Aktuelle Informationen zu Studium und Lehre unter dem Coronavirus
Liebe Studierende und liebe Lehrende,
auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen über die Auswirkungen von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) auf Studium und Lehre an der TU Dresden. Bitte informieren Sie sich auch auf der Hauptseite über aktuelle zentrale Informationen für die gesamte TU Dresden.
Prof. Gerald Gerlach, Prorektor Bildung an der TU Dresden, beantwortet wichtige Fragen zum Semesterstart. © TUD
ServiceCenterStudium der TU Dresden
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
- work Tel.
- +49 351 463-42000
servicecenter.studium@tu-dresden.de
Der SCS-Servicepoint in der SLUB ist zunächst bis zum 31.01.2021 geschlossen. Ihre Anfragen werden per E-Mail und Telefon bearbeitet.
Sprechzeiten:
- Montag:
- 09:00 - 15:00
- Dienstag:
- 12:00 - 18:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 15:00
- Donnerstag:
- 09:00 - 15:00
- Freitag:
- 09:00 - 13:00
Die TU Dresden hat eine zentrale E-Mailadresse corona@tu-dresden.de eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Adresse betreuen, leiten Ihre Anfrage an das jeweils zuständige Gremium weiter. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anliegen an dieser zentralen Stelle richtig platziert ist oder womöglich eine Detailfrage darstellt, die z. B. Ihr Vorgesetzter, Ihr Prüfungsausschuss oder Ihre Dozentin beantworten muss.
Bei allgemeinen Fragen zum Thema Studium ist das ServiceCenterStudium für Sie da.
Prinzipien zur Organisation des Wintersemesters 2020/2021 (11.08.2020)
Festlegungen für den Prüfungsbetrieb für das Wintersemester 2020/2021 (23.11.2020)
aktualisiert 13.01.2021
TUDGemeinsam statt Einsam
Auch während der Corona Pandemie bleiben wir als TUD-Gemeinschaft miteinander verbunden. Unter dem Motto "TUDGemeinsam statt Einsam" finden Sie über den Link Vernetzungs- und Hilfsangebote.
Einstellung der Präsenzlehre ab 10.12.2020
Das Rektorat hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen beschlossen, ab Donnerstag, den 10. Dezember 2020, die Präsenzlehre einzustellen und vollständig auf digitale Lehrangebote umzustellen.
Kontaktverfolgung an der TU Dresden
Alle Mitarbeitenden, Beschäftigte und Studierende, die TU-Gebäude und -Einrichtungen frequentieren, müssen sich ab dem 27. Oktober vorab oder vor Ort online registrieren. Die Hausordnung wurde entsprechend angepasst.
Hochschulweiten Festlegungen für Studium und Prüfungsverfahren zur Abfederung der durch die Corona-Krise verursachten Rechtsunsicherheiten
Die Grundsatzbeschlüsse des Senats gelten ab 26. Oktober 2020 und sind auf dieser Seite nachzulesen.
Eingeschränkter Präsenzbetrieb an der TU Dresden
Aufgrund des derzeit eingeschränkten Präsenzbetriebes unserer Universität bitten wir um Verständnis, dass im Immatrikulationsamt, im Akademischen Auslandsamt und in den Prüfungsämtern die Bearbeitung von Anträgen, Widersprüchen und anderen Anliegen nicht in Verbindung mit persönlichen Terminen erfolgen kann. Den Studierenden werden durch die Einschränkungen keine Nachteile entstehen. Es wird gebeten, Anfragen telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Selbstverständlich werden alle Ihre eingegangenen Anliegen unter Berücksichtigung der dann ggf. anzupassenden Fristen rückwirkend bearbeitet.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Semester- und Lehrveranstaltungsbeginn
Das Rektorat hat per E-Mail am 23. und 26. Oktober alle Mitarbeitenden, Beschäftigten und Studierenden informiert, dass ab dem 27. Oktober eine Online Registrierung notwendig ist, bevor TU Dresden Gebäude und -Einrichtungen frequentiert werden. Bitte nutzen Sie das entsprechende Tool. Die Hausordnung wurde entsprechend angepasst.
Rundmail des Prorektors Bildung an die Studierenden
vom 16. Oktober 2020
Liebe Studierende, liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger,
die Pandemiesituation in Deutschland, in Dresden und auch an der Technischen Universität ist weiterhin angespannt und von einer besorgniserregenden Entwicklungsdynamik geprägt. Von besonderer Relevanz ist in den nächsten Tagen für viele von Ihnen die Fragen zur Anreise nach Dresden und zur Anwesenheit auf dem Campus zu Beginn des Lehrveranstaltungsbetriebs im Wintersemester 2020/21.
Ich möchte Sie deshalb über die aktuellen Regelungen der TUD informieren, um die Gesundheit der Studierenden und Beschäftigten an der TUD bestmöglich zu schützen:
- Studierenden, die aus innerdeutschen Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen (jeweils aktuelle exakte Definition nach Robert Koch Institut RKI) anreisen, wird empfohlen, mindestens fünf Tage nach Ankunftstag nicht in Präsenz an der TUD zu sein, auch bei negativem Corona-Testergebnis. Die Empfehlung betrifft insbesondere Gebäude, Seminar- und Vorlesungsräume sowie Freiflächen auf dem Campus.
- Ausgenommen davon sind Studierende, die regelmäßig (in der Regel täglich) studienbedingt von ihrem Wohnort an die TUD pendeln. Grundsätzlich bitten wir darum, nicht notwendige, längerfristige Aufenthalte in Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko (auch nicht notwendiges Wochenendpendeln) zu vermeiden. Tagesaktuelle Informationen zu den nationalen Gebieten mit erhöhtem Infektionsaufkommen finden Sie auf den Seiten des RKI in der Rubrik „Covid-19-Dashboard mit täglich aktualisierten Fallzahlen“.
- Studierende, die aus ausländischen Risikogebieten (grenzüberschreitend) einreisen, müssen sich nach den Quarantänemaßgaben des Freistaates Sachsen richten. Aktuelle Hinweise zu den internationalen Risikogebieten finden Sie auf den Seiten des RKI in der Rubrik „Internationale Risikogebiete, ausgewiesen durch BMG, BMI, AA“.
- Studierenden, die aus Nicht-Risikogebieten mit interkontinentalen Reisewegen einreisen, wird empfohlen, mindestens 5 Tage nach Ankunftstag nicht an der TUD präsent zu sein.
- Kontaktpersonen der Kategorie II wird empfohlen, mindestens 5 Tage nach Kontakt mit einer infizierten Person nicht in Präsenz an der TUD sein. Die genaue Definition von Kontaktpersonen Kategorie II laut RKI ist hier hinterlegt.
- In allen Gebäuden der TU Dresden gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit Ausnahme des Arbeitsplatzes bzw. für die Studierenden des Sitzplatzes in Lehrräumen.
Wir hoffen sehr, dass Sie sich vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens eigenverantwortlich und umsichtig verhalten und dabei auch immer das Gemeinwohl unserer TU Dresden im Blick haben. Bitte informieren Sie sich auch stets zum aktuellen Stand und Quarantänemaßnahmen des Freistaats Sachsen. Wir empfehlen Ihnen außerdem die Nutzung der Corona App.
Ich bin mir bewusst, dass es in den nächsten Tagen und Wochen vermehrt Fragen zur aktuellen Situation und den geltenden Regelungen geben wird. Seien Sie versichert, dass die TUD versucht, Sie als Studierende immer aktuell zu informieren. Bitte informieren Sie sich auch über die Corona-Seiten immer zum aktuellen Pandemie-Geschehen an der TU Dresden – und bleiben Sie gesund!
Wir freuen uns, dass nun das Wintersemester 2020/21 startet und wir Sie hoffentlich bald an der TU Dresden begrüßen können – natürlich unter Beachtung der oben genannten Regeln!
Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Gerald Gerlach
Prorektor Bildung
Der Studierendenrat sammelt zur Erstsemesterwoche jedes Jahr die Veranstaltungen der Fachschaftsräte und stellt Tipps und Willkommens-Informationen für die „Erstis“ auf seine Website.
In diesem Jahr wird es erstmals auch eine Zusammenstellung für internationale Studierende geben. Das Referat Internationale Studierende wollte sich in diesem Semester besonders darum bemühen, dass sich auch die internationalen Studierenden an der TU willkommen fühlen. Auch, wenn sie vielleicht gar nicht vor Ort sind.
Der Senat hat am 10. Juni 2020 konstatiert, dass das gemeinsame Lehren und Lernen an der TU Dresden in Präsenzform auch zukünftig der Normalzustand sein soll. Gleichzeitig hat er den Beschluss gefasst, das Studienangebot der TU Dresden im Wintersemester 2020/21 in Fortsetzung der am Ende des Sommersemesters 2020 geltenden Regelungen zunächst für eine Lehre in digitaler Form vorzubereiten, um nötigenfalls auf Einschränkungen des üblichen Präsenzbetriebs angemessen reagieren zu können. Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie unter: https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/ressourcen/dateien/corona/tud-dokumente-intern/Senatsbeschluss-Studienregelungen-WS20_21.pdf .
Nach aktueller Festlegung startet das Wintersemester planmäßig am 1. Oktober 2020.
