SUP Region Chemnitz
Überarbeitung des Umweltberichtes (mit integrierter FFH-VP) des Entwurfes des Regionalplanes Region Chemnitz
Laufzeit: 11/2019 - 02/2020
Ergänzung zur Überarbeitung des Umweltberichts (mit integrierter FFH-VP) für die Umweltprüfung des Regionalplanes Region Chemnitz
Laufzeit: 03/2018 - 04/2018
Überarbeitung des Umweltberichtes (mit integrierter FFH-VP) auf der Basis der Abwägung der ersten Auslegung des Entwurfes des Regionalplanes nach § 6 Abs. 2 Sächs. LPIG
Laufzeit: 10/2016 - 03/2017
Bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen – so auch bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Chemnitz – ist gemäß § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 2 Abs. 2 SächsLPlG sowie gemäß § 14b Abs.1 Nr.1 und Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4a Abs. 1 und Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durchzuführen. Die Umweltprüfung ist ein Prozess, relevante Umweltbelange werden permanent in die Erarbeitung des Regionalplanes eingespeist und mögliche erhebliche Umweltauswirkungen berücksichtigt. Nach dem Aufstellungsbeschluss des Regionalplans Chemnitz wurde von September 2014 bis Oktober 2015 die erste Umweltprüfung durch das Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung durchgeführt. Ziel der Überarbeitung ist es nun, den Umweltbericht, als Dokumentation des Prüfprozesses, an Änderungen anzupassen, welche sich durch
- das Umsetzen von Maßgaben und Empfehlungen aus der ersten Umweltprüfung zum Regionalplan Chemnitz durch den Regionalen Planungsverband,
- den Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, sowie
- damit verbundenen Abwägungsschritten
ergeben haben.