie werden auf laufende Prüfungsfristen nicht angerechnet. Fristen zur Abgabe von Nichtpräsenzleistungen und in Nichtpräsenz zu erbringenden Einzelleistungen nach § 9 Absatz 3 Satz 2 und § 10 Absatz 3 Satz 2 sind zu verlängern. Sie entspricht nicht der Option verlängerter Bearbeitungszeiten im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Nachteilsausgleich.
Kommunale Kinderbetreuung
An den weiterführenden Schulen findet weitestgehend der Regelbetrieb statt. An Grund- und Förderschulen (Primarbereich) sowie für Kindertageseinrichtungen gilt ab spätestens 29. November 2021 eingeschränkter Regelbetrieb. Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder grundsätzlich einen Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung haben. Die Kinder werden dabei in festen Gruppen/ Klassen mit festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen/ Bereichen betreut.
Sofern die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen verkürzt werden müssen, können die Träger der Einrichtungen entscheiden, ob sie den in der Anlage zur Verordnung genannten Berufsgruppen die Betreuung der Kinder in vollem Umfang gewähren. Die Schulbesuchspflicht wird aufgehoben, allerdings besteht beim Homeschooling kein Anspruch auf Beschulung wie im Präsenzunterricht. Lokale Schulschließungen und ggf. Wechselunterricht sind bei gehäuftem Infektionsgeschehen möglich. Außerunterrichtliche Aktivitäten werden reduziert. In allen Einrichtungen besteht dreimal wöchentlich eine Testpflicht für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten. Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, bleiben wie bisher bestehen. Die Maskenpflicht soll auch auf den Grundschulbereich ausgeweitet werden.
Diese Neuregelungen sieht die neue sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die seit 29. November 2021 gilt:
Flexible Kinderbetreuung der TUD
Bis auf Weiteres haben auch Studierende mit Kind(ern) die Möglichkeit, das Betreuungsangebot der flexiblen Kinderbetreuung der TUD stundenweise (z. B. für die Zeit der Teilnahme an Prüfungen) zu nutzen.
Campus-Nest des Studentenwerks Dresden
Die Kinderkurzzeitbetreuung Campusnest steht für die stundenweise Betreuung der Jüngsten zur Verfügung. Eine Öffnung erfolgt unter der Beachtung der dann gültigen Corona-Allgemeinverfügung.
Private Babysitter
Sollten Sie keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, können Sie sich bei privaten Babysitter-Agenturen erkundigen, ob diese Sie bei der Kinderbetreuung unterstützen können und zu welchen Konditionen.
Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern nach § 56 Absatz 1a Satz 1 IfSG bei Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern bis zum 12. Lebensjahr oder behinderten Kindern haben nach § 56 Abs. 1a Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des o.g. Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt wird, oder wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden, die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen abzusehen.
Für jede erwerbstätige Person wird die Entschädigung für die Dauer der vom Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite unabhängig von der Anzahl der Kinder für längstens zehn Wochen pro Jahr gewährt, für eine erwerbstätige Person, die ihr Kind allein beaufsichtigt, betreut oder pflegt, längstens für 20 Wochen pro Jahr. Auch geringfügig Beschäftigte können eine Entschädigung erhalten. Die Entschädigung beträgt 67 % des monatlichen Nettoverdienstes, höchstens jedoch 2.016,00 € monatlich für einen vollen Monat. Ab dem 26.11.2021 kann die Entschädigungsleistung auch unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis längstens zum Ablauf des 19. März 2022 in Anspruch genommen werden.
Kinderkrankentage
Ist das Kind krank, dürfen Eltern zu Hause bleiben und es pflegen. Mit Inkrafttreten des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Bundes-Notbremse) am 23.04.2021 wird die Anzahl der Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Berufstätige nochmals ausgeweitet. Im Jahr 2021 stehen jedem Elternteil 30 statt wie bisher 20 Kinderkrankentage pro Kind unter zwölf Jahren zur Verfügung (60 statt 40 Tage für Alleinerziehende).
