Nov 01, 2021
Maria Zschorn erhält den UVP-Studienpreis 2021
Für ihre Masterarbeit "Licht und Lichtverschmutzung in der Landschaftsplanung" erhält Maria Zschorn den UVP-Studienpreis 2021. Frau Zschorn ist Absolventin am Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung und wurde bei der Masterarbeit von Prof. Catrin Schmidt und Prof. Wolfgang Wende betreut und promoviert aktuell auch zu diesem Thema. Wir gratulieren recht herzlich zu dieser Auszeichnung!
Licht und Lichtverschmutzung in der Landschaftsplanung
Die Zunahme künstlicher Beleuchtung im Zusammenhang mit der steigenden Flächenversiegelung ist ungebremst. Dieser Trend scheint sich vorerst fortzusetzen und durch die Entwicklung günstiger, energiesparender Leuchtmittel wie LED noch zu verstärken. Mensch und Umwelt sind in umfassendem Maße von dieser Entwicklung betroffen. Neben dem übermäßigen Verbrauch von Energie bewirkt Beleuchtung Schädigungen von Tier und Pflanzenarten, Lebensräumen, zwischen- und innerartlichen Interaktionen sowie Veränderungen der Artenzusammensetzung. Auch der Mensch kann durch andauernde Desynchronisation von innerer Uhr und äußerer Zeit sowie durch den Verlust des Bezuges zum Sternenhimmel beeinträchtigt werden. Die langfristigen Folgen dieser Effekte und deren Zusammenwirken sind nicht abschätzbar.
Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit zu handeln deutlich. Auch wenn das Bewusstsein für die Problematik in den letzten Jahren zugenommen hat, existieren in Deutschland noch immer keine Gesetze zur Regulation der Beleuchtung im Außenraum, welche einen umfassenden Schutz von Natur und Landschaft gewährleisten würden. Die Landschaftsplanung ist aktuell die einzige Eingriffsmöglichkeit, welche die Umweltverträglichkeit von Lichtnutzungen im Außenraum beeinflussen kann. Zudem ist es ihr gesetzlicher Auftrag, die Umwelt vor schädigenden Einflüssen, welche durch Raumnutzung des Menschen entstehen, zu schützen, sodass eine Betrachtung der Thematik im Rahmen der Landschaftsplanung geboten ist.
Die Masterarbeit von Frau Zschorn hat jedoch gezeigt, dass künstliche Beleuchtung in der Praxis kaum beachtet wird. Nur 11 % der untersuchten 91 Planwerke aus „vorsorgender Landschaftsplanung“, „FFH-Verträglichkeitsprüfung“ und „Strategischer Umweltprüfung“ betrachten die Thematik tiefergehend. Für die unzureichende Betrachtung können verschiedene Gründe vermutet werden, zu denen unzureichende Forschungsergebnisse zu Auswirkungen auf die Umwelt, ein Mangel an Bewusstsein und Kenntnis unter Planer*innen sowie das Fehlen geeigneter Bewertungsmethoden zählen.
Die im Zuge der vorliegenden Arbeit entwickelte Handlungsempfehlung soll dem Mangel an Kenntnis unter Planer*innen begegnen und einen Anstoß geben, die Thematik künftig verstärkt in die Landschaftsplanung einfließen zu lassen. Ansetzend an den in der Analyse aktueller Planwerke ermittelten Defiziten soll sie als praxisorienterter Leitfaden dienen und zeigt die Bearbeitungsschritte auf, welche im Hinblick auf den Schutz vor schädigenden Lichteinflüssen im Rahmen der jeweiligen Instrumente durchzuführen sind.
Diese Handlungsempfehlung bildet jedoch nur den Ausgangspunkt für die Bearbeitung der Thematik in der Landschaftsplanung. Für die Zukunft sind weiterführend Bewertungsmethoden zu entwickeln, welche das Einschätzen der Erheblichkeit lichtbedingter Beeinträchtigungen ermöglichen. Gleichzeitig müssen die Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter, insbesondere auf einzelne Arten(-gruppen) genauer untersucht und das bereits vorhandene Wissen stärker in Bevölkerung und Planungswesen gestreut werden.