Masterstudiengang Verkehrswirtschaft - Häufig gestellte Fragen
[Umstellung Diplom-Studiengang auf Bachelor/Master-Studiengang]
[Diploma Supplement]
[Eignungsbescheinigung für das BAföG]
[Auslandssemester]
[Urlaubssemester]
Umstellung Diplom-Studiengang auf Bachelor/Master-Studiengang
- Wie oft werden die Prüfungen des Diplom-Studiengangs noch angeboten? Ist gewährleistet, dass man als Student des letzten Diplom-Studiengangs jede Prüfung noch schriftlich ablegen kann, auch wenn man diese erst 2 Semester später ablegt, weil zum Beispiel notwendige Vorleistungen gefehlt haben oder man aufgrund von Krankheit etc. nicht am erstmöglichen Termin teilnehmen konnte?
Jeder Student des Diplom-Studiengangs kann sein Studium beenden. Es gibt ausreichend Angebote. Allerdings besteht kein Bestandsschutz auf konkrete Inhalte und auf jede einzelne Lehrveranstaltung – diese können sich ändern. Im jeweiligen Studienführer werden die für das Diplomstudium relevanten Angebote bzw. die aus dem Angebot für den Bachelor bzw. Master für das Diplomstudium wählbaren Veranstaltungen aufgelistet. Die Pflichtveranstaltungen sind allerdings immer ablegbar. Ebenso die Fachkerne des Instituts für Wirtschaft und Verkehr, sowie die meisten Fachkerne der Fakultät Wirtschaftswissenschaften.
Beispiel: Die Pflichtveranstaltung VMVI im Wintersemester 2008/09 gibt einen Überblick über einen Teil der Mikroökonomie, soweit als möglich, unter Bezug auf Verkehrswirtschaftliche Fragestellungen. Im Wintersemester 2008/09 wird die Veranstaltung „Neue Ökonomische Geografie“ aus dem Mastermodul: „Grundlagen der Raumwirtschaft“ im Diplomstudiengang als VMVI angeboten. Damit ändern sich die Inhalte der VMVI und die Prüfungsform, nicht jedoch die Möglichkeit, die VMVI zu belegen und entsprechende Prüfungen abzuleisten.
- Wäre es in einem solchen Fall auch noch möglich eine erste und eventuell sogar zweite Wiederholung der Prüfung schriftlich abzulegen?
Es gibt immer Wiederholungsmöglichkeiten. Allerdings besteht kein Anspruch darauf, dass sich diese Wiederholungsprüfungen auf alten Stoff bzw. alte Veranstaltungen beziehen.
Beispiel: Eine 1. Wiederholungsprüfung im Pflichtfach VMVI, die nach dem Wintersemester 2009/10 bezieht sich auf die Inhalte der entsprechenden Veranstaltung im Wintersemester 2009/10 und nicht die der Veranstaltung im Wintersemester 2008/09, welche der 1. Klausur zugrunde lagen.
- Wie wird verfahren, wenn Studenten des Diplom-Studiengangs längerfristig die Prüfungen nicht ablegen können, z.B. bei Mutterschutz, schwerer Erkrankung, Auslandsaufenthalten etc.?
Wie oben. Im Studienführer werden die relevanten Veranstaltungen aufgelistet. Inhalte und Prüfungsform kann sich ändern, nicht jedoch die Möglichkeit, das Diplom abzuschließen.
- Könnten in solchen Fällen Prüfungen auch mündlich abgelegt werden bzw. kommt eine mündliche Nachprüfung bei Blockprüfungen wie BWL II überhaupt in Betracht?
Die Prüfungsform für einzelne Veranstaltungen ist im Diplomstudiengang nicht festgelegt. Daher besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Prüfungsform. Für das Grundstudium werden auch in Zukunft alle relevanten Prüfungen in schriftlicher Form angeboten.
- Gibt es Prüfungen, bei denen die Möglichkeit besteht, sie im Bachelor-Studiengang zu schreiben und sich auf das Diplom anrechnen zu lassen?
Einschreibungen für Prüfungen erfolgen immer im Diplomstudiengang. Falls Veranstaltungen aus dem Bachelor-Studium für das Diplom relevant sind (z.B. BWL II), so werden diese im Studienführer gekennzeichnet (als BWL II im Vordiplom) und können dann entsprechend belegt werden.
- Wird auch im WS 08/09 die Voraussetzung für das Parallelstudium Diplom/Bachelor die Zulassung zu den Hauptstudiumsprüfungen sein?
Ja. Eine andere Zulassungsmöglichkeit wird es nicht geben.
- Was passiert dann, wenn man diese Zulassung am Ende des 5. Semesters wieder verliert, weil man z.B. eine Prüfung nicht bestanden oder abgelegt hat? Erfolgt dann eine Exmatrikulation aus dem Bachelor-Studiengang?
Ja. Man muss nach der Zulassung bis einen Monat nach Semesterbeginn nachweisen, dass man das Vordiplom bestanden hat.
- Schließt man das Parallel-Studium mit dem Bachelor ab und will, statt des Diploms den konsekutiven Master an der Fakultät Verkehrswissenschaften machen, könnte man sich dann für den Master bewerben und bis zum Zulassungsbescheid im Diplom immatrikuliert bleiben, um nicht das Risiko einzugehen, dass man sich aus dem Diplom exmatrikuliert und aufgrund der Zulassungsbeschränkung dann den Master nicht studieren kann?