In Anspruch genommen werden dürfen die Kinderkrankentage auch, wenn Schule oder Kita aufgrund der Corona-Pandemie (teilweise) geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Es sind auch Eltern anspruchsberechtigt, die im Homeoffice arbeiten könnten.
Eltern mit geringfügig entlohnter Beschäftigung (sogenannter Minijob) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert, sodass sie das Kinderkrankengeld nicht erhalten können.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und ist bei der Krankenkasse zu beantragen.
Auch finanziell spüren Studierende mit Familienaufgaben die Auswirkungen der Corona Pandemie. So fallen Nebenjobs im Bereich Großveranstaltungen oder der Gastronomie weg. Viele Fragen tauchen dafür auf: Haben Studierende jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Wohngeld? Hat der verschobene Semesterstart Auswirkungen auf den BAföG-Bezug? Haben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einen Einfluss auf die Kindesunterhaltszahlungen? Fragen wie diese werden in der Familienserviceeinrichtung Campusbüro Uni mit Kind, einer Kooperationseinrichtung zwischen TU Dresden und Studentenwerk Dresden sowie in der Sozialberatung des Studentenwerks Dresden beantwortet.
Hier gibt es eine Übersicht zu allen Corona-Regelungen in Bezug auf Familienleistungen.
Regelstudienzeit und BAföG
Der Sächsische Landtag hat am 16. Dezember 2020 das Bildungsstärkungsgesetz beschlossen und in dem Zuge auch das Hochschulfreiheitsgesetz in einem wesentlichen Punkt novelliert. Konkret wurde damit die Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um die Zeit des Sommersemesters 2020 und des Wintersemesters 2020/2021 verabschiedet. Am 29.04.2021 wurde im Rahmen der Sächsischen Regelstudienzeitverordnung die individuelle Regelstudienzeit auch für das Sommersemester 2021 erhöht.
Für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden wird die Regelstudienzeit daher pauschal um bis zu drei Semester verlängert. Die drei letzten Semester werden damit als „Nullsemester“ gewertet und von der Regelstudienzeit abgezogen. Die Regelung gilt auch für Staatsexamensstudiengänge.
Damit haben Studierende Rechtssicherheit, dass ihnen Corona-bedingt keine Nachteile beim Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ihr Studium entstehen. Studierende können hierdurch pauschal bis zu drei Semester länger Ausbildungsförderung erhalten. Auch der Leistungsnachweis mit den üblichen Leistungen von vier Fachsemestern, der spätestens zum Beginn des fünften Fachsemesters vorgelegt werden musste, wird jetzt erst bis zu drei Semester später fällig.
Gültig ist die Änderung für alle Studierenden, bei denen die ursprüngliche Regelstudienzeit erst nach Beginn des Sommersemesters 2020 endet. Nicht erfasst werden Studierende, deren Regelstudienzeit im März 2020 bzw. früher endete. Studierende, die im Sommersemester 2020 bereits Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG erhalten haben, erhalten demnach auch rückwirkend keine Regelförderung.
- https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/244412
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19111-Saechsische-Regelstudienzeitverordnung
Elterngeld
Die außergewöhnliche Situation durch das neuartige Coronavirus stellt eine besondere Härte dar. Damit Eltern beim Elterngeld keine Nachteile durch die Folgen der Corona-Pandemie entstehen, wurden Sonderregelungen erlassen, die vorerst bis zum 31. Dezember 2021 gültig sind. So können Monate mit geringerem Einkommen von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Dies betrifft werdende Eltern, die infolge der Corona-Pandemie Einkommensausfälle haben.
Darüber hinaus trat zum 1. September 2021 das Gesetz zur Reform des Elterngeldes in Kraft:
Hilfen für notleidende Studierende
Notlagenbeihilfe des Studentenwerks Dresden
Sollten Sie im Studium in eine vorübergehende, nicht selbst verschuldete Notlage geraten, versucht die Sozialberatung des Studentenwerks Dresden Ihnen zu helfen.
