Gute wissenschaftliche Praxis an der TU Dresden
Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleichermaßen gelten. Oberstes Prinzip ist die Wahrhaftigkeit gegenüber sich selbst und anderen. Sie ist zugleich ethische Norm und Grundlage der in den einzelnen Disziplinen geltenden Regeln wissenschaftlicher Professionalität.
Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden sind verpflichtet, die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen zu befolgen, sie zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten wird an der TU Dresden nicht toleriert. Jedem begründeten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten innerhalb der TU Dresden wird mit größter Aufmerksamkeit und unter Wahrung der Rechte der Beteiligten nachgegangen. Bei bestätigtem Verdacht werden die für den Einzelfall angemessenen Maßnahmen ergriffen.
Wenn Sie Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis haben oder einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten hegen und Beratung benötigen, stehen Ihnen die Ombudsperson und die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis zur Seite.
Zudem stehen Ihnen die Vertrauenspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs als erste Ansprechpersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs auf Fakultätsebene zur Verfügung.
Ausgebildete Beraterinnen und Coaches der Graduiertenakademie bieten individuelle Beratung rund um das Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ an und unterstützen Promovierende, Postdocs und Betreuende bei Konflikten im Promotionsbetreuungs-verhältnis.
Die Technische Universität Desden hat die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen erlassen. Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden sind verpflichtet, diese Satzung zu befolgen, sie zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Die Ombudsperson ist Ansprechpartner/in, Ratgeber/in und Vermittler/in bei allen Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie wird bei Bedarf durch die Prüfstelle gegen wissenschaftliches Fehlverhalten unterstützt.
Ihre Anzeige wird vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz des Whistleblowers sowie der Person, gegen die sich ein Verdacht richtet.
Die Ombudsperson steht im regelmäßigen Austausch mit den Vertrauenspersonen der Fakultäten, der Prüfstelle für wissenschaftliches Fehlverhalten sowie den übrigen Beratungsstellen der TU Dresden. Konfliktfälle, die nicht mit wissenschaftlichem Fehlverhalten zu tun haben, können mit dem Einverständnis der informierenden Person den zuständigen Stellen der TU Dresden (z.B. Personalrat, Konfliktmediator/in der Graduiertenakademie, Psychosoziale Beratung etc.) vertraulich zugeleitet werden.
Liegt aus der Sicht der Ombudsperson ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wird dieser durch die Untersuchungskommission oder in Verdachtsfällen, in denen das Fehlverhalten akademische Prüfungen (z.B. Bachelor-, Master-, Diplomprüfungen) oder Graduierungen (Promotionen, Habilitationen) betrifft, durch das in der jeweiligen Prüfungs- und Graduierungsordnung vorgesehene reguläre Prüfungsgremium begutachtet.
Frau Prof. Dr. Christel Baier Ombudsperson
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Frau Prof. Dr. Christina Dornack Stellvertretende Ombudsperson
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis unterstützt die Ombudsperson, die Untersuchungskommission sowie die regulären Prüfungsgremien bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis nimmt Verdachtsmeldungen vertraulich entgegen und klärt über mögliche Verfahrensschritte auf. Das Recht, sich unmittelbar an die Ombudsperson oder die Untersuchungskommission zu wenden, bleibt hiervon unberührt.
Die Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis bietet bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an, Abschlussarbeiten (z.B. Bachelor-, Master-, Diplomprüfungen) oder Graduierungen (Promotionen, Habilitationen) mittels einer Plagiaterkennungssoftware auf Plagiate zu überprüfen.
Referentin Compliance
NameSigrid Flade , Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Gute wissenschaftliche Praxis und Exportkontrolle
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Zertifikat der DFN-PKI für verschlüsselte E-Mails.
SHA1:51:70:FE:BE:BB:FA:88:C2:84:EE:EA:38:AC:83:1A:4F:95:F0:55:00
Jede Fakultät bestellt je eine Wissenschaftlerin und einen Wissenschaftler als Vertrauenspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Diese sind erste Ansprechpersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs auf Fakultätsebene. Diese Vertrauenspersonen dienen dem wissenschaftlichen Nachwuchs (insbesondere Promovierenden) als leicht erreichbare Ansprechpartner und vermitteln insbesondere auch in problematischen Situationen .
Bei Bedarf und erst nach Zustimmung der ratsuchenden Person können sie den Konfliktfall an die Ombudsperson weitergeben. Das Recht, sich direkt an die Ombudsperson zu wenden, bleibt davon unberührt. Die Prüfstelle gegen wissenschaftliches Fehlverhalten wird dann von dem Konfliktfall in Kenntnis gesetzt.
Die Liste mit den Kontaktdaten finden Sie hierVertrauenspersonen-der-Fakultaeten.pdf
Ausgebildete Berater:innen und Coaches der Graduiertenakademie bieten individuelle Beratung rund um das Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ und bei Konflikten im Promotionsbetreuungsverhältnis für Promovierende, Postdocs und Betreuende an. Dabei wird Vertraulichkeit garantiert sowie lösungsorientiert und wertschätzend gearbeitet. Bei Bedarf wird der Kontakt zu weiteren unterstützenden Stellen an der TU Dresden vermittelt. Das Angebot der Graduiertenakademie umfasst eine Mediation unter Beteiligung aller Konfliktparteien. Die Beratungsgespräche und Mediationen können auch auf Englisch stattfinden.