Vorlesungsbeginn:
1. In den Studiengängen beginnen die Lehrveranstaltungen für Studierende aller Fachsemester, ausgenommen der Staatsexamensstudiengänge der Medizinischen Fakultät, am 26.10.2020.
2. Für Studierende in den Staatsexamensstudiengängen der Medizinischen Fakultät des 1. Fachsemesters beginnen die Lehrveranstaltungen am 02.11., die der höheren Fachsemester am 12.10.
Bitte beachten Sie auch den geänderten Studienjahresablaufplan.
Was bedeutet „eingeschränkter Präsenzbetrieb“?
Wichtigstes Ziel aller Maßnahmen ist weiterhin, das Risiko einer Infektionsübertragung zu minimieren. Die Gesundheit aller Mitglieder der Universität hat oberste Priorität. Daher hebt die TU Dresden die Beschränkungen in maßvollen Schritten auf. Rahmenbedingung dafür sind die jeweils gültigen Regelungen von Bund und Land.
Begleitet werden die Schritte der Lockerung von einem Maßnahmenkonzept, das den Leitungen der Struktureinheiten der Universität zur Verfügung gestellt wurde. Es ist die Grundlage für die Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Grundlegend gilt:
- physisch-soziale Kontakte zu anderen Menschen auf das zwingend nötige Minimum reduzieren,
- Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern,
- Hygieneregeln beachten.
Konkret bedeutet dies:
Lehre und Forschung sowie Tätigkeiten zur Unterstützung von Forschung und Lehre, z.B. in Werkstätten, sind in eingeschränktem Maße wieder möglich.
Grundlage hierfür sind die folgenden Regelungen zum Infektionsschutz:
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
- Rundschreiben des Prorektors Forschung zu den Bedingungen für den eingeschränkten Laborbetrieb (seit 20. April 2020)
- Rundschreiben des Prorektors Bildung und Internationales zu den Rahmenbedingungen für die eingeschränkte Präsenzlehre (8. Juni 2020). Für jede neue Veranstaltung müssen Lehrende ein entsprechendes Sicherheitskonzept von der Dekanin/dem Dekan oder der Leitung der Zentralen Einrichtung genehmigen lassen.
Der Gesundheitsschutz für Lehrende und Studierende hat höchste Priorität. Deshalb werden für Präsenzveranstaltungen Sicherheitskonzepte erarbeitet. So muss im Gebäude und während der Veranstaltung ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personen sowie eine Reduzierung der Gruppengröße eingehalten werden. Zudem wird angestrebt, möglichst Räume mit gesonderten Ein- und Ausgängen zu nutzen sowie die Hygienebedingungen (Waschgelegenheit in den Sanitäranlagen) sicherzustellen. Studierenden wird zudem dringend empfohlen, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu besorgen und zu tragen.
Hinweise zur Anwendung und Reinigung von textilen Mund-Nasen-Bedeckungen
Die Lehrformate werden den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bitte beachten Sie auch die geltenden Hygieneregeln an der TU Dresden.
Lehre
Rundmail des Prorektors Bildung an die Studierenden
vom 17. September 2020
Liebe Studierende,
am 1. Oktober beginnt an der TU Dresden offiziell das Wintersemester 2020/2021. Nachdem das Sommersemester 2020 aufgrund der Corona Pandemie innerhalb kürzester Zeit in den virtuellen Raum verlegt werden musste, wollen wir Sie im Wintersemester auch wieder persönlich an der Universität begrüßen, auch wenn dies nur in geringem Umfang möglich sein wird.
Natürlich erlauben die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung nach wie vor nur einen eingeschränkten Präsenzbetrieb (https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html). Deshalb stellen sich die Lehrenden der TU Dresden auch auf ein überwiegend digitales Wintersemester ein (https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/ressourcen/dateien/corona/tud-dokumente-intern/Senatsbeschluss-Studienregelungen-WS20_21.pdf). Das bedeutet, dass Sie, liebe Studierende, auch im kommenden Semester in einem Großteil der Lehrveranstaltungen digital lernen und sich mit Kommilitonen und Kommilitoninnen online austauschen werden.
Allerdings wird ein Teil der Lehre, insbesondere Seminare, Übungen, Tutorien, unter Einhaltung der 1,5m-Abstandsregel in Präsenz stattfinden können! Wir gehen davon aus, dass das mit den vorhandenen Raumkapazitäten etwa 10-15% aller Lehrveranstaltungen betreffen wird. Wir freuen uns, dass das möglich sein wird, da ja der persönliche Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden für den Lernfortschritt von großer Bedeutung ist. Besonders wichtig ist für uns, dass dadurch insbesondere für die Studierenden des ersten Fachsemesters ein reibungsloser Übergang vom Gymnasium an die Universität möglich wird.
Die Prinzipien zur Organisation des Wintersemesters 2020/2021 finden Sie im Beschluss des Rektorats vom 11. August 2020 (https://tu-dresden.de/studium/im-studium/ressourcen/dateien/corona_imstudium/organisation-wintersemester-2020-21.pdf). In allen Studiengängen beginnt der Vorlesungsbetrieb des neuen Semesters am 26.10.2020. Nur in den Staatsexamensstudiengängen der medizinischen Fakultät beginnen die Lehrveranstaltungen für Studierende des 1. Fachsemesters am 02.11.2020, die der höheren Fachsemester am 12.10.2020.
Zum bestmöglichen Schutz aller Angehörigen der TU Dresden möchte ich Sie, insbesondere, wenn Sie an Präsenzveranstaltungen teilnehmen, um Folgendes bitten:
- Nutzen Sie die Möglichkeit der Grippeschutzimpfung. (Empfehlung des RKI für Personen in Einrichtungen mit erhöhtem Publikumsverkehr https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/Influenza/Influenza.html)
- Befolgen Sie die Hygieneempfehlungen, um das Infektionsrisiko zu verringern. (https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/information-regarding-covid-19-coronavirus-sars-cov-2/hygieneempfehlungen)
- Informieren Sie Ihre Lehrenden sowie das Gesundheitsamt, wenn bei Ihnen eine Infektion mit dem COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) Erreger festgestellt wurde. (https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/ressourcen/dateien/corona/tud-dokumente-intern/Prozessablauf_Infektion_Corona_Studierende_060820.pdf)
Ich freue mich außerordentlich über die neuen Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die im Wintersemester 2020/2021 ihr Studium an der TU Dresden beginnen werden. Damit Ihnen der Einstieg in das Studium gut gelingt, möchte ich Sie ermutigen, unsere Erstsemestereinführungsveranstaltungen (https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienstart) zu nutzen. Diese finden teils digital, teils in Präsenz statt.
Für alle Fragen rund um das Studium steht allen Studierenden an der TU Dresden ein umfangreiches Service- und Beratungsangebot zur Verfügung (https://tu-dresden.de/studium/im-studium/beratung-und-service).
Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches Wintersemester.
Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Gerald Gerlach
Prorektor Bildung | Vice-Rector Academic Affairs
Die Rechtsgrundlagen zur Bereitstellung von Literatur im OPAL für Sie als Lehrende sind §60a und §60c UrhG: Sie dürfen demnach zum Zweck der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bis zu 15 Prozent eines Werkes vervielfältigen, verbreiten und einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich machen. Diese Übersicht zeigt, welche Materialien in der Hochschullehre elektronisch zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Rechtsgrundlage für die Bibliotheken bilden die §60b und §60e UrhG: Auf Einzelbestellung dürfen Bibliotheken zu nicht kommerziellen Zwecken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes übermitteln, sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.
Wenn Sie für die digitale Lehre Medien und Literatur benötigen, die im Bestand der SLUB nur in gedruckter oder physischer Form vorliegen, können Sie sich gern mit konkreten Bedarfen an die SLUB wenden, die bei der Zusammenstellung digitaler Semesterapparate unterstützt.
Wenn Sie die Dateien in Opal einstellen, achten Sie bitte darauf, dass:
- der Opal-Kurs passwortgeschützt und nur für einen abgegrenzten Kreis von Studierenden zugänglich ist,
- die Dateien im erlaubten Umfang nur für den Zeitraum des Semesters für die wissenschaftliche Arbeit der Studierenden zur Verfügung gestellt werden,
- die Studierenden darauf hingewiesen werden, dass die Weitergabe der Dateien an Dritte nicht gestattet ist. Die Kopien dienen ausschließlich dem eigenen privaten und wissenschaftlichen Arbeiten,
- die Dateien nach Ablauf der Bearbeitungszeit wieder aus dem Opal-Kurs entfernt werden.
Eine Übersichtsseite zu bereits verfügbaren erweiterten Volltext- und Datenbankangeboten finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich auch im Blog der SLUB zu aktuellen Entwicklungen.
Folgende Tools können mit ZIH-Login genutzt werden:
- Videokonferenzräume für kleinere Gruppen (etwa 6 Teilnehmende) können mit Jitsi erstellt und mittels Passwort gesichert werden.
- Chaträume in Matrix mit einzelnen oder mehreren Personen ermöglichen eine textbasierte synchrone Kommunikation.
- Im Online-Speicher Cloudstore steht Studierenden 2 GB Speicherplatz zur Verfügung. Einzelne Dateien oder ganze Ordner können zum Download oder auch zur gemeinsamen Bearbeitung für bestimmte Personen freigeschaltet werden. Eine Versionierung und Kommentierung von Dateien ist möglich.
