Aktuelles zur Bewerbung
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Bewerbungsprozedere für den Master-Studiengang Verkehrswirtschaft für Studierende im Bachelor-Studiengang Verkehrswirtschaft
Der Master-Studiengang Verkehrswirtschaft ist ab WS 2011/12 mit einem TU-internen NC versehen.
Die Bewerbungsfrist für eine Immatrikulation zum Studienjahr 2014/2015 endet daher am 15.07.2014. Bis zu diesem Datum muss die Bewerbung spätestens beim Immatrikulationsamt der TU Dresden eingegangen sein.
Hierzu gilt:
Liegt der erste Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vollständig vor, kann man sich gemäß Immatrikulationsordnung der TU Dresden auch dann für einen weiterführenden Studiengang bewerben, wenn der Bewerber bereits 80% der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte auf Grund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und ggf. des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule (Prüfungsamt) nachweist. Liegt der Abschluss bis zu Beginn des 1. Semesters noch nicht vor, wird die Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters mit der Auflage befristet, den ersten Hochschulabschluss bis dahin nachzuweisen. (vergleiche hierzu: http://www.tu-dresden.de/studium/organisation/studienvoraussetzungen/stdv_weiterfuehrend)
Weitere aktuelle Informationen:
- Informationen zum Auslandsstudium
- Informationen für Studienbewerber zu erforderlichen Kenntnissen für den Master-Studiengang Verkehrswirtschaft in den Gebieten Quantitative Verfahren, BWL und VWL.
Achtung Master-Studenten, die noch nicht die BAchelorprüfung an der TUD bestanden haben
Achtung Master-Studenten, die noch nicht die BAchelorprüfung an der TUD bestanden habenAchtung Master-Studenten, die noch nicht die BAchelorprüfung an der TUD bestanden haben
Studierende, die sich für den Master im Immatrikulationsamt einschreiben, müssen nur dann einen Parallelstudienantrag beim Immatrikulationamt stellen, wenn noch ausstehende Prüfungsleistungen nicht angemeldet sind.
Ein Antrag zum Parallelstudium ist außerdem zu stellen, wenn die Bachelor-Arbeit zwar im Sommersemester angemeldet wurde, aber erst im Wintersemester eingereicht wird.
Formular für den Parallel-Studiengang ist beim Immatrikulationsamt einzureichen.