Exmatrikulation
Rücktritt vor Semesterbeginn:
Sollten Sie sich nach erfolgter Immatrikulation entscheiden, das Studium doch nicht aufzunehmen, können Sie bis zum 30. September (zum Wintersemester) und bis zum 31. März (zum Sommersemester) vom Studium zurücktreten, indem Sie uns unter Angabe Ihres Studienganges und Ihrer Matrikelnummer schriftlich mitteilen (E-Mail: servicecenter.studium@tu-dresden.de). Beachten Sie, dass Ihr Antrag vor Semesterbeginn bei uns eingegangen sein muss!
Mit Ihrem Rücktritt vom Studium verlieren die Immatrikulationsbescheinigungen ihre Gültigkeit. Beachten Sie, dass Sie sich bei unberechtigt eingereichten Immatrikulationsbescheinigungen strafbar machen.
Im Zusammenhang mit Ihrer Rücktrittserklärung können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages einreichen. Das Antragsformular ist zum herunterladen im Selma-Portal im Menü unter [Studienorganisation] und [Antragsübersicht] abgelegt.
Exmatrikulation nach Semesterbeginn:
Nach Semesterbeginn muss bei gewünschtem Studienabbruch ein Exmatrikulationsantrag eingereicht werden (siehe nachfolgende FAQ´s). Bei Exmatrikulation vom Studium nach Semesterbeginn sind der Studierendenrat und das Studentenwerk für die ggf. anteilige Rückzahlung des Semesterbeitrages zuständig.
Sofern Sie Ihr Studium an der TU Dresden beenden oder abbrechen möchten, müssen Sie sich durch Zusendung oder Einreichung eines Exmatrikulationsantrags vom Studium exmatrikulieren lassen. Dazu müssen Sie über das selma-Portal im Menü unter [Studienorganisation] und [Antragsübersicht] den Exmatrikulationsantrag aufrufen, ausfüllen, online abschicken, danach ausdrucken, unterschreiben und an das Immatrikulationsamt bzw. International Office senden. Die Exmatrikulationsbescheinigungen sowie die notwendige Bescheinigung zum Nachweis Ihres Studiums für die Rentenversicherung werden Ihnen dann i.d.R. online in Ihrem Dokumentenordner im selma-Portal zum Download zur Verfügung gestellt.
Bei Beendigung eines Studienganges (z.B. im Parallelstudium) ohne beabsichtigte Exmatrikulation von der TU Dresden, benachrichtigen Sie bitte das Immatrikulationsamt/International Office formlos per E-Mail an das SCS.
Achtung!
Wenn Sie sich trotz offener Wiederholungsprüfungen im laufenden Prüfungsverfahren exmatrikulieren lassen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die Wiederholungsprüfungen an der TU Dresden zu Ende zu bringen. Es empfiehlt sich in solchen Fällen eine Beratung im zuständigen Prüfungsamt.
Bei Angabe des Exmatrikulationsdatums ist auf Folgendes zu achten:
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Es ist nicht möglich, eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen.
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Bei Wechsel der Hochschule ist es sinnvoll, sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren zu lassen, damit aus versicherungsrechtlicher Sicht der nahtlose Übgang zur nächsten Hochschule gewährleistet ist.
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Wenn Sie sich sich zum Semesterende exmatrikulieren lassen wollen, aber zu Beginn des neuen Semesters noch den letzten Teil der Abschlussprüfung (Diplomverteidigung etc.) absolvieren müssen, wird empfohlen, sich nochmals für das neue Semester zurückzumelden, da die studentische Unfallversicherung nur wirksam wird, wenn eine Einschreibung zum Zeitpunkt der letzten Prüfungen nachgewiesen werden kann. Ggf. regelt die Prüfungsordnung, dass eine Einschreibung Voraussetzung für das Ablegen der letzten Prüfung ist. Im Übrigen erstattet der Studierendenrat den Beitrag für das Semesterticket anteilmäßig zurück, wenn die Exmatrikulation während des Semesters erfolgt. Anträge erhalten Sie beim Studierendenrat.
