Antikorruptionsbeauftragte
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist eine vom Rektorat bestellte Vertrauensperson, die für die Beschäftigten der Universität einschließlich der Studierenden sowie für Geschäftspartner/innen oder sonstige außenstehende Personen als neutrale Ansprechpartnerin fungiert.
Wesentlichen Aufgabe der Anti-Korruptionsbeauftragten ist es, Hinweise auf Korruptionsverdacht entgegenzunehmen und eigenverantwortlich zu prüfen, ob diese sich auf Tatsachen stützen lassen und ob eine strafrechtliche Relevanz besteht. Im Fall eines begründeten Korruptionsverdachtes benachrichtigt sie das Rektorat und unterbreitet Vorschläge zur Durchführung von internen Ermittlungen sowie zur Einleitung von Maßnahmen gegen die Verdunkelung (z.B. Entzug bestimmter laufender Geschäfte, Sicherung des Arbeitsraumes ect.).
Zu den weiteren Aufgaben zählen, Rektorat, Struktureinheiten und Beschäftigte in Fragen der Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung umfassend zu beraten.
Kontakt
Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist über nachfolgende Kontaktdaten erreichbar, ohne dass hierbei der Dienstweg eingehalten werden muss. Bei allen Kontaktwegen sind vertrauliche oder auch anonyme Hinweise möglich.

Frau Maria Felicitas Roth
Antikorruptionsbeauftragte
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Korruption - Begriff
Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion zugunsten eines Anderen, um für sich oder einen Dritten einen Vorteil zu erlangen (VwV Anti-Korruption vom 11. Dezember 2015, II. Nr. 1a). Zu Vorteilen im diesem Sinne zählen vor allem Geldzahlungen, Sachwerte (z.B. Bücher) sowie geldwerte Leistungen (z.B. Gutscheine, Veranstaltungstickets oder Essenseinladungen), auf die kein Anspruch besteht (VwV Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile vom 12. Oktober 2011, II. Nr. 1).
Bei Korruptionstatbeständen nach dem Strafgesetzbuch sind insbesondere die Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) sowie die Bestechung (§ 334 StGB) zu nennen.
Gefährdete Bereiche
Korruptionsgefahr besteht klassischerweise in denjenigen Aufgabenbereichen der Universität, in denen Entscheidungen besondere Auswirkungen materieller oder immaterieller Art für Andere haben, z.B. bei der Auftragsvergabe, dem Prüfungswesen und auch der Stellenbesetzung. Auch die Gefahr des sonstigen Amtsmissbrauchs bei nicht ausreichend klarer Trennung von dienstlichen und privaten Interessen auf dem Gebiet von Dienstreisen, Nebentätigkeiten und der Drittmittelnutzung ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen.
Folgen
Korruption verursacht bei der öffentlichen Verwaltung neben hohen wirtschaftlichen Schäden auch spürbare Einbußen hinsichtlich des Ansehens und der Integrität der betroffenen Einrichtung.
Neben dieser gesamtgesellschaftlichen Dimension kann korruptives Verhalten für den Einzelnen neben strafrechtlichen Sanktionen (Geld- oder Freiheitsstrafen) auch arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Bei wirtschaftlichen Schäden ist zudem mit Schadensersatzforderungen zu rechnen.
Bekämpfung
Für die TU Dresden als eine der größten technischen Universitäten Deutschlands im Rang einer Exzellenz-Universität stellt die wirksame Prävention und aktive Bekämpfung korruptiver Verhaltensweisen eine herausgehobene Verpflichtung dar. Zu den vorbeugenden Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung zählen insbesondere die regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Bediensteten auch mit Hilfe von E-Learning-Modulen.
Im Interesse der weiteren Korruptionsbekämpfung wurde zudem im Juli 2018 die Stelle der Anti-Korruptionsbeauftragten wieder neu besetzt. Die Anti-Korruptionsbeauftragte nimmt sowohl präventive, insbesondere Beratungsaufgaben, als auch repressive Aufgaben, insbesondere bei der Prüfung von Hinweisen auf Korruptionsverdacht, wahr.
Der Erfolg der Korruptionsverfolgung als gemeinsamer Zielsetzung von Beschäftigten und Rektorat kann allerdings nur dann sichergestellt werden, wenn auch die Beschäftigten ihrer Verpflichtung nachkommen, bei begründetem Korruptionsverdacht, diesen frühzeitig ihrem/ihrer Vorgesetzen oder der Anti-Korruptionsbeauftragten mitzuteilen.
Weiterführende Informationen
Zu o. g. und sonstigen einschlägigen Themen finden Sie im internen Teil der Webseite weitere Informationen:
Korruptionsbekämpfung an der TU Dresden, Aufgaben und Pflichten der Anti-Korruptionsbeauftragten, Kontaktmöglichkeiten, Rechtliche Grundlagen, Hinweise zur Korruptionsprävention in einzelnen Bereichen (Geschenke, Drittmittel, Sponsoring und Spenden, Beschaffungswesen, Dienstreisen, Teilnahme bei Einladungen, Ausrichten von Veranstaltungen mit repräsentativem Charakter) sowie Schulungsmöglichkeiten und Infomaterial.