Hinweise zur Erstellung von Abschlussarbeiten
1. Zeitplanung
Fangen Sie frühzeitig an, Ihre Abschlussarbeit zu planen und zu konzipieren. Um nicht in Zeitnot zu geraten, sollten Sie spätestens ein Semester vor der geplanten Abgabe der Arbeit damit beginnen. Sobald das Thema jedoch feststeht, muss die Anmeldung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes umgehend beim Prüfungsamt erfolgen.
2. Themenfindung
Abschlussarbeiten im Bereich der Politischen Theorie und Ideengeschichte sollten sich thematisch an den Lehr- und Forschungsinhalten des Lehrstuhls orientieren. Forschungsschwerpunkte finden Sie auf unserer Homepage (siehe hier). Generell sind eigene Themenvorschläge aus der ganzen Breite des Bereichs der Politischen Theorie möglich.
3. Betreuer
Bitte nehmen Sie frühzeitig per E-Mail Kontakt mit derjenigen Person auf, die Sie gerne als Betreuer für Ihr Thema hätten. Beachten Sie bitte, dass Betreuungen am Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte momentan nur durch Prof. Dr. Mark Arenhövel möglich sind. Nachdem Sie einen Erstbetreuer gefunden haben, kümmern Sie sich bitte um einen Zweitbetreuer für die Erstellung des Zweitgutachtens. Ihr Erstbetreuer kann Ihnen dabei behilflich sein.
4. Konkretisierung des Themas
Sobald Sie sich nähere Gedanken zu Thematik und Aufbau Ihrer Arbeit gemacht haben, können Sie diese im Rahmen der Sprechstunde gemeinsam mit ihrem Betreuer weiter konkretisieren. Hierzu melden Sie sich bitte für einen Sprechstundentermin bei Ihrem Betreuer an.
5. Exposé
Bringen Sie zur Sprechstunde ein erstes Exposé mit, welches Thematik und Aufbau Ihrer Abschlussarbeit darlegt. Das Exposé können Sie in der Sprechstunde Ihrem Betreuer vorstellen und anschließend überarbeiten. Danach sollten Sie einen genauen Plan für das weitere Vorgehen haben.
6. Anmeldung der Arbeit
Insofern der Betreuer mit ihrem Entwurf einverstanden ist, können Sie die Arbeit über das Prüfungsamt anmelden (hier der entsprechende Link zum Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät mit Formularen und weiteren Hinweisen). Je nach Studiengang variiert der genaue Anmeldevorgang. Mit Anmeldung erhalten Sie ein verbindliches Abgabedatum, das Sie unbedingt einhalten müssen. Im Bachelor Politikwissenschaft beispielsweise haben Sie ab Anmeldedatum genau 12 Wochen Zeit für die Bearbeitung.
7. Anfertigung des Manuskripts
Die formale Gestaltung des Manuskripts orientiert sich an den Standards für wissenschaftliche Arbeiten. Der Umfang der Arbeit sollte bei Bachelorarbeiten maximal 40 Seiten umfassen, bei Masterarbeiten maximal 80. Die notwendigen Angaben für das Deckblatt können Sie dem Informationsblatt entnehmen, welches Sie bei der Anmeldung Ihrer Arbeit vom jeweiligen Prüfungsamt erhalten.
8. Forschungskolloquium
Am Lehrstuhl betreute Arbeiten können nach Absprache im Forschungskolloquium vorgestellt werden. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, von einem erweiterten Personenkreis Feedback zu erhalten. Des Weiteren kann im Rahmen des Kolloquiums zugleich die Prüfungsleistung nach §28 der Prüfungsordnung (vom 09.12.2012) erbracht werden, die für die Bachelorarbeit Politikwissenschaft benötigt wird. Weitere Informationen zum Kolloquium erhalten Sie hier.
9. Abgabe
Bitte reichen Sie Ihre Arbeit unbedingt fristgerecht über das für Sie zuständige Prüfungsamt ein. Genaue Hinweise zu den Abgabeformalitäten erhalten Sie bei Anmeldung der Arbeit vom Prüfungsamt.
10. Verteidigung
Bitte denken Sie daran, dass in einigen Studienbereichen eine Verteidigung der Abschlussarbeit vorgesehen ist. Für politikwissenschaftliche Bachelorarbeiten kann die unter §28 der Prüfungsordnung genannte Erläuterung der Bachelorarbeit im Kolloquium (s.o.) die Verteidigung ersetzen.