Prüfungen

Prüfungsvorbereitung
Hinweise für Prüfungen im Wintersemester 2022/23
- Alle Prüfungen können in Präsenz stattfinden.
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Aktuell gültige Beschlüsse, Festlegungen und Ausführungsbestimmungen: Handreichung Digitales Prüfen, Version 1.0, Stand 13.10.2021.
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Lehrende finden (Login erforderlich) Hinweise zur Prüfungsverwaltung sowie Hinweise/Festlegungen zum Sommersemester 2020 bis zum Sommersemester 2022 auf den Archivseiten.
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Es werden weiterhin die Hygieneregeln der Universität empfohlen, die Pflicht zur Kontrolle des 3G+ Status entfällt ab dem 3. April 2022, die Universität empfiehlt das Tragen (mindestens) einer OP-Maske während der Durchführung der Prüfung.
Informationen für Studierende rund um die Prüfungen
Es gelten nach wie vor folgende Beschlüsse, Festlegungen und Ausführungsbestimmungen:
- Handreichung Digitales Prüfen, Version 1.0, Stand 13.10.2021
Die Hinweise/Festlegungen zum Sommersemester 2020 bis zum Sommersemester 2022 finden Sie auf unseren Archivseiten.
Proctoring ist an der TU Dresden weiterhin nicht erlaubt. |
Rektoratsseitig wird die Nutzung von BigBlueButton empfohlen, da hier eingestellt werden kann, dass sich die Prüflinge untereinander nicht sehen.
Weiterführende Informationen: vgl. Anleitung Video-Aufsicht.
Das Angebot, digitale Prüfungen durchzuführen, ist als alternative Durchführungsform zu „klassischen“ Präsenzformaten zu betrachten. Eine frühzeitige Planung und Kommunikation unter allen Beteiligten ist sehr zu empfehlen, um Fragen und Bedenken, besonders zur Verarbeitung personenbezogener Daten (vgl. (DP-7.1) Warum wird eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung benötigt?) und zur Videoaufsicht zu besprechen.
Der für diese Konstellation zur Verfügung gestellte Baustein in OPAL (Download: bildungsportal.sachsen.de/opal/) kann direkt in den jeweiligen Kurs eingebaut werden.
Studierende sollten von den Prüfenden aktiv aufgefordert werden, zeitnah - spätestens aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin - ihre Einwilligung zu erklären, um eine ordnungsgemäße Prüfungsplanung zu ermöglichen.
Sofern (Berufs-) Praktika pandemiebedingt abgebrochen werden mussten/müssen oder nicht durchgeführt werden konnten/können, sollte der Kompetenzerwerb ersatzweise über andere Praktikumsmöglichkeiten oder alternative Lehr-/Lernformen angeboten werden. Ist dies nicht möglich, sollten für abgebrochene Praktika kulante Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, zu welchem Zeitpunkt der Abbruch erfolgte, da erst nach einem gewissen Zeitraum ein Kompetenzerwerb anzunehmen und nachweisbar ist. Hierfür wird empfohlen, ab 50 % der vorgesehenen Praktikumszeit von einem ausreichenden Kompetenzerwerb auszugehen, der eine erfolgreiche Absolvierung der zugehörigen Prüfungsleistung (z.B. Praktikumsbericht) erlaubt.
Online-Sprechstunden können (weiterhin) angeboten/genutzt werden. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die virtuelle Durchführung von individuellen Sprechzeiten als unproblematisch eingeschätzt. Es wird empfohlen, hierfür das Tool BigBlueButton (BBB) zu verwenden und den Studierenden den Link unter Verwendung des ZIH-Logins zur Verfügung zu stellen. Bei der Identifikation der/des Studierenden sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Name der/des Studierenden im virtuellen Raum angezeigt wird; auch sollte sich die/der Studierende mit ihrem/seinem Studentenausweis und/oder Personalausweis, z.B. durch kurzes Hochhalten in die Kamera, identifizieren.
