20.03.2020
Wichtige Hinweise zur Online-Lehre Sommersemester 2020
Liebe Studierende der Studiengänge Architektur und Landschaftsarchitektur,
wie Sie der Mail des Rektors vom 12.03.2020 schon entnommen haben, werden im kommenden Sommersemester einige Dinge grundlegend anders ablaufen, als wir das sonst gewöhnt sind. Damit der Studienbetrieb trotzdem so unbeeinträchtigt wie möglich vonstattengeht, habe ich nachfolgend die wichtigsten bisher bekannten Details und auch die Fragen, auf die wir selber auch noch keine Antwort haben, zusammengefasst.
Die Präsenzlehrveranstaltungen beginnen nicht am 06.04.2020 sondern frühestens am 04.05.2020.
- D.h. in den ersten vier Wochen (nach heutigem Stand) werden Sie den Stoff der Lehrveranstaltungen im Selbststudium erarbeiten müssen.
- Um dies zu ermöglichen, werden Ihnen die Lehrverantwortlichen individuelle Informationen übermitteln.
- Beachten Sie dazu unbedingt aktuelle Informationen auf den Webseiten der Lehrverantwortlichen und den Seiten der Fakultät Architektur.
- Bis zum 06.04.2020 werden für alle Veranstaltungen, die in diesem Semester in der Fakultät Architektur gehalten werden, Opal-Kurse erstellt. Bitte tragen Sie sich in alle Kurse ein, die Sie in diesem Semester besuchen wollen.
ACHTUNG: alle Kurse müssen in diesem Semester ZWINGEND in selma UND OPAL eingeschrieben werden. Die Einschreibung in selma hat ggf. prüfungsrechtliche Relevanz im Laufe des Semesters.
Sorgen Sie unbedingt dafür, dass Sie alle Mails erhalten und lesen, die über Ihren TUD-Mail Account einlaufen. - Die termingerechte Ausgabe der Aufgabenstellungen für Diplom-, Master- und Bachelorarbeiten erfolgt über den Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt (Frau Scholze) per Email direkt an die angemeldeten Studierenden: Theoretisch wissenschaftliche Arbeiten am 01.04.2020
Entwurfsarbeiten am 08.04.2020 - Die Sitzungen von Prüfungsausschuss und Studienkommissionen werden – ggf. über Internet-basierte Kommunikationsformen – stattfinden. Das bedeutet, dass Sie entsprechende Anträge auch weiterhin fristgerecht per E-Mail (vom TUD-Mail Account) einreichen können und müssen.
- Was ist mit Prüfungen, die vor Beginn des Präsenzlehrbetriebs geplant sind? Gegenständliche Präsenzprüfungen Alle gegenständlichen (z.B. schriftlichen) Präsenzprüfungen sind abgesagt. Negative Konsequenzen für Studierende werden abgewendet. Angemeldete Studierende müssen nicht tätig werden. In Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss darf auf alternative Prüfungsarten (ohne Präsenz) ausgewichen werden. Nicht-gegenständliche Präsenzprüfungen
Über nicht-gegenständliche (z.B. mündliche) Präsenzprüfungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Diese werden entweder abgesagt oder virtuell (z.B. mit Adobe Connect) durchgeführt. Abschlussarbeiten, Hausarbeiten, Belege
Falls Aufgabenstellungen Teile enthalten, die nur in den Räumen der TU Dresden bearbeitet werden können und falls diese Räume nicht zugängig sein sollten, so kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigem Grund formlos beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Nachteile für Studierende sollen ausgeschlossen werden.
Soweit zum derzeitigen Stand, was die ersten Wochen des Sommersemesters 2020 betrifft.
Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Lehrverantwortlichen.
Wir werden alles tun, was in unseren Möglichkeiten steht, um die Lehre im Sommersemester 2020 ungeachtet der aktuellen Schwierigkeiten in einer für Sie gut bewältigbaren Form durchzuführen.
Bleiben Sie gesund!
Der Dekan