Bachelor/Master/Diplom - Online-Prüfungsanmeldung
Die Online-Prüfungsanmeldung zum Wintersemester 2020/21 erfolgt
- für alle BA-Studierenden des BA-Studiengangs SLK (alt, ab 2. FS), des MA-Studiengangs SLK und des MA-Studiengangs EUROS (alt, ab 2. FS)
ab dem 16.11.2020 bis zum 15.01.2021 wie immer über HISQIS
- für alle Studierenden ab dem 2. Fachsemester der BA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät und
- für alle Studierenden der MA-Studiengänge Geschichte, Kunstgeschichte, Philosophie, Politik und Verfassung, Soziologie und des Diplom-Studiengangs Soziologie
ab dem 16.11.2020 bis zum 01.02.2021 * wie immer über HISQIS
* Verlängerung aufgrund des Beschlusses des Prüfungsausschusses der Philosophischen Fakultät vom 13.01.2021 [gilt auch für Hauptfächer aus der Philosophischen Fakultät im BA-Studiengang SLK, die Anmeldung für die Prüfungen in der SLK endet nach wie vor am 15.01.2021, hier erfolgte keine Fristverlängerung, s. oben]
sowie
- für alle BA-Studierenden im 1. Fachsemester (im BA SLK auch Fach- oder Studiengangwechsler zum neuen BA in höheren FS)
- für die Master-Studierenden der Studiengänge Angewandte Medienforschung, Antike Kulturen, EUROS (neu, nur 1. FS), Literatur und Kultur im gesellschaftlichen Wandel (LiKWa, neu, nur 1. FS)
ab dem 18.01.2021 bis zum 01.02.2021 über selma
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier:
https://tu-dresden.de/gsw/studium/studienbuero/downloads
Bitte beachten Sie aktuell folgende wichtige Regelung: Die Anmeldung von Prüfungen, deren Ergebnis aufgrund des Senatsbeschlusses vom 29.04.2020 nicht angenommen wurde, ist erst dann möglich, wenn die Nichtannahme vorher rechtsverbindlich erklärt wurde. Die genauen Regelungen und die Formulare finden Sie hier im zweiten mit ► gekennzeichneten Absatz.
Für die Anmeldung von Prüfungsleistungen gelten wie immer die folgende Regelungen:
- Bitte melden Sie sich für alle Prüfungsleistungen (Ausnahme: Bachelor- bzw. Master-Arbeit) über HISQIS an. AQUA-Leistungen werden nicht angemeldet (Näheres dazu hier.)
- Nachmeldungen sind aufgrund des verlängerten Anmeldezeitraums künftig unmöglich.
- Ein Rücktritt von Prüfungsleistungen ist nicht möglich, es sei denn, es werden beim Prüfungsausschuss schwerwiegende Gründe wie Krankheit oder Tod von Angehörigen geltend gemacht und durch Atteste und Nachweise belegt.
- Für eine Fristverlängerung zum Einreichen schriftlicher Prüfungsleistungen bedarf es ab sofort nur noch der Zustimmung des/r Lehrenden und der Mitteilung an das Prüfungsamt. Bitte verwenden Sie dafür folgendes Formular. Wie jede Fristverlängerung muss auch diese vor Fristablauf, d. h. vor dem 31.03. bzw. 30.09. abgesprochen und dem Prüfungsamt angezeigt werden.
Sollten bei der Anmeldung Schwierigkeiten auftreten (Prüfung nicht vorhanden, System läßt Anmeldung nicht zu o. ä.) dann melden Sie sich bitte umgehend im Prüfungsamt!
Wer sich für eine Prüfung - insbesondere betrifft das Wiederholungsprüfungen - anmelden will, die nicht im regulären Online-Angebot zu finden ist, weil im aktuellen Semester die entsprechende Lehrveranstaltung nicht oder nicht von gewünschten Prüfer angeboten wird, kann nach Rücksprache mit dem Prüfer und dessen Zusage, die Prüfung abnehmen zu wollen, diese Prüfung über ein Formular anmelden. Bitte lassen Sie den Prüfer darauf unterschreiben und werfen Sie das Formular dann in den Briefkasten links neben der Tür des Prüfungsamtes ein. Bitte unbedingt Prüfungsnummer und Modul eintragen!
Bitte drucken Sie sich nach dem Anmeldevorgang immer eine Anmeldebestätigung aus und kontrollieren Sie diese auf Vollständigkeit! Diese Bestätigung dient Ihrer Sicherheit und muss nicht im Prüfungsamt eingereicht werden.