Bei der Nutzung von virtuellen Räumen wird empfohlen, die Funktion des Bildschirmteilens mit großem Bedacht anzuwenden. Abgesehen werden sollte davon insbesondere vor dem Hintergrund, der/dem Studierenden einen Einblick in ihr/sein CN-Studienleistungskonto bzw. in das HISPOS-Leistungsdatenfenster zu ermöglichen.
Zur Organisation der virtuellen Sprechstunden ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass sich über BBB feste, individuell konfigurierbare Räume mit dem gleichen Zugangslink konfigurieren lassen. Weitere Informationen dazu können der BBB-Anleitung (deutsch / englisch) entnommen werden.
Grundsätzlich sind die Prüfungsleistungen (d.h. Prüfungsarten) anzubieten, die in den Prüfungsordnungen/Modulbeschreibungen festgehalten/hinterlegt sind. Alternative Prüfungsleistungen sind wie bisher im Rahmen des Nachteilsausgleichs auf Antrag der/des Studierenden an den Prüfungsausschuss gestattet.
Die Teilung von Prüfungsleistungen wie in den Coronasemestern ist nicht gestattet.
Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. eines Impf- oder Genesenenstatus für den Zugang zu allen Präsenzprüfungen ist nicht erforderlich. Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Hygieneregeln hingewiesen. Auf dem Campus gilt weiterhin die dringende Empfehlung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes – idealerweise einer FFP2-Maske – in den Innenräumen und überall dort, wo nicht ausreichend Abstand gehalten werden und es so zu engem Kontaktaufkommen kommen kann.
Ferner wird empfohlen, sich regelmäßig mittels privater Selbsttests zu testen, sofern erforderlich, stehen Ihnen Testzentren in Dresden und Zittau zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch den Prozessablauf zum Verhalten im Infektionsfall oder bei Symptomen.
Für Präsenzveranstaltungen ist nach den aktuell geltenden Regelungen kein Hygienekonzept mehr erforderlich.
Hinweise:
Je nach Enwicklung der Pandemielage und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung können sich Änderungen in den oben dargestellten Regeln ergeben.
Für Studierende und Beschäftigte der Medizinischen Fakultät in Einrichtungen auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten vorrangig die Regelungen des Krisenstabes der Hochschulmedizin.
Informationen zu digitalen Prüfungen können über die Seiten des Zentralen Prüfungsmanagements (Aktuelle Hinweise zur Prüfungsverwaltung im Wintersemester 2022/2023) bzw. über die Seiten des ZiLL (Digitale Prüfungen) eingeholt werden.
Darüber hinaus bietet das ZiLL Online-Workshops sowie Beratungen zu digitalen Prüfungen an.
Es besteht formal kein Unterschied zwischen einer digitalen Vor-Ort- und einer digitalen Fernprüfung. Die Rahmenbedingungen (Technik, Bearbeitungszeit, Aufgabenstellungen, Aufsicht, ggf. zugelassene Hilfsmittel) sind identisch. Es kommt nicht zu einer Ungleichbehandlung der Prüflinge.
Für öffentliche mündliche Prüfungsleistungen, die digital durchgeführt werden, können Zuhörerinnen und Zuhörer zugelassen werden, sofern die Prüfungsordnung dies regelt.
Bei der Planung der öffentlichen digitalen mündlichen Prüfungen sollen die Grundsätze der Planung öffentlicher mündlicher Prüfungen in Präsenz Berücksichtigung finden (z. B. Berücksichtigung der Raumkapazität; Umgang mit Studierenden, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfungsleistung unterziehen wollen).
Informationen für Lehrende rund um die Prüfungen
- Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Hinweise in den Raumzuweisungen sowie die Maßnahmen und Festlegungendie die über die Rundmails der Rektorin oder der Rektoratsmitglieder kommuniziert wurden/werden sowie die Informationen zu COVID-19.