- In der Lernplattform OPAL können Arbeitsgruppen selbstständig von Studierenden erstellt und verwaltet werden. Sie erlauben die Zusammenarbeit der Gruppenmitglieder durch Werkzeuge wie Kalender, Blog, Forum, Wiki und Ordner für den Dateiaustausch. Weitere Informationen erhalten Sie im OPAL-Handbuch.
Veranstaltungen auf dem Campus
Bis auf Weiteres sind öffentliche Veranstaltungen auf dem Campus der TU Dresden untersagt. Das betrifft u.a. Sportangebote, Proben und Veranstaltungen künstlerischer Gruppen.
Studiengangs- und fachspezifische Antworten
Studiengangs- oder fachspezifische Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Bereiche, Fakultäten, Prüfungsämter oder zentralen Einrichtungen.
Ab dem 10. Dezember 2020 findet an der TU Dresden aufgrund der steigenden Infektionszahlen keine Präsenzlehre mehr statt. Es werden ausschließlich digitale Lehr- und Lernformen angeboten. Auch das Lernen in kleinen Gruppen in Gebäuden der TU Dresden ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sobald sich die Situation ändert informieren wir Sie hier über verfügbare Räume.
Informationen für Studierende
Immatrikulation / Rückmeldung
Bis Ende Dezember ist eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zu erwarten. Nach derzeitigen Kenntnisstand ist geplant, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit kommen soll. Wie dann mit bereits genehmigten Anträgen auf Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 umgegangen werden soll, müssen wir abwarten. Entscheidungen über neu eingegangene Anträge auf Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 werden aufgrund der zu erwartenden Gesetzesänderung zunächst bis Ende Januar zurückgestellt. Wir bitten Sie, bis zum Erlass des neuen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes von einer Antragstellung abzusehen. Sobald die Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in Kraft getreten ist, werden wir Sie über die damit verbundenen Maßnahmen an dieser Stelle sowie über ein gesondertes Rundschreiben informieren.
Gemäß § 35 Abs. 4 SächsHSFG gilt eine Abschlussprüfung als erstmalig nicht bestanden, wenn sie nicht nach Abschluss von 4 Semestern nach Ende der Regelstudienzeit abgelegt worden ist. Damit hat der Gesetzgeber unabhängig von darüber hinaus eingelegten Urlaubssemestern einen zeitlichen Puffer von 4 Semestern vorgesehen, die Sie auch noch nach Ende der Regelstudienzeit ohne Auswirkungen auf die Prüfungsfristen zur Erbringung von Prüfungsleistungen nutzen können. Sollten Sie trotz der Corona-Krise innerhalb der genannten Frist das Studium beenden können, ist ein Antrag ein Antrag auf Nichtanrechnung von Studienzeiten, wie nachfolgend beschrieben, nicht erforderlich.
Ist aber bereits absehbar, dass Sie aufgrund der Corona-Krise in Fristbedrängnis hinsichtlich Ihrer Prüfungsfristen (Regelstudienzeit + 4 Semester) kommen, empfiehlt sich, für das Wintersemester 2020/21 eine Nichtanrechnung des Semesters beim Immatrikulationsamt bzw. Akademischen Auslandsamt wie folgt zu beantragen:
Antrag auf Nichtanrechnung des Semesters (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Immatrikulationsordnung der TU Dresden)
Einen Antrag auf Nichtanrechnung des Wintersemesters 2020/21, kann zu jedem Zeitpunkt des Studiums (auch in späteren Semestern) frühestens jedoch ab dem 1. April 2021 gestellt werden, sofern aufgrund der Corona-Krise Einschränkungen im Studium während des Wintersemesters 2020/21 vorlagen und nicht alle Prüfungsleistungen erbracht werden konnten. Zu diesem Zweck wird ab 1. April ein verkürztes Online-Antragsverfahren im Selma-Portal unter [Studienorganisation] und [Antragsübersicht] eingestellt. Alleinige Voraussetzung für die Bewilligung des Antrags auf Nichtanrechnung ist Ihre Bestätigung, dass Sie im Wintersemester 2020/21 aufgrund der Corona-Krise weniger als die eigentlich für dieses Semester vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht haben. Nachweise sind nicht erforderlich. Das Erbringen von Prüfungsleistungen während des Semesters ist also grundsätzlich möglich. Die Nichtanrechnung hat zur Folge, dass das Fachsemester nachträglich um eins reduziert wird. Vor der Antragstellung empfehlen wir Ihnen, sich bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, welche Auswirkungen eine Nichtanrechnung und die damit verbundene Änderung des Fachsemesters auf die Zahlung von BAföG, Kindergeld, Stipendien, Waisenrenten, Bildungskrediten etc. hat.
Sollten Sie im Wintersemester 2020/21 Langzeit- oder Zweitstudiengebühren bezahlt haben, können Sie zusammen mit der Nichtanrechnung einen Antrag auf Rückerstattung dieser Gebühr im Selma-Portal stellen. Die Rückzahlung des regulären Semesterbeitrags inkl. der Kosten für das Semesterticket ist nicht möglich.
Haben Sie darüber hinaus konkrete Fragen und Probleme bei der Organisation des Studiums, wenden Sie sich bitte per E-Mail über das SCS an das Immatrikulationsamt bzw. an das Akademische Auslandsamt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bezogen auf Ihre konkrete Situation mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Lösung für die erfolgreiche Fortsetzung Ihres Studiums finden.
Einschreibung für Lehrveranstaltungen
Ab dem 10.Dezember findet an der TU Dresden aufgrund der stiegenden Infektionszahlen keine Präsenzlehre mehr statt.
Bitte melden Sie sich für Ihre Lehrveranstaltungen über die Lernplattform OPAL ran, damit Sie E-Learning-Angebote aus Ihrem Fachbereich wahrnehmen können. Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Studiengang die Einschreibung über selma notwendig ist. Eine Übersicht zu den hiervon betroffenen Studiengängen finden Sie auf der Webseite „Prüfungs- und Lehrveranstaltungsmanagement in selma“. Bei weitergehenden Fragen zur Einschreibung in selma wenden Sie sich bitte an Ihr Studienbüro oder ServiceCenterStudium.
Bitte informieren Sie sich auch auf der Hauptseite über aktuelle Informationen für die gesamte TU Dresden.
Gasthöreranträge können weiterhin gestellt werden. Interessierte informieren sich bitte vor Antragstellung bei der jeweiligen Lehrkraft, ob eine Teilnahme an der virtuellen Lehrveranstaltung möglich ist. Da für den späteren Zugang zur Lehrveranstaltung ein Gast-Login benötigt wird, kann das Gast-Login mit beantragt werden. Das ist formlos auf dem Gasthörerantrag und unter zusätzlicher Angabe des Geburtsorts möglich. Das Formular für den Gasthörerantrag kann wie bisher schon auf der Webseite als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Bitte senden Sie die Gasthöreranträge per Mail an das Zentrum für Weiterbildung.
Prüfungen/Zeugnisse
Festlegungen für den Prüfungsbetrieb für das Wintersemester 2020/2021 (23.11.2020)
Hinweise, wie Prüfungen durchgeführt werden sollen: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/ressourcen/dateien/corona_imstudium/2020-06-05_Festlegungen_Pruefungen_DE_TUD.pdf?lang=de
Hygieneregeln für Präsenzprüfungen: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/ressourcen/dateien/corona_imstudium/20200609_Hygieneregeln.pdf?lang=de
Bei Fragen zu anstehenden Prüfungen (auch zur Abgabe von Abschlussarbeiten), wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt Ihres Fachbereichs. Nutzen Sie dafür die Übersicht aller Prüfungsämter. Studierende des Lehramts wenden sich direkt an das Zentrum für Lehrerbildung-, Schul- und Berufsbildungsforschung (ZLSB).
Es können Web-Meetings genutzt werden. Details sind mit den Prüfenden abzuklären. Der Prüfungsausschuss sollte bei der Entscheidung angemessen eingebunden werden. Zur Herstellung der Hochschulöffentlichkeit muss das Meeting offen sein. Die Bekanntgabe der Verteidigungen kann z.B. über eine hochschulweite Webseite erfolgen, deren Adresse über den Gesamtverteiler bekannt gemacht werden könnte. Die Detailabstimmung erfolgt mit dem Dezernat 7. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) der TUD hat dazu bei früheren Anfragen folgende Hinweise gegeben: Aus Datenschutzgründen soll keine elektronische Aufzeichnung stattfinden, sondern es soll herkömmlich protokolliert werden. Hierüber ist die zu prüfende Person vor Beginn der Prüfung aufzuklären. Darüber hinaus ist nach Auskunft des DSB der TUD dafür Sorge zu tragen, dass die Verbindung verschlüsselt wird. Die Maßgaben des Prüfungsverfahrens und der Prüfungsordnung sind trotz der Durchführung per Videokonferenz ebenfalls einzuhalten. Gleiches gilt für Promotionsverfahren. Zu denken sind an die Aspekte der Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit von Prüfungen, Beratung über Prüfungsergebnisse mit geschlossenem Teilnehmendenkreis oder ordnungsgemäße Bestellung und Beteiligung von Prüfenden und Beisitzenden. Diese Dinge lassen sich auch bei Videokonferenzen lösen. Technisch muss die Videokonferenz störungsfrei laufen; es muss sichergestellt sein, dass die per Videokonferenz zugeschaltete Person die Prüfungsgespräche gut vernehmen kann und gut vernehmbar ist, nicht abgelenkt wird etc. Sichergestellt werden muss außerdem so gut wie möglich, dass die zu prüfende Person keine Möglichkeit der Täuschung über die Prüfungsleistung hat. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Prüfenden die Prüfungsleistung vollständig und unmittelbar zur Kenntnis und damit auch selbständig bewerten können.
