Menschen mit Behinderungen - wir sind für Sie da
Die Integrationsvereinbarung der TU Dresden aus dem Jahr 2013 ist ein Abkommen zwischen der Universitätsleitung, ihrer Schwerbehindertenvertretung und ihrem Personalrat zur Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Sie ist eine der modernsten Vereinbarungen in der deutschen Hochschullandschaft und orientiert sich am Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“ (Integrationsvereinbarung TUD 2013, S.1).
Neben der/dem Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehindertenangelegenheiten existiert an der TU Dresden weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten mit Behinderungen, welche sich gemeinsam für die Belange sowie die Verbesserung der Lage der Beschäftigten mit Behinderungen und besonderen Befähigungen engagieren.
Die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TUD (SBV) steht ihnen bei persönlichen Fragen und Problemen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Beauftragten des Arbeitgebers für die Belange von Menschen mit Behinderungen unterstützen Sie und Ihren Beschäftigungsbereich, etwa bei der Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes und helfen bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen.