Mutterschutz
Zum 1. Januar 2018 ist das neue, grundlegend reformierte Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass nunmehr u. a. auch Studentinnen und Schülerinnen in den Anwendungsbereich einbezogen sind.
Alle nötigen Informationen erhalten Sie unter diesem internen Link.
Beratung zum Mutterschutz:
- Vertrauliche betriebsärztliche Beratung zu allen Fragen des tätigkeitsbezogenen Gesundheitsschutzes in der Schwangerschaft und Stillzeit
- Zugang: für alle Mitarbeiterinnen und Studentinnen, deren Tätigkeit mit möglichen gesundheitlichen Risiken für sie selbst oder ihr Kind verbunden sind, z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, erhöhte Infektionsrisiken
-> Gesundheitsschutz unter Gewährleistung bestmöglicher Flexibilität und Selbstbestimmung sicherstellen