Bescheinigungen des Praktikantenamtes für AG
Vorbemerkung:
Die im Rahmen des Architekturstudiums abzuleistenden Praktika (Baufachliches Praktikum und Büropraktikum) sind Pflichtpraktika. Wenn Studenten während ihrer Praktikatätigkeit Entgelte erhalten, kann der Arbeitgeber (AG) den Studenten von den Sozialversicherungsbeiträgen befreien lassen. Hierzu stellt das Praktikantenamt Bescheinigungen auf Antrag aus. Für die Bescheinigungen gilt:
Es gibt keine Formblätter für Bescheinigungen!
Alle Bescheinigungen werden grundsätzlich Personen- und Firmengebunden ausgestellt!
Bescheinigung für Pflichtpraktika (Bau und Büro):
eMail mit folgenden Angaben an das Praktikantenamt senden und unbedingt als editierbarer Text (keine Scanns, Bilder und PDF):
Name des Studenten (bei nicht europäischen Vornamen Herr/Frau angeben), Matrikelnummer, Immatrikulationsjahr/-semester
vollständige Anschrift des Praktikumbetriebes
Die Bescheinigung wird per PDF zugestellt und kann im Original im Postkasten des Praktikantenamtes abgeholt werden.
Bescheinigung für Erasmus usw.:
Formblätter der Institution im Original im Praktikantenamt einreichen.