Je nach Studiengang gibt es verschiedene Formen von Praktika (z.B. Laborpraktika, Praktika in Schulen oder in Unternehmen), deshalb ist keine pauschale Aussage, wie mit Pflichtpraktika während der Corona-Pandemie umzugehen ist, möglich. Bitte nehmen Sie in Ihrer Fakultät mit der für Praktika verantwortlichen Person Kontakt auf, um mögliche Abwandlungen und Änderungen bei der Durchführung des Praktikums abzustimmen.
Ab dem 4.5.2020 dürfen Studierende im Rahmen Ihrer Abschlussarbeiten (BA/MA/Diplom/StEx) in Laborräumen der TU Dresden experimentelle Arbeiten durchführen, wenn hierbei die Vorgaben des Prorektors Forschung (https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/ressourcen/dateien/corona/rundmails/20200414_Rundmail_Wiederaufnahme-laborbasierte-Forschung_de.pdf) eingehalten werden. Verantwortlich ist der betreuende Hochschullehrer bzw. die betreuende Hochschullehrerin.
Der Prorektor für Bildung und Internationales hat Festlegungen zur Durchführung von Prüfungsleistungen an der TU Dresden während der Corona-Pandemie mit Datum vom 4. Mai 2020 erlassen. Darin ist festgelegt, dass „auch wesentlich abweichende Prüfungsformate durch die Prüferinnen und Prüfer angeboten“ werden können. Das heißt für Sie, dass Sie gegebenenfalls einen neuen oder modifizierten Antrag auf Nachteilsausgleich stellen müssen, damit Ihre Beeinträchtigung auch in dem veränderten Prüfungsformat entsprechend berücksichtigt wird.
Es beraten Sie dazu gern:
Prof. Dr.-Ing. Gesine Marquardt und Prof. Dr. Gerhard Weber
Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
www.tu-dresden.de/bfsb
Dipl.-Päd. Anja Winkler
Zertifizierte Peer Counselorin (ISL)/Peer-to-Peer-Beraterin für Studieninteressierte, Studierende und Beschäftigte mit Behinderung/chronischer Erkrankung. anja.winkler4@tu-dresden.de
Hier finden Sie Fragen & Antworten im Kontext der Nichtanrechnung eines Semesters verbunden mit abgelegten Prüfungsleistungen:
Frage: Da die Nichtanrechung erst im nächsten Semester erfolgen kann: Was passiert mit Studierenden, deren Regelstudienzeit in diesem Semester abläuft?
Antwort: Im Prüfungsverfahren passiert diesen Studierenden nichts, da die erste maßgebliche Frist erst 4 Semester nach Abschluss der Regelstudienzeit greift. Dann allerdings tritt ein erstmaliges fiktives Nichtbestehen der Abschlussprüfung ein, was die Studierenden aber durch die Nichtanrechnung des Semesters verhindern können.
Frage: Erfolgt eine Nichtanrechnung auch, wenn nur eine Prüfungsleistung nicht erbracht wurde?
Antwort: Ja, auch dann ist eine Nichtanrechnung möglich.
Frage: Wenn man alle Leistungen erbracht hat und eine zurückgibt, ist auch dann eine Nichtanrechnung möglich
Antwort: Ja, auch dann ist eine Nichtanrechnung möglich.
Frage: Verfallen Prüfungsleistungen bei einer Nichtanrechnung des Semesters?
Antwort: Nein.
Frage: Können alle Arten von Prüfungsleistungen zurückgegeben werden?
Antwort: Ja.
Frage: Darf man die Noten ohne Begründung zurückgeben?
Antwort: Ja, vgl. Erläuterung Nummer 4 zum Senatsbeschluss https://tu-dresden.de/intern/studium-und-lehre/ressourcen/dateien/studiengangsangelegenheiten/webseite-pruefungsmanagement_ab-juli-2019/Ausfuehrungsbestimmungen_090620.pdf
Frage: Wird die Rückgabe im Zeugnis vermerkt?
Antwort: Nein.
Internationales
Aufgrund der Covid 19 Pandemie gibt es derzeit weltweit sehr viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Dies betrifft auch Bereiche, die unter Umständen für Ihre geplante Bewerbung an der TU Dresden für das Sommersemester 2021 relevant sein können, wie z.B. die Möglichkeit, Sprachkurse und Sprachtests zu absolvieren, Dokumente beglaubigen zu lassen oder diese per Post zu verschicken.
Bitte kontaktieren Sie uns per Email, sollte Ihre Frage in den FAQs des Akademischen Auslandsamts zur Bewerbung trotz Coronakrise noch nicht beantwortet werden.
Auslandsaufenthalte
Einige wichtigen Fragen und Antworten hat das Auslandsamt bereits zusammengefasst.
Bei Fragen zu einem geplanten Auslandsaufenthalt wenden Sie sich bitte an die entsprechende Kontaktperson im Akademischen Auslandsamt oder an das ServiceCenterStudium.
Zu Praktika im Ausland finden Sie Informationen auf der Seite des LEONARDO-Büro Sachsen.
BAföG/Studienfinanzierung
Aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier bzw. auf den Seiten des Studentenwerkes Dresden.
Sie können beim BaföG-Amt einen Antrag auf Aktualisierung stellen, wenn sich das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners verringert hat. Sollte sich Ihr Studium auf Grund von Corona verzögern, berät das Studentenwerkes Dresden oder der Studierendenrat (www.stura.tu-dresden.de/beratung) über die Möglichkeit einer längeren Förderung.
Das Studentenwerk Dresden informiert (Stand 13.10.2020)
Hinzuverdienst-Gesetzesänderung beim BAföG
Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, den Hinzuverdienst von Auszubildenden aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen – rückwirkend ab 1. März und für die Dauer der vom Deutschen Bundestag festgestellten aktuellen epidemischen Lage von nationaler Tragweite - komplett von der Anrechnung auf den Bedarf nach dem BAföG auszunehmen. Die von den BAföG-Empfängern anzuzeigenden zusätzlichen Einkünfte (Kopie Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise) aus pandemiebedingten Tätigkeiten werden deshalb durch unser Amt erst am Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes mit allen anderen Gehaltsnachweisen geprüft.
Corona: Veränderte Einkommensverhältnisse? BAföG-Antrag stellen oder aktualisieren!
Auch wenn Sie bisher kein BAföG bekommen haben, könnte es sich nun für Sie lohnen, einen BAföG-Antrag zu stellen. Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen geben, falls es aufgrund der wirtschaftlichen Situation zu Änderungen in den eigenen Einkommensverhältnissen oder den Einkommensverhältnisses der Eltern kommt.
1. Wenn Sie Ihre Vollzeitausbildung bisher aus eigenem Einkommen finanzieren und Ihr Arbeitsplatz nun wegfällt, können Sie den Förderungsanspruch auf Leistungen nach dem BAföG prüfen lassen. Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie hier oder Sie nutzen den Online-Antrag des Freistaates Sachsen.
2. Soweit Sie aktuell einen laufenden Bewilligungszeitraum haben und die Einkommen Ihrer Eltern aufgrund der wirtschaftlichen Situation im Jahr 2020 voraussichtlich wesentlich geringer sein sollten, können Sie mit einem Antrag auf Aktualisierung prüfen lassen, ob im Bewilligungszeitraum ein höherer Förderungsanspruch entsteht. Beachten Sie aber bitte, dass in diesem Fall alle am Bewilligungszeitraum beteiligten Kalenderjahreseinkommen beachtlich sind, allso ggf. auch 2019 oder 2021. Sollten Sie einen solchen Antrag in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich bei uns vorher zu informieren. Schriftliches Informationsmaterial können wir Ihnen dann vor einer Antragstellung zusenden.
3. Können Ihre Eltern Ihnen den im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Unterhaltsbeitrag durch eine Einkommensminderung nicht mehr leisten und ist deshalb Ihre Ausbildung gefährdet, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG zu stellen. Auch in diesem Fall empfehlen wir vorher die Rücksprache mit unserem Amt für Ausbildungsförderung.
Aktuelle Information zum Thema: Jobverlust wegen Corona: Studentenwerke fordern Hilfen für Studierende
Ansprechpartner BAföG-Amt
https://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/ansprechpartner.html
BAföG-Antrag stellen
https://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/bafoeg.html
FAQ Studienfinanzierung
https://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/faq.html
Auswirkungen von pandemiebedingten Hochschulschließungen auf das BAföG
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zu den Auswirkungen von Hochschulschließungen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie:
Pandemiebedingte Schließungen von Hochschulen sowie von förderungsfähigen Ausbildungsstätten im Ausland (kurzfristige Schließungen von Ausbildungsstätten bzw. Verlängerung deren vorlesungsfreien Zeiten) sind für den Bezug der bewilligten BAföG-Leistungen unschädlich. Diese Schließzeiten werden im laufenden Bewilligungszeitraum vom Amt für Ausbildungsförderung als unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeiten behandelt.