Erasmus-Studierende können und müssen sich für Prüfungen nicht online über HISQIS anmelden, weil sie nicht an eine konkrete Prüfungsordnung gebunden sind. Sie erwerben für ihre erbrachten Leistungen Leistungsnachweise ("Scheine") benötigen, die am Ende des Erasmusaufenthaltes von den Erasmusbeauftragten der Fakultät auf dem Transcript of records bestätigt werden.
Regelungen für Wiederholungsprüfungen:
Studierende, die in ausgleichbaren Modulen einen ersten Prüfungsversuch wegen nicht ausreichender Leistungen nicht bestanden haben, können diese Prüfungsleistung nur dann wiederholen, wenn aufgrund der hier erteilten Note 5,0 das gesamte Modul nicht bestanden wurde. Die Wiederholung einer solchen Prüfungsleistung ist also erst dann möglich, wenn schon alle Noten für das Modul vorliegen und wenn die Modulnote schlechter als 4,0 ist. Wiederholungen zur Notenverbesserung schließend die Prüfungsordnungen aus.
Studierende, die nach der o. g. Regelung ein Modul erstmalig nicht bestanden haben, müssen alle nicht bestandenen Prüfungen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Moduls wiederholen. Wird das Modul nach Ablegen aller Wiederholungsprüfungen auch in der Wiederholung nicht bestanden, kann eine zweite Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Auch diese kann (und muss!) online angemeldet werden. Es ist kein Ausnahmeantrag mehr erforderlich. Wird keine zweite Wiederholungsprüfung abgelegt oder diese nicht bestanden, so ist das Modul endgültig nicht bestanden. Das Studium in diesem Fach kann dann nicht fortgesetzt werden.
Sollten bei der Anmeldung Schwierigkeiten auftreten (Prüfung/Prüfer nicht vorhanden etc.), dann melden Sie sich bitte umgehend im Prüfungsamt!
allgemeine Hinweise:
Über den Link Online-Anmeldung besteht auch außerhalb der Anmeldezeiten die Möglichkeit, Ihre Daten tagaktuell einzusehen, die bisher beim Prüfungsamt gemeldet wurden. Wenn noch Noten fehlen, liegen diese auch noch nicht im Prüfungsamt vor. Wir bitten deshalb, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Weiterhin können Sie sich eine Übersicht über Ihre Noten ausdrucken und sich einen Überblick über die bisher erbrachte Leistungen verschaffen. Dabei ist der besseren Übersichtlichkeit wegen die HTML-Bescheinigung vorzuziehen. Notenbescheinigungen mit Stempel und Unterschrift (für Bewerbungen etc.) erhalten Sie während der Öffnungszeit im Prüfungsamt.
Sie müssen sich sowohl für benotete als auch unbenotete Prüfungsleistungen anmelden.
Sie benötigen für die Anmeldung Ihre Matrikelnummer in Kombination mit der Prüfungsidentifikationsnummer. Letztere finden Sie auf dem Stammdatenblatt Ihres Semesterbogens. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur dann möglich ist, wenn Sie in einem dieser Studiengänge immatrikuliert und für das jeweilige Semester rückgemeldet oder beurlaubt sind.
Während der Anmeldezeit können Sie Änderungen Ihrer Anmeldung vornehmen (danach: neue Anmeldebestätigung ausdrucken!). Die Anmeldung erfolgt verbindlich. Nach Ablauf der Frist ist grundsätzlich keine Änderung mehr möglich.
Sofern Sie zu einer Prüfungsleistung, die an einem konkreten Termin stattfindet (Klausur, mündliche Prüfung, Referat - betrifft nicht schriftliche Leistungen!) auf Grund von Krankheit nicht antreten können, reichen Sie bitte Ihren Krankenschein im Prüfungsamt ein. Verwenden Sie dafür bitte folgendes Formular. Der Krankenschein muss nicht am Tag der Prüfung im Prüfungsamt vorliegen. Eine Nachreichung kann erfolgen, wenn Sie wieder gesund sind, da der Krankenschein seine Gültigkeit behält. Bitte informieren Sie Ihren Prüfer über das Nichterscheinen zur Prüfung. Für das Absolvieren der Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ist eine erneute Anmeldung über das Online-Anmeldesystem HIS-QIS erforderlich.
Sollten bei der Anmeldung Schwierigkeiten auftreten, dann melden Sie sich bitte umgehend im Prüfungsamt!