Wenn gemäß § 13 Abs. 2 und 3 ImmaO ein Exmatrikulationsgrund vorliegt, erhalten Sie vom Immatrikulationsamt/International Office der TU Dresden einen Exmatrikulationsbescheid. Der Exmatrikulationsbescheid wird zusammen mit 2 Exmatrikulationsbescheinigungen in selma unter Ihrem Account im Dokumenteordner abgelegt. Beachten Sie, dass Sie ab der 3. Woche nach dem Exmatrikulationsdatum keinen Zugriffen mehr auf selma haben. Über die Einstellung des Exmatrikulationsbescheides erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail an Ihre TUD-E-Mail-Adresse. Beachten Sie die Widerspruchsfristen (4 Wochen)! Die Exmatrikulation wird i.d.R. zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Rückwirkende Exmatrikulationen werden nicht durchgeführt, es sei denn, Sie haben sich zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. In diesem Fall wird die Exmatrikulation aufgrund nicht erfolgter Rückmeldung zum Ende des vorhergehenden Semesters ausgelöst.
Gründe für die Exmatrikulation von Amts wegen sind Folgende:
- Sie haben die angestrebte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden und sind nicht gleichzeitig noch in einem anderen Studiengang immatrikuliert.
- Sie haben eine Abschlussprüfung oder einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis, der für das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist, endgültig nicht bestanden und sind nicht gleichzeitig noch in einem anderen Studiengang immatrikuliert.
- Sie haben die Immatrikulation durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt.
- Sie haben sich nicht ordnungsgemäß (z.B. durch Zahlung des Semesterbeitrages) gemäß § 11 ImmaO an- oder zurückgemeldet.
- Sie haben 4 Semester lang keine der gemäß Studien-und Prüfungsordnung für seinen Studiengang vorgesehenen Leistungen erbracht. Das gilt auch im Fall eines Parallelstudiums. Wer merkt, dass ein Parallelstudium sein Studium im ersten gewählten Studiengang behindert, sollte beim Immatrikulationsamt/International Office einen formlosen Antrag auf Abmeldung stellen. Denken Sie daran, dass für bereits angemeldete Prüfungen die Prüfungsfristen auch bei Abmeldung aus dem Studiengang weiter laufen.
- Sie haben das Studium in einem Studiengang trotz schriftlicher Aufforderung und Androhung der Exmatrikulation nicht unverzüglich aufgenommen.
Der Exmatrikulationsgrund wird i.d.R. nicht auf den Exmatrikulationsbescheinigungen ausgewiesen.
Wenn Sie
- Ihr Studium erfolgreich beendet haben und ein Zweitstudium bzw. ein Aufbaustudium anschließen möchten,
- Ihren Studiengang bzw. ein Fach wechseln möchten oder
- aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung den Prüfungsanspruch im gegenwärtigen Studiengang verloren haben und deshalb wechseln wollen
müssen Sie sich nicht exmatrikulieren lassen.
Eine Exmatrikulation von der Hochschule ist nur erforderlich, wenn Sie die Hochschule verlassen wollen.
Bei Fragen rund um die Bewerbung und die Studienorganisation wenden Sie sich bitte als Erstes telefonisch, per E-Mail oder persönlich an das ServiceCenterStudium (siehe Kontaktbox unten). Wir unterstützen Sie bei all Ihren Anliegen oder leiten Sie oder Ihre Anfrage an das Immatrikulationsamt, das International Office oder die jeweiligen Außenstellen an der Medizinischen Fakultät weiter.
Studierende am IHI Zittau wenden sich bitte direkt an die Außenstelle in Zittau.
© Crispin Mokry
Erstkontakt Immatrikulationsamt und International Office inkl. deren Außenstellen über das ServiceCenterStudium
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
SCS-Servicepoint
im Foyer des Fritz-Foerster-Baus
Mommsenstraße 6
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden ServiceCenterStudium
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- Freitag:
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Telefonische Sprechzeiten:
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- Mittwoch:
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- Donnerstag:
- 09:00 - 18:00
- Freitag:
- 09:00 - 13:00