Die Graduiertenakademie veranstaltet regelmäßig Einführungskurse zu Fragen der GWP für Promovierende und bietet fachspezifische Workshops für Masterstudierende und Promovierende an. Die Liste mit den Kontaktdaten finden Sie hier Kursleiter_GWP.pdf
Die Graduiertenakademie stellt ihren Mitglieder exklusiv und kostenfrei ein eLearning-Tool "Gute Wissenschaftliche Praxis" zur Verfügung.
Auf den Webseiten der Graduiertenakademie finden Sie die Schulungs- und Beratungsangebote zur Guten Wissenschaftlichen Praxis hier und zur Konfliktberatung und Mediation hier.
Die Betreuungsvereinbarung soll dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Promotionen an der TU Dresden zu optimieren. Damit lassen sich die hohen Standards der akademischen Ausbildung an der TU Dresden gewährleisten. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die besonderen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen der Promovierenden/dem Promovierenden und dem Betreuungsteam zu regeln, basierend auf den Promotionsordnungen. Dies schafft Transparenz für beide Seite und ist besonders in schwierigen Phasen sehr hilfreich, um ein gutes Promotionsergebnis zu erzielen.
Betreuungsvereinbarung-2.pdf
Im Laufe des wissenschaftlichen Prozesses entsteht eine Vielzahl von Daten. Diese Forschungsdaten können sowohl durch qualitative als auch quantitative Forschung, z.B. durch Interviews, Befragungen, Experimente oder Beobachtungen entstehen und in analoger oder digitaler Form u.a. als Textdokumente, Tabellen, Logbücher, Fragebögen, Audio- und Videoaufzeichnungen, Proben, Sammlungen, Datenbankinhalte oder Protokolle vorliegen.
Die langfristige Archivierung von Forschungsdaten ist eine Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen. Darüber hinaus sind die gewonnen Daten auch für eine mögliche Nachnutzung interessant. Zum einen können so neue Erkenntnisse gewonnen werden, zum anderen erhöht sich auch die Anerkennung der wissenschaftlichen Arbeit durch die Wiederverwendung.
Zur Ausgestaltung des Umgangs mit Forschungsdaten allgemein, d.h. über Primärdaten hinausgehend hat die TU Dresden Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten an der TU Dresden beschlossen.
Weitere Informationen der Kontaktstelle Forschungsdaten finden Sie hier: https://tu-dresden.de/forschung/services-fuer-forschende/kontaktstelle-forschungsdaten
Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen alle
diejenigen, aber auch nur diejenigen, firmieren, die zur Konzeption der Studien
oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten
und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner
Veröffentlichung zugestimmt haben, das heißt, sie verantwortlich mittragen.
Daher reichen, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, für sich alleine nicht
andere Beiträge aus wie:
- bloß organisatorische Verantwortung für die Einwerbung von Fördermitteln
- Beistellung von Standard-Untersuchungsmaterialien
- Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Standard-Methoden,
- lediglich technische Mitwirkung bei der Datenerhebung
- lediglich technische Unterstützung, zum Beispiel bloße Beistellung von Geräten, Versuchstieren
- regelmäßig die bloße Überlassung von Datensätzen
- alleiniges Lesen des Manuskripts ohne substantielle Mitgestaltung des Inhalts
- Leitung einer Institution oder Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist.
Diese Art der Unterstützung kann in Fußnoten oder im Vorwort angemessen anerkannt
werden.
Eine „Ehrenautorschaft“ ist nach allgemeiner Auffassung ebenfalls nicht akzeptabel.
Auch begründet weder die Stellung als Institutsleitung und Vorgesetzte/-er noch als
ehemalige/-er Vorgesetzte/-er allein eine Mitautorschaft.
Der Ombudsman für die Wissenschaft (eingesetzt von der DFG) steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einem Bezug zur DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung von Personen, die einen Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten zur Kenntnis gebracht haben („Whistleblower“) und dadurch Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind.http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/ombudsman/index.html
Der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde am 3. Juli 2019 in der Mitgliederversammlung der DFG beschlossen und ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Ziel des Kodex ist es, eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in der deutschen Wissenschaftslandschaft zu verankern. In 19 Leitlinien werden angemessene Standards für wissenschaftliches Arbeiten beschrieben und praxisbezogen kommentiert.
Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen setzen die Leitlinien als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln durch die DFG um.
Der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ löst die 1998 erstmals veröffentlichte, 2013 ergänzte und aktualisierte Denkschrift zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ab.
Gemäß § 3 der Satzung der TU Dresden zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen sind die Hochschullehrenden verpflichtet mindestens eine Weiterbildung zum Thema gute wissenschaftliche Praxis zu absolvieren. Das Zentrum für Weiterbildung (ZfW) bietet dafür speziell für Professor:innen Weiterbildungen an.
Weitere Weiterbildungs- und Beratungsangebote des ZfW z.B. auch zum Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen finden Sie sowohl bei den Angeboten für Professor:innen als auch bei den Angeboten für Beschäftigte.