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für deutsche und ausländische Studierende, die in finanzielle Notlage geraten sind
Wegen der Coronakrise liegt der Zinssatz bis zum 30.09.2022 bei 0%.
- KFW Kredit für Studierende
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/KfW-Corona-Hilfe-f%C3%BCr-Studierende/
Aktuell gibt es viele Neuerungen im Sozialleistungs- und Familienleistungsbereich durch das Zweite Familienentlastungsgesetz (2. FamEntlastG) vom 01. Dezember 2020. Aufgrund der Corona-Pandemie gab es zusätzliche Änderungen bei den Durchführungsbestimmungen zu den Sozialleistungen. Bitte nutzen Sie bei finanziellen Fragen das Beratungsangebot des Campusbüros Uni mit Kind (https://kinder.studentenwerk-dresden.de/).
Tipps für ein Studium / die Arbeit zu Hause mit Kindern
Durch Ausfälle in der Kinderbetreuung, Krankheit und/oder Quarantäne werden Kinder während der Corona-Pandemie häufiger zu Hause betreut. Hierbei ist Studium und/oder Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen, ein bisweilen kaum leistbarer Spagat. Folgende Tipps sind Anregungen, wie dieser vielleicht etwas besser gelingen kann.
Tipp 1: Planen, planen, planen
Versehen Sie jeden Tag mit einem Programm, planen Sie ihn durch und halten Sie die einzelnen Etappen in einem Stundenplan fest. Beziehen Sie ältere Kinder gerne in die Planung mit ein und platzieren Sie den Stundenplan dort, wo ihn alle nachsehen können. Eine Tafel in der Küche eignet sich zum Beispiel gut.
Tipp 2: Gemeinsame und getrennte Phasen festlegen
Teilen Sie die zur Verfügung stehende Zeit in Phasen ein, die Sie gemeinsam verbringen und in solche, in denen sich Ihre Kinder selbstständig beschäftigen. Planen Sie neben dem gemeinsamen Frühstück, Mittag- und Abendessen auch Beschäftigungen mit körperlicher Aktivität, zum Beispiel einen Spaziergang, ein.
Tipp 3: Den Morgen und den Abend nutzen
Nutzen Sie die Zeit früh morgens und am späteren Abend, wenn Ihre Kinder schlafen, zum konzentrierten Arbeiten.
Tipp 4: Den Arbeitstag gemeinsam einläuten
Schaffen Sie sich ein festes Ritual, mit dem Sie morgens gemeinsam in Ihre erste Lern- bzw. Arbeitsphase starten. Es hilft Ihnen dabei, ohne Ortswechsel in einen anderen Modus zu wechseln.
Tipp 5: Einen festen Arbeitsbereich schaffen
Richten Sie sich nach Möglichkeit einen festen, abgegrenzten Bereich ein, in dem Sie ungestört arbeiten können. Eine räumliche Trennung von den Bereichen, in denen sich Ihre Kinder allein beschäftigen, ist in der Regel sehr hilfreich.
Tipp 6: Die Betreuung aufteilen
Bei Ihnen sind beide Elternteile zu Hause? Dann wechseln Sie sich als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Ihre Kinder ab. Oft hilft eine Raum-Regelung: Dabei arbeiten die beiden Elternteile in verschiedenen Räumen, beispielsweise im Wohn- und im Arbeitszimmer. Die Person, die im Wohnzimmer arbeitet, ist für die Kinder ansprechbar. Die- oder derjenige im Arbeitszimmer bleibt ungestört. Im Laufe des Tages wechseln Sie einfach die Räume, um einander abzulösen. Weiter Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Lernen zu Hause
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lernen zu Hause hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus zusammengestellt.
