Informationen zum BAföG
Ansprechpartner/in im BAföG-Amt des Studentenwerks Dresden
Für alle Studierenden an den Dresdner Hochschulen ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Dresden zuständig. Alle Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier.
Mitwirkung der Hochschule/Mindest-Leistungspunkte BAföG
Gem. § 48 sind die Ausbildungsstätten zur Mitwirkung im Verfahren verpflichtet. Sie erhalten im Studienbüro Lehramt die zur Weiterförderung notwendige Bescheinigung über das (Nicht-) Erreichen der üblichen Leistungspunktzahl. Denn vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn der/die Auszubildende vorgelegt hat, dass er/sie bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters die übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten nicht unterschritten hat.
Die übliche Zahl an Leistungspunkten haben die Prüfungsausschüsse wie folgt festgelegt:
Lehramt an Grundschulen
Bereich/Fach |
Ende 3. Fachsemester |
Ende 4. Fachsemester |
Fach |
20 |
30 |
Grundschuldidaktik + |
22 |
38 |
Lehramt an Oberschulen/Gymnasien
Bereich/Fach |
Ende 3. Fachsemester |
Ende 4. Fachsemester |
Fach bzw. zweites Fach |
20 |
30 |
Physik |
17 |
25 |
Bildungswissenschaften + EGS |
9 |
15 |
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Bereich/Fach/Fachrichtung |
Ende 3. Fachsemester |
Ende 4. Fachsemester |
Erste Fachrichtung |
25 |
33 |
Zweite Fachrichtung |
20 |
30 |
Physik |
17 |
25 |
Bildungswissenschaften + EGS |
9 |
15 |
Antragsformular zur Ausstellung der Bescheinigung
Das Antragsformular finden Sie unter Die Einrichtung > Studienbüro Lehramt > Formulare.