Sobald die Ausbildungsstätten ein Online-Lehrangebot zur Verfügung stellen, um den Ausbildungsbetrieb auf diese Weise aufrecht zu erhalten, bleiben die Studierenden als Förderungsvoraussetzung verpflichtet, an diesem online-Lehrangebot teilzunehmen. Die Teilnahme ist Voraussetzung, um weiter die BAföG-Leistungen beziehen zu können. Endet der laufende Bewilligungszeitraum, erfordert die weitere Bewilligung von Förderungsleistungen einen vollständigen Wiederholungsantrag.
Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsbereich Studienfinanzierung zur Verfügung.
Für Studierende, die ihre Ausbildung im Ausland fortsetzen wollen und bereits einen Bewilligungsbescheid des zuständigen Auslandamtes erhalten haben, die Einreise ins Ausland aufgrund dortiger aktueller Einreisebeschränkungen zur Pandemievorsorge jedoch nicht möglich ist, gilt das oben Gesagte entsprechend. Auch in diesen Fällen erfolgt zunächst die BAföG-Weiterförderung im bisherigen Umfang bei Nutzung des evtl. vorhandenen Online-Lehrangebotes. Studierende, die im Ausland die Ausbildung betreiben, wenden sich mit ihren Fragen bitte an das für sie zuständige Auslandsamt.
Übersicht Ansprechpartner im BAföG-Amt
https://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/ansprechpartner.html
Was passiert, wenn ich mein Studium aus pandemiebedingten Gründen nicht pünktlich abschließen kann?
Bei Verzögerungen in Ihrem Studium ist es in bestimmten Fällen möglich, weiterhin BAföG zu gewähren. Ein Leistungsverzug aufgrund der Corona-Pandemie kann als ein solcher schwerwiegender Grund für die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus sein.
Die Corona-Pandemie als von Ihnen vorgetragener Grund für eine Verlängerung der Ausbildungsförderung muss ursächlich für die Verzögerung Ihres Studiums sein. Waren Sie bereits vorher in Verzug (z. B. aufgrund nichtbestandener Prüfungen, unentschuldigtem Fehlen o. ä.), können Gründe wie Schließung der Hochschule oder Ausfall von Vorlesungen nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten also nicht automatisch eine Verlängerung der Förderung aufgrund der Corona-Pandemie. Ihre Gründe werden vom Amt für Ausbildungsförderung in jedem Fall individuell geprüft.
Neben Ihrer schriftlichen Begründung des Leistungsverzugs auf dem Vordruck „Begründung für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer“ (Sie erhalten es bei ihrer zuständigen BAföG-Sachbearbeiterin) reichen Sie bitte einen Ausdruck Ihrer Notenübersicht ein, aus dem alle zum Erreichen des Abschlusses erforderlichen Studienleistungen und deren Ergebnisse (auch Abmeldungen wegen Krankheit, Termine Nichtbestehen und Wiederholungen, ggf. unentschuldigtes Fehlen o. a.) hervorgehen.
Unterstützung durch die TU Dresden
Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der TU Dresden (GFF) unterstützt Studierende, die durch die Corona-Pandemie vor finanziellen Herausforderungen stehen. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
KfW Kredit
Die Bundesregierung unterstützt Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, mit Darlehen. Bitte beachten informieren Sie sich über die Möglichkeit eines Darlehens auf der Seite der KfW. Der KfW-Kredit ist begrenzt bis 31.03.2021 zinsfrei gestellt und für alle Studierenden mit Wohnsitz in Deutschland geöffnet worden.
Es ist eine Verlängerung des Mietverhältnisses auch über die Regelstudienzeit hinaus möglich: https://www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/verlaengerung-mietvertrag.html. Studentische Fragestellerinnen oder Fragesteller wenden sich bitte direkt an das Studentenwerk.
Die Nichtanrechnung kann - wie auch die Beurlaubung - Auswirkungen auf finanzielle Leistungen an Studierende haben. Studierende sollten sich unbedingt vor einer Beantragung der Nichtanrechnung mit den zuständigen Geldgebern abstimmen. Für BAföG-Beziehende hat eine Nichtanrechnung keine positiven Auswirkungen auf die Förderungsdauer. Zu den Möglichkeiten einer verlängerten Förderung berät das Studentenwerk oder der Studierendenrat.
Bibliotheken
Die SLUB erhält ihren Wissensbar-Service aufrecht. Die vielfältigen Beratungsangebote finden online statt (bspw. via Skype Audio/ Video) oder per Telefon. Hier geht es zur Terminbuchung. Außerdem gibt es ein erweitertes Angebot an E-Tutorials. Eine Übersicht finden Sie hier. Zahlreiche Kurse, zum Beispiel zu den Themen Recherchieren, Literaturverwaltung oder Kommunikationsstrategien für Projektteams, bietet die SLUB als Webinare an. Hier geht es zur Veranstaltungsübersicht.
Alle digitalen Angebote der SLUB stehen wie gewohnt zur Verfügung. Neben elektronischen Publikationen sind zahlreiche Datenbanken für TU-Angehörige ortsunabhängig zugänglich. Um Ihnen Forschung und Recherche in Zeiten von Corona zu erleichtern, haben einige Verlage und Datenbankanbieter den Zugriff auf ihre Angebote erweitert, einen Überblick finden Sie hier.
SLUB and Go: Derzeit kontaktarmer Ausleihservice
Zusätzlich zu den erweiterten digitalen Services in der Corona-Krise hat die SLUB derzeit für einen kontaktarmen Ausleihbetrieb unter Auflagen geöffnet. Oberster Grundsatz bleibt, unser aller Gesundheit nicht zu gefährden und die weitere Verbreitung von COVID-19 bestmöglich zu verhindern. Alle SLUB-Standorte sind mit eingeschränkten Öffnungszeiten für den Ausleihservice SLUB and Go zugänglich.
Die SLUB setzt weiterhin bevorzugt auf Online-Service – hier finden Sie einen Überblick zu allen digitalen Services. Der gebührenfreie Scan-Lieferdienst SLUB on Demand für Studierende und Forschende der TU Dresden bleibt bestehen. Mit dem neuen kontaktarmen Ausleihservice wird allen SLUB-Nutzenden unter Einhaltung der behördlichen Auflagen nun aber auch Zugriff auf dringend benötigte, ausschließlich analog verfügbare Literatur ermöglicht.
Das Motto lautet SLUB and Go. In der Corona-Krise funktioniert ein Besuch vor Ort wie im Supermarkt: vorab Einkaufszettel schreiben, Termin auswählen, Mundschutz anlegen und möglichst schnell die benötigten geistigen Lebensmittel besorgen. Alle, die den Ausleihservice nutzen möchten, informieren sich bitte vorab unter www.slubdd.de/slubandgo und buchen online einen Termin. Ausführliche Informationen zu sämtlichen aktuellen Services finden Sie in der COVID19-Checkliste unter www.slubdd.de/corona. Auch auf Twitter, Facebook und Instagram bleiben Sie tagesaktuell auf dem Laufenden. Für den Besuch der Zweigbibliotheken ist keine Terminbuchung erforderlich.
Die automatische Verlängerung der Leihfrist für Medien, die bereits vor Schließung der SLUB entliehen wurden, wird ab dem 25.5.2020 eingestellt. Es gilt wieder die reguläre Leihfrist von vier Wochen (AV-Medien zwei Wochen). Sofern entliehene Medien nicht vorgemerkt sind, können diese online im Benutzerkonto verlängert werden, ansonsten wird die Mahngebühr fällig. Nach der Öffnung aller Standorte werden ab dem 2.6.2020 wieder Mahngebühren für nicht fristgerecht zurückgegebene Medien erhoben.
Für Angehörige der TU Dresden bietet die SLUB während den derzeitigen Einschränkungen in dringenden Fällen den kostenfreien Scan-Lieferdienst SLUB on Demand an. Dieser ist für alle Angehörigen der TU Dresden mit gültigem SLUB-Ausweis verfügbar und auf max. drei Bestellungen pro Woche begrenzt. Falls Sie Bücher benötigen, die noch nicht im Bestand der SLUB sind, können Sie Ihre Erwerbungswünsche wie gewohnt über das Kauftipp-Formular zusenden. Ausführliche Informationen zu SLUB on Demand gibt es hier.
SLUB and Go: Derzeit kontaktarmer Ausleihservice
Zusätzlich zu den erweiterten digitalen Services in der Corona-Krise bietet die SLUB derzeit einen kontaktarmen Ausleihbetrieb unter Auflagen an. Oberster Grundsatz bleibt, unser aller Gesundheit nicht zu gefährden und die weitere Verbreitung von COVID-19 bestmöglich zu verhindern. Alle SLUB-Standorte sind mit eingeschränkten Öffnungszeiten für den Ausleihservice SLUB and Go zugänglich.
Die SLUB setzt weiterhin bevorzugt auf Online-Service – hier finden Sie einen Überblick zu allen digitalen Services. Der gebührenfreie Scan-Lieferdienst SLUB on Demand für Studierende und Forschende der TU Dresden bleibt bestehen. Mit dem neuen kontaktarmen Ausleihservice wird allen SLUB-Nutzenden unter Einhaltung der behördlichen Auflagen nun aber auch Zugriff auf dringend benötigte, ausschließlich analog verfügbare Literatur ermöglicht.