Kindgerechte Erklärung zum Coronavirus
Auch wenn Ihr Kind noch zu jung ist, um die Situation zu verstehen, können Sie das alles bestimmende Thema nicht von ihm fernhalten. Helfen Sie Ihrem Kind mit klaren und altersgerechten Informationen dabei, sich an die Umstände, in denen Sie sich befinden, zu gewöhnen.
Beschäftigungsideen für Eltern und Kinder
Die Schulen und Kitas sind teilweise geschlossen und Treffen mit anderen Kindern außerhalb des eigenen Haushaltes eingeschränkt. Um den Alltag mit Kindern dennoch spielerisch und abwechslungsreich zu gestalten, ist viel Kreativität gefragt. Eine Sammlung von Beschäftigungsmöglichkeiten finden Sie im Folgenden.
Derzeit verbringen Schul- und Kitakinder den ganzen Tag zu Hause. Um trotzdem Bewegung in die heimischen vier Wände zu bringen, veranstaltet ALBA BERLIN mit dem Online-Programm "Sport macht Spaß" digitale Sportstunden (Kita & Schule) für alle Kinder und Jugendlichen – zum Ansehen und Mitmachen.
Familienserviceeinrichtung Campusbüro Uni mit KInd
Besonders auf die Bedarfe Studierender und Beschäftigter mit Kindern ausgerichtete Beratungsangebote erhalten Sie in der Familienserviceeinrichtung Campusbüro Uni mit Kind, einer Kooperationseinrichtung von TU Dresden und Studentenwerk Dresden.
Beratungs- und Serviceeinrichtungen der TU Dresden
Für Beratungsanliegen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie stehen Ihnen diverse Beratungs- und Serviceeinrichtungen an der TU Dresden zur Verfügung. Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen können Ihre Beratungsanfragen gern an unsere unabhängige Pflegeberatung der TU Dresden richten.
Beratungs- und Serviceangebote des Studentenwerks Dresden
Das Studentenwerk Dresden bietet per Telefon, E-Mail und teils persönlich Beratungsangebote zu verschiedenen Themen rund um das Studium an.
Beratungsangebote des Jugendamtes Dresden
Die Corona-Situation ist für alle Lebensbereiche eine Herausforderung, insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche. Wenn der Kontakt zu Gleichaltrigen und Freunden fehlt, das Familiensystem durch die abzusichernde Betreuung stark beansprucht ist und der eigene Bewegungsradius zum Schutz vor einer Infektion eingeschränkt wird, können Spannungen und Konflikte entstehen. Um hier beratend zur Seite zu stehen, hat das Jugendamt eine Beratungshotline geschaltet.
MDK-Begutachtung
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann bis zum 31.03.2022 ohne Untersuchungen des Versicherten in seinem Wohnbereich erfolgen, wenn der MD dies zur Verhinderung des Ansteckungsrisikos des Versicherten oder des Gutachters mit dem Coronavirus für erforderlich hält. Die Einstufung erfolgt dann nach Aktenlage und ggf. telefonischer Befragung.
Sonderregelungen für den Pflegegrad 1
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können bis zum 31.03.2022 den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
Pflegeunterstützungsgeld
Ebenfalls wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wegen der SARS-CoV-2-Pandemie von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert.
Was passiert mit den verpflichtenden Beratungsbesuchen nach § 37,3 SGB XI?
Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger dürfen telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte und/oder die Sorgenden und Pflegenden Angehörigen diese Art der Durchführung ausdrücklich wünschen.
40 Euro für Pflegehilfsmittel im § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel verankert
Die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt derzeit 40 Euro.
Bitte nutzen Sie bei Fragen zur Pflege von Angehörigen die unabhängige Pflegeberatung der TU Dresden.
Informationen für Lehrende
Prüfungen, Online Lehrangebote, Kinderbetreuung
Alle Prüfungen können in Präsenz stattfinden.
Die Rahmenbedingungen für Digitales Prüfen wurden ebenfalls geschaffen; die Prüfenden entscheiden im Austausch mit den Studierenden und in Benehmen mit den Prüfungsausschüssen über die Durchführungsart (Präsenz oder digital).
