Stellenangebot
An der Fakultät Architektur ist zum 01.03.2023 im Institut für Landschaftsarchitektur die
Juniorprofessur (W1) für Pflanzenverwendung in der Landschaftsarchitektur
für zunächst vier Jahre zu besetzen. Nach positiver Zwischenevaluation wird das Dienstverhältnis auf insgesamt sechs Jahre verlängert. Grundlage des Evaluationsverfahrens sind zu Dienstantritt einvernehmlich festzulegende Evaluationskriterien, wie z.B. positiv evaluierte Lehrleistungen, eine aktive Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung, Publikationsleistungen und Erfolge in der Einwerbung von Drittmitteln.
Sie (m/w/d) werden das Fachgebiet Pflanzenverwendung in der Landschaftsarchitektur selbstständig in Forschung und Lehre vertreten. Das Fachgebiet umfasst die Kenntnis von Eigenschaften, Standortansprüchen und Merkmalen winterharter Freilandpflanzen, soweit sie für vegetationsplanerische Zwecke in der Landschaftsarchitektur von Bedeutung sind. Von dieser Grundlage ausgehend liegt die zentrale Aufgabe der Professur in Planung und Entwurf von Pflanzungen als Mittel der Freiraumgestaltung. Zum Gebiet Pflanzenverwendung gehört außer der Vegetationsplanung auch das Management. Die Lehr- und Forschungsaufgaben umfassen vorrangig ökologische, funktionale, ästhetische und pflegetechnische Aspekte bei Artenwahl und Verwendung von Freilandpflanzen und berücksichtigen zugleich die soziale Bedeutung von Vegetation. In der Lehre ist die Juniorprofessur vorrangig in den Bachelor- und Masterstudiengang Landschaftsarchitektur eingebunden. Die Lehrverpflichtung beträgt 4 SWS, im fünften und sechsten Jahr 6 SWS. Erwünscht ist darüber hinaus die Bereitschaft, englischsprachige Lehre anzubieten. Erwartet wird Ihre aktive Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung.
Wir suchen eine Persönlichkeit, die im Fachgebiet der Pflanzenverwendung in der Landschaftsarchitektur einschlägig ausgewiesen ist. Wenn Sie den Nachweis besonderer pädagogischer Eignung seit dem Hochschulabschluss erbringen und wissenschaftliche bzw. praktische Erfahrung besitzen, begrüßen wir dies ausdrücklich. Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 63 SächsHSFG.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Vorsitzende der Einstellungskommission, Frau Prof. Dr.-Ing. C. Schmidt, Tel. +49 351 463-33383; E-Mail: catrin.schmidt [at] tu-dresden.de zur Verfügung.
Die TU Dresden unterstützt Juniorprofessorinnen und –professoren durch ein speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Programm. Mit Mentorings, verschiedenen Coachings, besonderen Weiterbildungs- und Unterstützungsangeboten erfolgt eine über die Laufzeit der befristeten Juniorprofessur andauernde tatkräftige professionelle Begleitung und Unterstützung im Rahmen des YOU PROF-Programms.
Die TU Dresden ist bestrebt, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen und ermutigt Frauen ausdrücklich, sich zu bewerben. Auch die Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind besonders willkommen. Die Universität ist eine zertifizierte familiengerechte Hochschule und verfügt über einen Dual Career Service. Sollten Sie zu diesen oder verwandten Themen Fragen haben, stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Architektur (Frau Dr. Peggy Freudenberg +49 351 463-34837) sowie unsere Schwerbehindertenvertretung (Herr Roberto Lemmrich, Tel.: +49 351 463-33175) gern zum Gespräch zur Verfügung.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit tabellarischem Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges und des Werkes, Verzeichnissen der wissenschaftlichen Arbeiten und Lehrveranstaltungen sowie einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten akademischen Grad bis zum 02.09.2022 (es gilt der Poststempel der ZPS der TU Dresden) an: TU Dresden, Prodekanin der Fakultät Architektur, Frau Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt, Helmholtzstr. 10, 01069 Dresden und in elektronischer Form (CD, USB-Speichermedium) oder über das SecureMail Portal der TU Dresden, in einem PDF Dokument an i.landschaftsarchitektur [at] tu-dresden.de.
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