Redaktion

Stellv. Pressesprecher / Chefredakteur Universitätsjournal
NameKonrad Kästner
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Besucheradresse:
Nöthnitzer Str. 43, Raum 103
01187 Dresden
Redaktionsstatut
1. Publizistische Grundsätze und juristische Verantwortlichkeiten
Das Universitätsjournal ist die Zeitung der TU Dresden. Es wird von der Rektorin herausgegeben. Der Chefredakteur ist alleinverantwortlich im Sinne des Pressegesetzes (V.i.S.d.P.).
Das Universitätsjournal steht inhaltlich auf dem Boden des Grundgesetzes und ist eine von Parteien und einseitigen politisch-ideologischen Interessen unabhängige Zeitung. Redaktion und Herausgeberin des Universitätsjournals arbeiten auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über die Presse (SächsPresseG). Die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit berücksichtigt konsequent die im Pressekodex verankerten publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates sowie die daraus abgeleiteten Richtlinien. Ferner gelten der Deutsche Kommunikationskodex des Deutschen Rates für Public Relations sowie der Medienkodex des Netzwerks Recherche.
2. Publizistische Ziele
Das Universitätsjournal verfolgt drei Hauptziele:
- Es fungiert als Mitteilungsmedium für alle im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz definierten Wahlgremien, Leitungen, Beauftragten und Kommissionen der TU Dresden.
- Es fördert die inneruniversitäre Kommunikation.
- Es fördert die Darstellung der TU Dresden in den außeruniversitären Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Öffentlichkeit auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene.
Wenn eine Universität stets auch ein besonderer Ort für geistige Arbeit und geistige Auseinandersetzungen ist, folgt das Universitätsjournal vom Grundsatz her dem Prinzip der geistigen Offenheit und der Diskussion.
3. Redaktionelle Arbeit
Um die publizistischen Grundziele zu erreichen, arbeitet die Redaktion des Universitätsjournals unabhängig und mit dem Ziel einer ausgewogenen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Der Chefredakteur ist der Herausgeberin alleinverantwortlich für die Umsetzung der publizistischen Grundziele.
Die Redakteure sind verpflichtet, nach den Grundsätzen der Wahrheit, Aktualität und journalistischen Sorgfalt zu arbeiten. Sie stehen mit ihrem Namen für die Einhaltung des Pressekodexes. Pseudonyme sind nur bei nicht fest angestellten Mitarbeitern zulässig, die an ihrer Verwendung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Redakteure oder journalistische Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Universitätsjournals dürfen es ablehnen, Beiträge zu schreiben, die einer objektiven Berichterstattung zuwiderlaufen, beziehungsweise redaktionell in einer Weise tätig zu werden, die wahrheitsgemäße Veröffentlichungen behindert. Den Ablehnenden entstehen keinerlei Nachteile.
UJ-Artikel sind i.d.R. journalistische Texte und werden selbstständig sowie eigenverantwortlich von den Autorinnen bzw. Autoren recherchiert und verfasst. Deswegen werden diese Artikel vor Veröffentlichung den Gesprächspartnerinnen bzw. Gesprächspartnern nur nach Autorenermessen zur Abnahme vorgelegt.
26. März 2005, aktualisiert 31. August 2021