Das Motto lautet SLUB and Go. In der Corona-Krise funktioniert ein Besuch vor Ort wie im Supermarkt: vorab Einkaufszettel schreiben, Termin auswählen, Mundschutz anlegen und möglichst schnell die benötigten geistigen Lebensmittel besorgen. Alle, die den Ausleihservice nutzen möchten, informieren sich bitte vorab unter www.slubdd.de/slubandgo und buchen online einen Termin. Ausführliche Informationen zu sämtlichen aktuellen Services finden Sie in der COVID19-Checkliste unter www.slubdd.de/corona. Auch auf Twitter, Facebook und Instagram bleiben Sie tagesaktuell auf dem Laufenden. Für den Besuch der Zweigbibliotheken ist keine Terminbuchung erforderlich.
Erreichbarkeit der Service- und Beratungseinrichtungen
Momentan bieten die Service- und Beratungseinrichtungen der TU Dresden nur eingeschränkt persönliche Sprechzeiten an. Alle Einrichtungen sind jedoch per E-Mail, Telefon und zum Teil auch über Chat und telefonische Sprechzeiten erreichbar. Workshops werden zum Teil als Webinare angeboten. Bitte informieren Sie sich unter Beratung und Service über die derzeitige Erreichbarkeit.
Bei Fragen zum Thema Studium wenden Sie sich bitte telefonisch +49 351 463 42000 oder per E-Mail an das ServiceCenterStudium. Wir beantworten Ihre Fragen oder leiten Sie an die Kollegen und Kolleginnen aus den Fachabteilungen weiter.
Die TU Dresden bietet ihren Beschäftigten und Studierenden gemeinsam mit dem Studentenwerk auch in den Zeiten des eingeschränkten Präsenzbetriebs psychosoziale, medizinische und organisatorische Beratungs- und Unterstützungsangebote per Telefon und E-Mail. Für Studierende: Sie können per E-Mail einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen und wir antworten umgehend mit einem Terminvorschlag.
Das Studentenwerk Dresden bietet per Telefon, E-Mail und teils persönlich Beratungsangebote zu verschiedenen Themen rund um das Studium an. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Studentenwerkes über aktuelle Sprechzeiten.
Studium mit Kind
Urlaubssemester
Schwangere und Studierende mit Kind(ern) können sich beim Immatrikulationsamt für die Zeit der Mutterschutzfrist bzw. die gesetzliche Elternzeit vom Studium beurlauben lassen. In Anlehnung an das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) stehen Studierenden laut Sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) während der ersten drei Lebensjahre des Kindes insgesamt sechs zusätzliche Urlaubssemester zur Kinderbetreuung zur Verfügung. Welche Möglichkeiten darüber hinaus derzeit bestehen, können Studierende in den FAQ´s unter dem Menüpunkt „Immatrikulation und Rückmeldung“ nachlesen.
Teilzeitstudium
Derzeit ist es an der TU Dresden in allen angebotenen Fernstudiengängen sowie in vielen Direktstudiengängen möglich, ein Teilzeitstudium aufzunehmen.
Organisation des Wintersemesters 2020/2021
Die TU Dresden hat sich am 11.08.2020 auf Prinzipien zur Organisation des Wintersemesters 2020/2021 verständigt. Der Prorektor Bildung hat für den Prüfungsbetrieb im Wintersemester 2020/2021 (23.11.2020) Festlegungen getroffen. Die hochschulweiten Festlegungen für Studium und Prüfungsverfahren zur Abfederung der durch die Corona-Krise verursachten Rechtsunsicherheiten, Grundsatzbeschlüsse des Senats für das Wintersemester 2020/2021 gelten ab dem 26.10.2020. In diesen besonderen Zeiten können Sie sich als Studierende mit Familienaufgaben des Verständnisses Ihrer Dozierenden / Modulverantwortlichen sicher sein, wenn manche Aufgaben nicht in der geplanten Zeit zu schaffen waren. Teilen Sie deshalb ganz offen Ihre aktuellen Herausforderungen mit und entwickeln Sie gemeinsam individuelle Lösungen, die für beide Seiten passend sind. Sollten Sie Unterstützung bei der Lösungssuche benötigen, können Sie sich auch an das Campusbüro Uni mit Kind oder das Sachgebiet 9.3 Diversity Management, Koordinatorin für Familienfreundlichkeit der TU Dresden, wenden.
Erweiterter Nachteilsausgleich
Unabhängig von der Corona-Pandemie kann der erweiterte Nachteilsausgleich – wenn dieser in Ihrer Prüfungsordnung verankert ist - für Prüfungsleistungen formlos bei der / dem Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden. Gemäß § 5 Absatz 4 Musterprüfungsordnung TUD - Arten der Prüfungsleistungen heißt es:
Macht die bzw. der Studierende glaubhaft, wegen der Betreuung eigener Kinder bis zum 14. Lebensjahr Prüfungsleistungen nicht wie vorgeschrieben erbringen zu können, gestattet die bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag der bzw. des Studierenden, die Prüfungsleistungen in gleichwertiger Weise abzulegen. Wie die Prüfungsleistung zu erbringen ist, entscheidet die bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende in Absprache mit der zuständigen Prüferin bzw. dem zuständigen Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen. Über eine angemessene Maßnahme zum Nachteilsausgleich entscheidet die bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende. Als geeignete Maßnahmen zum Nachteilsausgleich kommen zum Beispiel verlängerte Bearbeitungszeiten, Bearbeitungspausen, Nutzung anderer Medien, Nutzung anderer Prüfungsräume innerhalb der Hochschule oder ein anderer Prüfungstermin in Betracht. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen.
Weitere Ansprechpartner:innen sind die Prüfungsämter, die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und die Fachschaftsräte. Gern unterstützt Sie auch das Campusbüro Uni mit Kind bei der Inanspruchnahme des erweiterten Nachteilsausgleichs.
Mutterschutzzeit
In der Musterprüfungsordnung der TU Dresden (vgl. § 3 Absatz 4 Musterprüfungsordnung - Fristen und Termine) ist für Fristläufe im Zusammenhang mit der Erbringung der Abschlussprüfung folgendes geregelt:
In der Mutterschutzzeit beginnt kein Fristlauf und sie wird auf laufende Fristen nicht angerechnet. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Elternzeit wird auf § 12 Absatz 2 der Immatrikulationsordnung der Technischen Universität Dresden verwiesen.
Sie entspricht nicht der Option verlängerter Bearbeitungszeiten im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Nachteilsausgleich.
Kommunale Kinderbetreuung
Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind mit Ausnahme einer unter den Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung möglichen Notbetreuung bis einschließlich 07.02.2021 geschlossen. Eine entsprechende Corona-Schutzverordnung hat das sächsische Kabinett am 08.01.2021 beschlossen.
Die Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf die kommunale Kindernotbetreuung sind in den Anlagen 1 und 2 der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung benannt. Generell gilt, dass der Anspruch auf Notfallbetreuung immer in der Einrichtung geltend zu machen ist, in der die Kinder normalerweise betreut werden. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die Kitas/Schulen Ihrer Kinder.
Flexible Kinderbetreuung der TUD
Während der Corona-Pandemie von Januar bis März 2021 haben jetzt auch Studierende mit Kind(ern) die Möglichkeit, für Ihre Prüfungstermine das Angebot der flexiblen Kinderbetreuung der TUD (in Kooperation mit der Agentur Wirbelwind) zu nutzen.
Campus-Nest des Studentenwerks Dresden
Auch das Campus-Nest unterliegt den Auflagen für die Kinderbetreuung und hat bis zum 07.02.2021 geschlossen.
Private Babysitter
Sollten Sie keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, können Sie sich bei privaten Babysitteragenturen erkundigen, ob diese Sie bei der Kinderbetreuung unterstützen können und zu welchen Konditionen.
Kinder-Krank-Tage
Ist das Kind krank, dürfen Eltern zu Hause bleiben und es pflegen. Bislang galt: Elternpaare bekommen zusammen 20 bezahlte Krankentage (jeder Elternteil zehn) und Alleinerziehende insgesamt 20 - und zwar für alle Kinder unter zwölf Jahren.
Wegen der Corona-Krise ist die Anzahl der Kinderkrankentage bereits im Jahr 2020 aufgestockt worden. Diese Regelung ist nun für das Jahr 2021 verlängert worden. In Anspruch genommen werden dürfen die Kinderkrankentage also nicht nur, wenn ein krankes Kind zu Hause betreut werden muss, sondern auch, wenn Schule oder Kita aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind.
Auch jenseits des digitalen Semesterstarts und des eingeschränkten Präsenzlehrbetriebes spüren Studierende mit Familienaufgaben die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie. So fallen Nebenjobs im Bereich Großveranstaltungen oder der Gastronomie weg. Viele Fragen tauchen dafür auf: Haben Studierende jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Wohngeld? Hat der verschobene Semesterstart Auswirkungen auf den BAföG-Bezug? Haben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einen Einfluss auf die Kindesunterhaltszahlungen? Fragen wie diese werden in der Familienserviceeinrichtung Campusbüro Uni mit Kind, einer Kooperationseinrichtung zwischen TU Dresden und Studentenwerk Dresden sowie in der Sozialberatung des Studentenwerks Dresden beantwortet.
