Professur Öffentliche Bauten
Bedeutende Entwürfe und Bauwerke beantworten nicht nur funktionale, technische, wirtschaftliche oder ästhetische Fragestellungen, sondern formulieren zugleich -innerhalb ihrer konkreten Aufgabenstellung - allgemeingültige architektonische Aussagen. Jenseits aller pragmatischen Fragen, die zu lösen sind, ist jedes Werk der Architektur ein Statement darüber, was Architektur ist und was sie bedeutet.
Hier setzt unsere Entwurfslehre ein. Sie versucht allgemein gültige Gesetzmäßigkeiten, Begriffe und Kriterien zu vermitteln, ohne die architektonisches Entwerfen nicht möglich ist. Sie hinterfragt, was öffentlicher Raum heutzutage ist, wie er wahrgenommen und genutzt wird. Sie zeigt, wie unterschiedliche Auffassungen von Architektur zu unterschiedlichen Entwurfsmethoden, unterschiedlichen Entwurfsentscheidungen und unterschiedlichen Entwurfslösungen führen.
Nicht zuletzt versucht sie eine Übersicht über die Typologie, Programme und Erscheinungsformen einiger wichtigen öffentlichen Bauaufgaben. Unsere Betrachtung macht dabei kein Unterschied zwischen der „modernen“ und „historischen“ Architektur, sondern sieht sie als unzertrennliche Teile eines großen Ganzen.
Eine Auseinandersetzung mit öffentlichen Bauaufgaben wird sich kaum darauf beschränken können, nur allgemeine funktionale und programmatische Regeln zu beschreiben und deren Anwendung mit entsprechenden Referenzgebäuden zu illustrieren. Wo von Architektur gesprochen wird, ist es notwendig, zwischen technischen und architektonischen Fragestellungen und Gesetzmäßigkeiten zu unterscheiden, gewohnte Begriffe zu hinterfragen und aus bedeutenden Werken der Architektur Fragestellungen und Lösungen herauszudestillieren, die allgemeine Gültigkeit besitzen.