19.09.2022
Du siehst noch nicht durch?
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Beratung zu Fragen zur Überleitung in die neue Prüfungsordnung
Falls die Regeln des Übergangs euch noch immer Verständnisprobleme bereiten, stehe ich euch ab sofort gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Die Formulare für die Anträge sind auf dieser Seite veröffentlicht.
Die ausgefüllten Formulare können entweder im Briefkasten Prüfungsamt Architektur (HÜL) eingeworfen oder gescannt mit Unterschrift per E-Mail an das Prüfungsamt gesendet werden.
Beratungen sind in den üblichen Sprechzeiten des Prüfungsamts möglich.
Seit dem 01.10.2021 sind neue Studiendokumente (Studienordnung, Prüfungsordnung und Modulbeschreibungen) für alle drei Studiengänge der Fakultät gültig. Neue Studierende des Immajahrgangs 2021 wurden direkt in die neuen Ordnungen immatrikuliert. Alle anderen Studierenden werden am 01.10.2022 in die neuen Ordnungen umgetragen, d.h. übergeleitet und werden ihr Studium nach der neuen Ordnung abschließen.*
Bei der Übernahme gibt es Module und Leistungen, die automatisch (von Amts wegen) übertragen werden, weil eine eindeutige Äquivalenz (Gleichwertigkeit) vorliegt und es gibt Module und Leistungen, die auf Antrag übertragen werden. Nur für die Überleitungen nach Teil 2 und Teil 4 der Tabellen sind individuelle Anträge nötig. Hierfür stehen jetzt die Formulare bereit, die sowohl Ihnen als auch dem Studienbüro möglichst wenig Arbeitsaufwand erzeugen sollen.