Als Information wurden die Rahmenbedingungen für digitale Prüfungen in einem Dokument zusammengestellt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Prüfungsverwaltung im eingeschränkten Präsenzbetrieb und die Handlungsempfehlungen des Zentrums für interdisziplinäres Lehren und Lernen (ZiLL) für digitale Prüfungen.
Die Senatsfestlegungen zur Rückgabe von Prüfungsergebnissen sind mit dem Ende des Sommersemesters 2021 ausgelaufen.
Im Wintersemester 2022/2023 werden folgende Tools und digitale Umgebungen für den digitalen Lehrbetrieb zur Verfügung stehen:
Lernmanagementsystem
- Lernplattform OPAL (synchrone und asynchrone Lern- und Lehrszenarien, Studierendenkommunikation, Verwaltung Lernergebnisse, Bereitstellung Materialien usw.)
- Prüfungsplattform OPAL Exam@TUD
Bereitstellung und Austausch von Dateien
- OPAL (Ordner)
- Cloudstore (cloud-basierter Speicher)
- Giga Move
Konferenzsysteme für virtuelle Treffen (für synchrone Lehr-, Prüfungs- und Kommunikationsangebote)
- BigBlueButton
- GoToMeeting
- DFN Adobe Connect
- Zoom
- Jitsi
- Pexip/DFNconf (insb. für Streaming)
- Adobe Connect
Erstellung von Videos/Audio
- Power Point Aufzeichnungsfunktion
- Open Studio
- Open Broadcast Studio
- LosslessCut
- OpenShot
- DaVinci Resolve
- Handbrake
Bereitstellung von Videos/Audio
- Videocampus Sachsen (VCS) - offizielles Videostreaming-Tool der TUD
- Public-Bereich des ZIH-Home-Laufwerks
- YouTube (externes Videoportal)
Überprüfung des Lernfortschritts (
- Testsuite ONYX (in Opal integriert)
Live-Umfragen
- TUD.vote (ehemals invote)
- LimeSurvey
Synchrone Zusammenarbeit
- Cryptpad
- Etherpad
- Padlet
- Chatdienst Matrix
- ShareLaTeX
Kurzlinks erstellen
Unterstützung zu den einzelnen Tools, Einsatzmöglichkeiten sowie Weiterbildungen und Beratungen (auch zu hybriden Lehrformaten) hierzu erhalten Sie am ZiLL (das ZiLL hat erste Handlungsempfehlungen zur Gestaltung und Einrichtung des Online-Lehrbetriebs erstellt) und am ZIH vom E-Learning-Support. Informationen hierzu finden Sie auf den Corona-Webseiten zum Thema E-Learning.
Bitte nutzen Sie auch die Weiterbildungs- und Beratungsangebote des Zentrums für Weiterbildung (ZfW), z.B. zur hochschul- und mediendidaktische Online-Beratung, Online-Weiterbildung zu Open Educational Resources (OER) in der digitalen Hochschullehre, Online-Beratung und Weiterbildung zu tutorieller Lehre.
Zur Umsetzung hybrider Lehrformate hat das Zentrum für interdisziplinäres Lehren und Lernen (ZiLL) Handlungsempfehlungen entwickelt. Bitte nutzen Sie auch die Kurzanleitung mobiles Set für hybride Lehre.
Bitte beachten Sie bei Bild- und Tonaufzeichnungen von Lehrveranstaltungen die folgenden Hinweise.