Regelstudienzeit und BAföG
Der Sächsische Landtag hat am 16. Dezember 2020 das Bildungsstärkungsgesetz beschlossen und in dem Zuge auch das Hochschulfreiheitsgesetz in einem wesentlichen Punkt novelliert. Konkret wurde damit die Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um die Zeit des Sommersemesters 2020 und des aktuell laufenden Wintersemesters verabschiedet. Damit haben Studierende Rechtssicherheit, dass ihnen Corona-bedingt keine Nachteile beim Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ihr Studium entstehen.
Elterngeld
Die außergewöhnliche Situation durch das neuartige Coronavirus stellt eine besondere Härte dar. Damit Eltern beim Elterngeld keine Nachteile durch die Folgen der Corona-Pandemie entstehen, wurde dieses vorübergehend angepasst.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten.
Entlastungsbetrag
Um der besonderen Situation von Alleinerziehenden Rechnung zu tragen, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, geregelt im § 24 b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
Hilfen für notleidende Studierende
Corona-Hilfsfonds der Gesellschaft von Freunden und Förderern (GFF)
Ab sofort können Studierende der TU Dresden, die sich auf Grund der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten befinden, wieder einen Antrag auf Soforthilfe aus dem Corona-Hilfsfonds stellen. Wer sich nachweislich infolge der Einschränkungen in einer Notlage befindet, kann einmalig bis zu 450 Euro erhalten.
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für deutsche und ausländische Studierende, die wegen Corona in finanzielle Notlage geraten sind
Hier finden Sie detaillierte Informationen.
BMBF Überbrückungshilfe
Studierende in pandemiebedingten Notlagen können vom 20.11.2020 bis 31.03.2021 erneut die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantragen.
Notlagenbeihilfe des Studentenwerks Dresden
Sollten Sie im Studium in eine vorübergehende, nicht selbst verschuldete Notlage geraten, versucht die Sozialberatung des Studentenwerks Dresden Ihnen zu helfen.
Lotse für Corona-Hilfen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das BMAS stellt eine schematische Übersicht zur Verfügung, die eine Orientierung über Hilfen gibt, die während der Corona-Krise bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Ebenso wird in dem Lotsen auf die Institutionen verlinkt, bei denen diese Leistungen zu beantragen sind.
Tipps für ein Studium / die Arbeit zu Hause mit Kindern
Studium und/oder Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen, ist bisweilen ein kaum leistbarer Spagat. Folgende Tipps sind Anregungen, wie dieser vielleicht etwas besser gelingen kann.
Tipp 1: Planen, planen, planen
Versehen Sie jeden Tag mit einem Programm, planen Sie ihn durch und halten Sie die einzelnen Etappen in einem Stundenplan fest. Beziehen Sie ältere Kinder gerne in die Planung mit ein und platzieren Sie den Stundenplan dort, wo ihn alle nachsehen können. Eine Tafel in der Küche eignet sich zum Beispiel gut.
Tipp 2: Gemeinsame und getrennte Phasen festlegen
Teilen Sie die zur Verfügung stehende Zeit in Phasen ein, die Sie gemeinsam verbringen und in solche, in denen sich Ihre Kinder selbstständig beschäftigen. Planen Sie neben dem gemeinsamen Frühstück, Mittag- und Abendessen auch Beschäftigungen mit körperlicher Aktivität, zum Beispiel einen Spaziergang, ein.
Tipp 3: Den Morgen und den Abend nutzen
Nutzen Sie die Zeit früh morgens und am späteren Abend, wenn Ihre Kinder schlafen, zum konzentrierten Arbeiten.
Tipp 4: Den Arbeitstag gemeinsam einläuten
Schaffen Sie sich ein festes Ritual, mit dem Sie morgens gemeinsam in Ihre erste Lern- bzw. Arbeitsphase starten. Es hilft Ihnen dabei, ohne Ortswechsel in einen anderen Modus zu wechseln.
Tipp 5: Einen festen Arbeitsbereich schaffen
Richten Sie sich nach Möglichkeit einen festen, abgegrenzten Bereich ein, in dem Sie ungestört arbeiten können. Eine räumliche Trennung von den Bereichen, in denen sich Ihre Kinder allein beschäftigen, ist in der Regel sehr hilfreich.
Tipp 6: Die Betreuung aufteilen
Bei Ihnen sind beide Elternteile zu Hause? Dann wechseln Sie sich als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Ihre Kinder ab. Oft hilft eine Raum-Regelung: Dabei arbeiten die beiden Elternteile in verschiedenen Räumen, beispielsweise im Wohn- und im Arbeitszimmer. Die Person, die im Wohnzimmer arbeitet, ist für die Kinder ansprechbar. Die- oder derjenige im Arbeitszimmer bleibt ungestört. Im Laufe des Tages wechseln Sie einfach die Räume, um einander abzulösen. Weiter Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Lernen zu Hause
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lernen zu Hause hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus zusammengestellt.
Kindgerechte Erklärung zum Coronavirus
Auch wenn Ihr Kind noch zu jung ist, um die Situation zu verstehen, können Sie das alles bestimmende Thema nicht von ihm fernhalten. Helfen Sie Ihrem Kind mit klaren und altersgerechten Informationen dabei, sich an die Umstände, in denen Sie sich befinden, zu gewöhnen.
Beschäftigungsideen für Eltern und Kinder
Die Schulen und Kitas sind bis auf die Notbetreuung noch geschlossen und Treffen mit anderen Kindern außerhalb des eigenen Haushaltes eingeschränkt. Um den Alltag mit Kindern dennoch spielerisch und abwechslungsreich zu gestalten, ist viel Kreativität gefragt. Eine Sammlung von Beschäftigungsmöglichkeiten finden Sie im Folgenden.
Derzeit verbringen Schul- und Kitakinder den ganzen Tag zu Hause. Um trotzdem Bewegung in die heimischen vier Wände zu bringen, veranstaltet ALBA BERLIN mit dem Online-Programm "Sport macht Spaß" jeden Samstag zwei digitale Schulstunden (Kita & Schule) für alle Kinder und Jugendlichen – zum Ansehen und Mitmachen.
Beratungs- und Serviceeinrichtungen der TU Dresden
Für Beratungsanliegen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie stehen Ihnen diverse Beratungs- und Serviceeinrichtungen an der TU Dresden zur Verfügung.
Als Kooperationseinrichtung von TU Dresden und Studentenwerk Dresden können Sie Ihre Beratungsanfragen gern an die Familienserviceeinrichtung Campusbüro Uni mit Kind richten.
Beratungs- und Serviceangebote des Studentenwerks Dresden
Das Studentenwerk Dresden bietet per Telefon, E-Mail und teils persönlich Beratungsangebote zu verschiedenen Themen rund um das Studium sowie zum Studium mit Kind an.
Beratungsangebote des Jugendamtes Dresden
Die Corona-Situation ist für alle Lebensbereiche eine Herausforderung, insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche. Wenn der Kontakt zu Gleichaltrigen und Freunden fehlt, das Familiensystem durch die abzusichernde Betreuung stark beansprucht ist und der eigene Bewegungsradius zum Schutz vor einer Infektion eingeschränkt wird, können Spannungen und Konflikte entstehen. Um hier beratend zur Seite zu stehen, hat das Jugendamt eine Beratungshotline geschaltet.
Mensen
Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten von Mensen und Cafeterien finden Sie auf den Seiten des Studentenwerkes Dresden.
Informationen für Lehrende
Entscheidungsstruktur
Grundsatzfestlegungen zum Lehr- und Prüfungsbetrieb bis zur Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs fasst der Corona-Krisenstab der TU Dresden.
Innerhalb dieser Festlegungen organisiert der „Planungsstab Lehrbetrieb“ unter Leitung des Prorektors für Bildung und Internationales (PBI) den Lehr- und Prüfungsbetrieb bis zur Wiederaufnahme des Präsenzlehrbetriebs. Der „Planungsstab Lehrbetrieb“ setzt sich aus Vertretern der Senatskommission Lehre, aus Vertretern der zentralen Verwaltung und des ZiLL, sowie Experten insbesondere zum Thema E-Learning zusammen. Neue grundsätzliche Fragen bereitet der „Planungsstab Lehrbetrieb“ auf und legt sie dem Corona-Krisenstab zur Entscheidung vor.
Innerhalb der Festlegungen von Corona-Krisenstab und „Planungsstab Lehrbetrieb“ agieren die Träger der Studiengänge in eigener Verantwortung unter maximaler Einbeziehung der etablierten Gremien (Studienkommission, Fakultätsrat, Prüfungsausschuss). Offenen Fragen werden gesammelt und an den „Planungsstab Lehrbetrieb“ weitergeleitet.
Innerhalb der Festlegungen der Träger der Studiengänge, agieren Lehrende und Prüfende in eigener Verantwortung. Offene Fragen werden an den Träger des Studiengangs (Lehrbetrieb → Studiendekan; Prüfungsbetrieb → Vorsitzender des Prüfungsausschusses) weitergeleitet.
Entwicklung von Online-Lehrangeboten
Im Wintersemester 2020/2021 werden folgende Tools und digitale Umgebungen für den digitalen Lehrbetrieb zur Verfügung stehen (https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/rektorat/prorektor-bildung/zill/e-learning/corona/tooluebersicht). Bitte beachten Sie hier insbesondere, dass die Videoplattform MAGMA durch die neue hochschulübergreifende Plattform Videocampus Sachsen (VCS), die ab dem 01.10. 2020 zur Verfügung stehen soll, abgelöst werden wird:
Lernmanagementsystem
- Lernplattform OPAL (synchrone und asynchrone Lern- und Lehrszenarien, Studierendenkommunikation, Verwaltung Lernergebnisse, Bereitstellung Materialien usw.)