Bis zur Einschreibung in den Masterstudiengang ist die Entscheidung über eine Zulassung gefallen. Daher kann man sich dann aus dem Diplomstudiengang ausschreiben. Eine Ausschreibung aus dem Diplomstudiengang vorher ist nicht notwendig und auch nicht sinnvoll.
- Wird im Parallelstudium der Bachelor abgeschlossen und dann statt des Diploms der Master Verkehrswirtschaft an der Fakultät Verkehrswissenschaften angestrebt, wäre es dann möglich, dass die TU Dresden für diesen Studiengang Studiengebühren erhebt?
Normaler Weise sind konsekutive Studiengänge in Sachsen (Master Verkehrswirtschaft nach Bachelor Verkehrswirtschaft) nicht von Studiengebühren betroffen. Dies hängt allerdings von politischen Entscheidungen ab, auf die wir keinen Einfluss haben.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn ein Student komplett in den Bachelor-Studiengang wechseln will? Wäre ein kompletter Wechsel auch möglich, wenn man sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet, also bspw. durch eine Prüfung im Diplom-Studiengang durchgefallen ist oder sogar zum zweiten Mal durchgefallen ist, aber eine 2. Wiederholungsprüfung genehmigt bekommen hat? Würden die entsprechenden Versuche im Bachelor-Studiengang angerechnet werden?
Bei schwebenden Verfahren, wie einer 2. W, wird ein Wechsel nicht genehmigt. Ein Wechselantrag kann dann im darauf folgenden Semester, ein Bestehen vorausgesetzt, erneut gestellt werden. Besteht im Diplomstudiengang die Zulassung zu Hauptstudiumsprüfungen (5. Semester), dann ist sinnvoll neben der Wiederholungsprüfung gezielt Veranstaltungen auszuwählen, welche für den Bachelor angerechnet werden können. Auf diese Weise ist der Zeitverlust am Geringsten.
- Besteht die Möglichkeit eines kompletten Wechsels in den Bachelor-Studiengang auch noch nach dem SS 2009 oder ist auch diese Option zeitlich begrenzt?
Bisher ist das SS 2009 der letztmögliche Wechseltermin. Danach befinden sich die ersten Bachelorstudierenden im 5. Fachsemester, so dass dann eine Sonderbehandlung der Wechsler nicht mehr möglich ist.
- Werden den Studenten des Diplom-Studiengangs im Hauptstudium weiterhin alle Fachkerne als Vertiefung angeboten?
Die Fachkerne des Instituts für Wirtschaft und Verkehr in jedem Fall. Die meisten Fachkerne der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wohl auch.
- Könnte man als Student des Diplomstudiengangs auch Prüfungen des Master-Studiengangs ablegen und sich auf das Diplom anrechnen lassen?
Alle Masterveranstaltungen des Instituts für Wirtschaft und Verkehr sind auch im Diplom belegbar – entweder als Pflichtfächer, Fachkerne oder Ergänzungen. Dies gilt auch für (die meisten) Veranstaltungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Verkehrsingenieure.
- Wird das Diploma Supplement für alle Abschlüsse an der Fakultät Verkehrswissenschaften ausgestellt?
Ja, für alle die ab 2000 immatrikuliert worden sind.
- Ist das Ausstellen gebührenfrei?
Ja.
- Wird das Diploma Supplement automatisch ausgestellt oder auf Antrag?
Ja.
- In welchen Sprachen kann das Diploma Supplement ausgestellt werden?
Englisch
- Von wem wird das Diploma Supplement ausgestellt?
Prüfungsamt
Eignungsbescheinigung für das BAföG
- Werden die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Eignungsbescheinigung für den weiteren Erhalt des BaföG zu bekommen, jedes Jahr neu vom Prüfungsausschuss festgelegt?
Nein. Der Prüfungsausschuss legt diese Regeln einmalig fest. Sie werden nur bei Bedarf überarbeitet.
- Wie kann ich noch vor Antritt meines Auslandssemesters sicherstellen, dass mir die dort abgelegten Kurse hinterher auch angerechnet werden?
Im Diplomstudiengang werden alle wirtschaftswissenschaftlichen, verkehrswissenschaftlichen und fachsprachlichen Kurse, soweit sie Hauptstudiumsniveau haben, nach Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen durch den Prüfungsausschussvorsitzenden als Ergänzungsleistung anerkannt. Eine Anerkennung als Fachkernkurse muss zuvor mit dem jeweils zuständigen Fachbetreuer – am besten schriftlich – vereinbart werden.
- Aus welchen Gründen kann ein Student beurlaubt werden?
Immatrikulationsordnung (TU-Dresden) wegen Praktikum, Wiederholungsprüfungen, Erziehungsurlaub
- Werden Urlaubssemester auf die Studienzeit angerechnet?
Nein.
- Wie viele Urlaubssemester kann ein Student während seines Studiums insgesamt nehmen?
Zwei.
- Werden Urlaubssemester, die aus Gründen wie Krankheit, Mutterschutz oder Praktika genommen werden, mit in diese Anzahl eingerechnet?
Ja
- Besteht die Möglichkeit während eines Urlaubsemesters weiterhin BAföG zu beziehen?
Das entscheidet das BAföG Amt.