Wenn Sie für die digitale Lehre Medien und Literatur benötigen, die im Bestand der SLUB nur in gedruckter oder physischer Form vorliegen, unterstützt Sie die SLUB gern bei der Zusammenstellung digitaler Semesterapparate:
- Sie senden der SLUB vorab Informationen zu benötigter Literatur, die nicht ohnehin im Campusbereich online verfügbar ist und die Sie über OPAL passwortgeschützt in diesem Semester zugänglich machen wollen (bitte kennzeichnen Sie davon die 3 wichtigsten Quellen, die Ihre Student/innen als erste Quellen zeitnah benötigen und die in einer ersten Dokumentenlieferung enthalten sein sollen – bei der Vielzahl von Modulen an der TU Dresden ist aus Kapazitätsgründen ein solches Ranking erforderlich).
- Die SLUB bereitet Ihre Anforderungen im Rahmen der urheberrechtlichen Möglichkeiten für Sie als PDF vor und Sie können die Materialien den Studierenden über OPAL direkt und somit an zentraler Stelle zur Verfügung stellen (mit diesem Verfahren vermeiden wir Mehrfachbestellungen identischer Materialien an #SLUB_on_Demand und gewinnen mehr Zeit für die Bereitstellung weiterer Inhalte).
- Die Rechtsgrundlagen für Sie als Lehrende sind dabei §60a und §60c UrhG: Sie dürfen demnach zum Zweck der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bis zu 15 Prozent eines Werkes vervielfältigen, verbreiten und einem begrenzen Nutzerkreis zugänglich machen. Diese Übersicht zeigt, welche Materialien in der Hochschullehre elektronisch zur Verfügung gestellt werden dürfen.
- Die Rechtsgrundlage für uns als Bibliothek bilden die §60b und §60e UrhG: Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.
Wenn Sie die Dateien in Opal einstellen, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- der Opal-Kurs ist passwortgeschützt und nur für einen abgegrenzten Kreis von Studierenden zugänglich
- die Dateien stehen im erlaubten Umfang nur für den Zeitraum des Semesters für die wissenschaftliche Arbeit der Studierenden zur Verfügung
- die Studierenden werden darauf hingewiesen, dass die Weitergabe der Dateien an Dritte nicht gestattet ist, die Kopien dienen ausschließlich dem eigenen privaten und wissenschaftlichen Arbeiten
- die Dateien werden nach Ablauf der Bearbeitungszeit wieder aus dem Opal-Kurs entfernt
Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben Tipps für barrierefreie Lehre, insbesondere mit Hinweisen auf Videokonferenzen und BigBlueButton erarbeitet.
Darüber hinaus müssen auf der Grundlage des Barrierefreie-Websites-Gesetzes (BfWebG) seit 2018 alle digital veröffentlichten Lehrmaterialien – zum Beispiel in OPAL oder auf einer Website – möglichst barrierefrei gestaltet werden müssen. Dies betrifft zukünftig auch alle aufgezeichneten zeitbasierten Medien (z. B. Videos), die ab dem 23.09.2020 veröffentlicht werden. Live übertragene Medien sind allerdings ausgenommen. Informationen, Unterstützung und Anleitungen hierzu finden Sie auf den Seiten der Arbeitsgruppe Services Behinderung und Studium (AG SBS: https://tu-dresden.de/tu-dresden/chancengleichheit/agsbs) und lehrbezogen auch beim ZiLL (https://tu-dresden.de/elearning/barrierefrei).
Die TU Dresden bietet eine flexible Kinderbetreuung (in Kooperation mit der Agentur Wirbelwind) an. Diese Regelung inkludiert auch Beschäftigte mit Lehrverpflichtungen. Bitte nehmen Sie bei Rückfragen Kontakt mit dem Sachgebiet Diversity Management auf.

ServiceCenterStudium
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
SCS-Servicepoint im Foyer des Fritz-Foerster-Baus
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 16:00
Dienstag: 08:30 - 18:00
Mittwoch: 08:30 - 16:00
Donnerstag: 08:30 - 18:00
Freitag: 08:30 - 13:00
Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Dezernat 8
ServiceCenterStudium
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
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- 09:00 - 15:00
- Dienstag:
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- Mittwoch:
- 09:00 - 15:00
- Donnerstag:
- 09:00 - 18:00
- Freitag:
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