Bereitstellung und Austausch von Dateien
- Lernplattform OPAL
- Cloudstore (cloud-basierter Speicher)
Videokonferenzdienste (für synchrone Lehr-, Prüfungs- und Kommunikationsangebote)
- BigBlueButton
- DFN Adobe Connect
- GoToMeeting
- Jitsi
- Pexip/DFNconf (insb. für Streaming)
- Zoom
Bereitstellung von Videos/Audio
- Videocampus Sachsen (VCS) ab 01.10.2020 als Nachfolger von MAGMA
Überprüfung des Lernfortschritts (E-Assessment) und Prüfungen
- Lernplattform OPAL mit Aufgaben- und Testbaustein (über Testsuite ONYX)
- gesonderte Prüfungsplattform OPAL Exam@TUD
Live-Umfragen
- Invote
Synchrone Zusammenarbeit
- Chatdienst Matrix (derzeit bis 31.12.2020)
- Sharepoint
Unterstützung zu den einzelnen Tools, Einsatzmöglichkeiten sowie Weiterbildungen und Beratungen hierzu erhalten Sie am ZiLL (das ZiLL hat erste Handlungsempfehlungen zur Gestaltung und Einrichtung des Online-Lehrbetriebs erstellt) und am ZIH vom E-Learning-Support. Informationen hierzu finden Sie auf den Corona-Webseiten zum Thema E-Learning (https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/rektorat/prorektor-bildung/zill/e-learning/corona/tooluebersicht).
Bitte nutzen Sie auch die Weiterbildungs- und Beratungsangebote des Zentrums für Weiterbildung (ZfW), z.B. zur hochschul- und mediendidaktische Online-Beratung, Online-Weiterbildung zu Open Educational Resources (OER) in der digitalen Hochschullehre, Online-Beratung und Weiterbildung zu tutorieller Lehre (https://tu-dresden.de/karriere/weiterbildung/wissenschaftliches-personal/index).
Die Rechtsgrundlagen zur Bereitstellung von Literatur im OPAL für Sie als Lehrende sind §60a und §60c UrhG: Sie dürfen demnach zum Zweck der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bis zu 15 Prozent eines Werkes vervielfältigen, verbreiten und einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich machen. Diese Übersicht zeigt, welche Materialien in der Hochschullehre elektronisch zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Rechtsgrundlage für die Bibliotheken bilden die §60b und §60e UrhG: Auf Einzelbestellung dürfen Bibliotheken zu nicht kommerziellen Zwecken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes übermitteln, sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.
Wenn Sie für die digitale Lehre Medien und Literatur benötigen, die im Bestand der SLUB nur in gedruckter oder physischer Form vorliegen, können Sie sich gern mit konkreten Bedarfen an die SLUB wenden, die bei der Zusammenstellung digitaler Semesterapparate unterstützt.
Wenn Sie die Dateien in Opal einstellen, achten Sie bitte darauf, dass:
- der Opal-Kurs passwortgeschützt und nur für einen abgegrenzten Kreis von Studierenden zugänglich ist,
- die Dateien im erlaubten Umfang nur für den Zeitraum des Semesters für die wissenschaftliche Arbeit der Studierenden zur Verfügung gestellt werden,
- die Studierenden darauf hingewiesen werden, dass die Weitergabe der Dateien an Dritte nicht gestattet ist. Die Kopien dienen ausschließlich dem eigenen privaten und wissenschaftlichen Arbeiten,
- die Dateien nach Ablauf der Bearbeitungszeit wieder aus dem Opal-Kurs entfernt werden.
Eine Übersichtsseite zu bereits verfügbaren erweiterten Volltext- und Datenbankangeboten finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich auch im Blog der SLUB zu aktuellen Entwicklungen.
Wenn Sie für die digitale Lehre Medien und Literatur benötigen, die im Bestand der SLUB nur in gedruckter oder physischer Form vorliegen, unterstützt Sie die SLUB gern bei der Zusammenstellung digitaler Semesterapparate:
- Sie senden der SLUB vorab Informationen zu benötigter Literatur, die nicht ohnehin im Campusbereich online verfügbar ist und die Sie über OPAL passwortgeschützt in diesem Semester zugänglich machen wollen (bitte kennzeichnen Sie davon die 3 wichtigsten Quellen, die Ihre Student/innen als erste Quellen zeitnah benötigen und die in einer ersten Dokumentenlieferung enthalten sein sollen – bei der Vielzahl von Modulen in der TU Dresden ist aus Kapazitätsgründen ein solches Ranking erforderlich).
- Die SLUB bereitet Ihre Anforderungen im Rahmen der urheberrechtlichen Möglichkeiten für Sie als PDF vor und Sie können die Materialien den Studierenden über OPAL direkt und somit an zentraler Stelle zur Verfügung stellen (mit diesem Verfahren vermeiden wir Mehrfachbestellungen identischer Materialien an #SLUB_on_Demand und gewinnen mehr Zeit für die Bereitstellung weiterer Inhalte).
- Die Rechtsgrundlagen für Sie als Lehrende sind dabei §60a und §60c UrhG: Sie dürfen demnach zum Zweck der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bis zu 15 Prozent eines Werkes vervielfältigen, verbreiten und einem begrenzen Nutzerkreis zugänglich machen. Diese Übersicht zeigt, welche Materialien in der Hochschullehre elektronisch zur Verfügung gestellt werden dürfen.
- Die Rechtsgrundlage für uns als Bibliothek bilden die §60b und §60e UrhG: Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.
Wenn Sie die Dateien in Opal einstellen, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- der Opal-Kurs ist passwortgeschützt und nur für einen abgegrenzten Kreis von Studierenden zugänglich
- die Dateien stehen im erlaubten Umfang nur für den Zeitraum des Semesters für die wissenschaftliche Arbeit der Studierenden zur Verfügung
- die Studierenden werden darauf hingewiesen, dass die Weitergabe der Dateien an Dritte nicht gestattet ist, die Kopien dienen ausschließlich dem eigenen privaten und wissenschaftlichen Arbeiten
- die Dateien werden nach Ablauf der Bearbeitungszeit wieder aus dem Opal-Kurs entfernt
Die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben Tipps für barrierefreie Lehre, insbesondere mit Hinweisen auf Videokonferenzen und BigBlueButton erarbeitet.
Darüber hinaus müssen auf der Grundlage des Barrierefreie-Websites-Gesetzes (BfWebG) seit 2018 alle digital veröffentlichten Lehrmaterialien – zum Beispiel in OPAL oder auf einer Website – möglichst barrierefrei gestaltet werden müssen. Dies betrifft zukünftig auch alle aufgezeichneten zeitbasierten Medien (z. B. Videos), die ab dem 23.09.2020 veröffentlicht werden. Live übertragene Medien sind allerdings ausgenommen. Informationen, Unterstützung und Anleitungen hierzu finden Sie auf den Seiten der Arbeitsgruppe Services Behinderung und Studium (AG SBS: https://tu-dresden.de/tu-dresden/chancengleichheit/agsbs) und lehrbezogen auch beim ZiLL (https://tu-dresden.de/elearning/barrierefrei).
Bitte beachten Sie bei Bild- und Tonaufzeichnungen von Lehrveranstaltungen die folgenden Hinweise.
Prüfungen/Zeugnisse
Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
- Festlegungen für den Prüfungsbetrieb für das Wintersemester 2020/2021 (23.11.2020)
- im internen Bereich der TU Dresden die aktuellen Hinweise zur Prüfungsverwaltung im eingeschränkten Präsenzbetrieb
- Handlungsempfehlungen des Zentrums für interdisziplinäres Lehren und Lernen (ZiLL) für digitale Prüfungen zusammengestellt
- Rahmenkonzept: Hygieneregeln für Prüfungen. Bitte beachten Sie zudem die jeweils aktuellen Hinweise in den Raumzuweisungen sowie die Maßnahmen und Festlegungen z. B. zur Maskenpflicht, die über die Rundmails der Rektorin oder der Rektoratsmitglieder kommuniziert wurden/werden.
Flexible Kinderbetreuung für Lehrende
Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind und Sie keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, kann die Flexible Kinderbetreuung der TU Dresden (in Kooperation mit der Agentur Wirbelwind) zumindest stundenweise eine Entlastung im täglichen Spagat zwischen Arbeit und Homeschooling / Kinderbetreuung sein.“ Bitte nehmen Sie bei Rückfragen Kontakt mit dem Sachgebiet Diversity Management auf.

ServiceCenterStudium
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
SCS-Servicepoint im Foyer der SLUB
Öffnungszeiten:
Montag: 10:00 - 16:00
Dienstag: 10:00 - 18:00
Mittwoch: 10:00 - 16:00
Donnerstag: 10:00 - 16:00
Freitag: 10:00 - 14:00
++ Der Servicepoint bleibt bis zum 31.01.2021 geschlossen. ++
Zellescher Weg 18
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Dezernat 8
ServiceCenterStudium
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Montag:
- 09:00 - 15:00
- Dienstag:
- 12:00 - 18:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 15:00
- Donnerstag:
- 09:00 - 15:00
- Freitag:
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